Wie kürzlich angekündigt, ändert Google die Richtlinie Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen. Durch Drittanbieter geleisteter technischer Support für Verbraucherhardware- und Verbrauchersoftwareprodukte und entsprechende Dienstleistungen darf dann nicht mehr beworben werden.
Beispiele für Dienstleistungen, deren Bewerbung gemäß dieser Richtlinie nicht zulässig ist, sind technischer Fern-, Online- und Offlinesupport wie etwa Fehlerbehebung, Konto- und Passwortsupport oder Softwareeinrichtung durch Drittanbieter.
(Veröffentlicht im September 2018)