Zertifizierung für Wiederverkäufer von Tickets (Februar 2018)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im Februar 2018 ändert sich die Richtlinie Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen. Wiederverkäufer von Veranstaltungstickets benötigen dann für die Werbung mit Google Ads eine Zertifizierung von Google. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Konten, durch die der Weiterverkauf von Tickets beworben wird.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass sich der Wiederverkäufer seinen Kunden gegenüber klar als solcher zu erkennen gibt. Er darf nicht den Eindruck erwecken, er sei Primär- oder Originalanbieter von Veranstaltungstickets. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass seine Preise höher sein können als der Nennbetrag, d. h. der Ticketpreis des Primäranbieters. Beim Zahlungsvorgang muss auch auf alle im Preis enthaltenen Gebühren und Steuern aufmerksam gemacht werden – bevor der Kunde seine Zahlungsinformationen angibt.

Künftig müssen zertifizierte Wiederverkäufer zusätzlich zum Preis auch den Nennbetrag der Tickets angeben (in derselben Währung).  Bevor wir diese Anforderung einführen, veröffentlichen wir einen weiteren Änderungsprotokolleintrag mit einer Vorankündigung.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfeartikel.

Wiederverkäufer können bei Google ab dem 8. