Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Wenn Sie für die folgenden eingeschränkt zulässigen Finanzprodukte werben möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen:
Komplexe spekulative Finanzprodukte wie Differenzkontrakte, Devisenkassageschäfte, Financial Spread Betting und vergleichbare Produkte
Börsen für Kryptowährungen
Software-Wallets für Kryptowährungen
Hardware-Wallets zur Aufbewahrung der privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets
Die Zertifizierung ist für alle Anzeigenformate und ‑Assets erforderlich. Alle Produkte, Landingpages und Anzeigen müssen den jeweils vor Ort geltenden rechtlichen Anforderungen für die Orte entsprechen, auf die Sie Ihre Werbung ausrichten. Diese Anzeigen werden als „Aktiv (eingeschränkt)“ ausgeliefert, also mit Einschränkungen bezüglich des Ortes und des Zeitpunkts der Auslieferung.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Finanzprodukte und ‑dienstleistungen“
Wenn Sie die Richtlinienanforderungen erfüllen und Ihre Anzeigen nur auf Orte ausrichten möchten, in denen sie zulässig sind, können Sie die Zertifizierung für die Bewerbung eingeschränkt zulässiger Finanzprodukte beantragen. Sie müssen für jeden Ort, an dem Sie werben möchten, einen separaten Antrag einreichen.
Voraussetzungen für die Zertifizierung
Um von Google zum Bewerben von eingeschränkt zulässigen Finanzprodukten zertifiziert zu werden, müssen Sie die Lizenzierungsanforderungen sowie alle sonstigen rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Ortes (z. B. Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen) erfüllen.
Wählen Sie den Ort, an dem ihre Anzeigen erscheinen sollen, aus dem Drop-down-Menü unten aus, um mehr über die entsprechenden Lizenzierungsanforderungen zu erfahren. Für ausführliche Informationen zu den Lizenz- und Registrierungsanforderungen eines Ortes besuchen Sie bitte die jeweilige Lizenzwebsite.
Argentinien
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Argentinien ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende bei der Registry of Virtual Asset Service Providers (VASP) über die National Securities Commission (Comisión Nacional de Valores) registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Australien
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Australien ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende ordnungsgemäß von der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Österreich
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Österreich ausgerichtet sind, komplexe spekulative Finanzprodukte beworben werden, sofern der Anbieter dieser Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum von einer zuständigen nationalen Behörde lizenziert ist. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ (Crypto Asset Service Provider, CASP) gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Bahrain
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Bahrain ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende die entsprechende Lizenz der Zentralbank von Bahrain (Central Bank of Bahrain, CBB) zum Anbieten von Dienstleistungen für Krypto-Assets hat. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Brasilien
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Brasilien ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende ordnungsgemäß von der brasilianischen Börsenaufsichtsbehörde (CVM) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Bulgarien
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Bulgarien ausgerichtet sind, komplexe spekulative Finanzprodukte beworben werden, sofern der Anbieter dieser Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum von einer zuständigen nationalen Behörde lizenziert ist. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Kanada
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Kanada ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte von der Ontario Securities Commission (OSC) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Kanada ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende bei der FINTRAC (CANAFE) als Gelddienstleistungsunternehmen registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Frankreich
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Frankreich ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende bei der französischen Finanzaufsicht (Autorité des Marchés Financiers, AMF) als Digital Asset Service Provider (DASP) registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Hongkong
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Hongkong ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende von der Securities and Futures Commission (SFC) Hongkongs ordnungsgemäß lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Börsen für Kryptowährungen |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Hongkong ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern sich der Werbetreibende für das Lizenzsystem anmeldet und eine Lizenz des Typs 1 (Handel mit Wertpapieren) und des Typs 7 (Erbringung automatisierter Handelsdienstleistungen) der Hongkonger Securities and Futures Commission (SFC) hat. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Island
|
Produkt |
Details |
|
Auf die folgenden Länder ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte sind bei Google zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum von einer zuständigen nationalen Behörde lizenziert ist: Deutschland, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Indonesien
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Indonesien ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende ordnungsgemäß von der Indonesia Commodity & Derivatives Exchange (ICDX) oder der Jakarta Futures Exchange (JFX) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Indonesien ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende die entsprechende Lizenz der Indonesia Financial Services Authority (OJK) hat. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Israel
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Israel ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende ordnungsgemäß von der israelischen Wertpapieraufsichtsbehörde lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Israel ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende von einer der folgenden Stellen lizenziert ist:
Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Japan
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Japan ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende von der Financial Services Agency (FSA) Japans ordnungsgemäß lizenziert ist. Zusätzlich ist für Termingeschäfte, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert eine Ware ist, eine Lizenzierung durch das Ministry of Economy, Trade and Industry (METI) erforderlich. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Japan ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende ordnungsgemäß bei der japanischen Financial Services Agency (金融庁) als Anbieter von Börsendienstleistungen für Krypto-Assets registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Kenia
