Aktualisierung der Richtlinie zum Verkauf von Veranstaltungstickets (September 2018)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Am 12. November 2018 ändert sich die Richtlinie Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen. In den Abschnitt über den Verkauf von Veranstaltungstickets werden dann folgende Anforderungen aufgenommen:

  • Ticketverkäufer, die als Primäranbieter gelten, müssen von Google zertifiziert sein. Sie unterliegen aber nicht den Anforderungen an Anzeigen und Zielen, die für andere Ticketverkäufer gelten. Google bemüht sich um die automatische Zertifizierung aller bekannten Primäranbieter. Sie können sich an Ihren Account Manager oder den Google-Support wenden, um sich bestätigen zu lassen, dass Ihre Konten bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie automatisch zertifiziert werden. 
  • Wiederverkäufer und Ticket-Dienstleister dürfen in angezeigten URLs keine Post-Domain-Pfade und Subdomains mehr verwenden. Beispielsweise sind angezeigte URLs wie "tickets.com/[Pfad]" oder "[Subdomain].tickets.com" nicht zulässig. Nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie werden Anzeigen von Wiederverkäufern und Ticket-Dienstleistern abgelehnt, wenn die angezeigte URL Post-Domain-Pfade oder Subdomains enthält. 

Die Seite Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen und der Artikel Zertifizierung für Wiederverkäufer von Veranstaltungstickets werden bei Inkrafttreten der Richtlinie aktualisiert.

Veröffentlicht im September 2018

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