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Kenia ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte von der Capital Markets Authority (CMA) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Malaysia
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Malaysia ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende von der Zentralbank von Malaysia oder der Securities Commission Malaysia (SC) ordnungsgemäß lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Neuseeland
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Neuseeland ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende von der Financial Markets Authority (FMA) Neuseelands ordnungsgemäß lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Philippinen
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Philippinen ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende von der Zentralbank der Philippinen (Bangko Sentral ng Pilipinas, BSP) als Gelddienstleistungsunternehmen zugelassen ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Russland
|
Produkt |
Details |
|
Devisenkassageschäfte |
Bei Google sind auf Russland ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte von der Zentralbank der Russischen Föderation lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Singapur
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Singapur ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende von der Monetary Authority of Singapore ordnungsgemäß lizenziert ist. Zusätzlich ist für Produkte, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert eine Ware ist, eine Lizenzierung durch die Behörde Enterprise Singapore erforderlich. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Südafrika
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Südafrika ausgerichtet sind, komplexe spekulative Finanzprodukte beworben werden, sofern der Anbieter dieser Produkte von der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Südafrika ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende bei der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Republik Korea
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Republik Korea ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende einen erfolgreichen VASP-Antrag (Virtual Asset Service Provider) beim Kommissar der Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) eingereicht hat. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden | ||
|---|---|---|
| Produkt | Zulässig? | Details |
| Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sind. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Mit Einschränkungen zulässig |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Schweiz
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Schweiz ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden für die beworbenen Aktivitäten von der schweizerischen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert wurden. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Taiwan
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf Taiwan ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Werbetreibende vom Securities and Futures Bureau der taiwanischen Financial Supervisory Commission ordnungsgemäß lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Thailand
|
Produkt |
Details |
| Börsen für Kryptowährungen |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf Thailand ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende die entsprechende Digital Asset Business-Lizenz von der thailändischen Securities and Exchange Commission (SEC) hat. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Türkei
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf die Türkei ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte vom türkischen Rat für das Kapitalmarktwesen lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Vereinigte Arabische Emirate
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google sind auf die Vereinigten Arabischen Emirate ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte von einer der folgenden Behörden lizenziert ist: Securities and Commodities Authority (SCA), Dubai Financial Services Authority (DFSA) of the Dubai International Financial Centre (DIFC), Financial Services Regulatory Authority (FSRA) of the Abu Dhabi Global Market (ADGM). Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Börsen für Kryptowährungen | Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Vereinigten Arabischen Emirate ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende eine der folgenden Lizenzen besitzt:
Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
Vereinigtes Königreich
|
Produkt |
Details |
|
Bei Google ist Werbung für komplexe spekulative Finanzprodukte und Differenzkontrakte, Devisenkassageschäfte oder Financial Spread Betting nur gestattet, wenn sie auf das Vereinigte Königreich ausgerichtet ist und der Anbieter dieser Produkte von der Financial Conduct Authority (FCA) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Börsen für Kryptowährungen |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf das Vereinigte Königreich ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende bei der Financial Conduct Authority (FCA) registriert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
USA
|
Produkt |
Details |
| Devisenkassageschäfte |
Bei Google sind auf die Vereinigten Staaten ausgerichtete Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig, sofern der Anbieter dieser Produkte von der National Futures Association (NFA) lizenziert ist. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene, etwa Hebelbeschränkungen und Risikowarnungen, müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
|
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Vereinigten Staaten ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen beworben werden, sofern der Werbetreibende entweder (a) beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) als Gelddienstleistungsunternehmen und gleichzeitig in einem Bundesstaat als Geldübermittler (Money Transmitter) registriert ist oder (b) auf Bundes- oder Bundesstaatsebene als Geschäftsbank amtlich zugelassen ist. Sonstige rechtliche Anforderungen, die für den jeweiligen Bundesstaat oder die Vereinigten Staaten insgesamt gelten, müssen ebenfalls berücksichtigt sein.
Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Hardware-Wallets |
Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Krypto-Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |
| Kryptowährungsfonds |
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Vereinigten Staaten ausgerichtet sind, Kryptowährungsfonds beworben werden, sofern der Werbetreibende gemäß Paragraf 12 des Aktien- und Börsengesetzes der Vereinigten Staaten (Securities Exchange Act of 1934) registriert ist. Dazu muss er das Formular 10-12G eingereicht haben. Darüber hinaus müssen die Meldepflichten gemäß dem Börsengesetz und anderen nationalen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. |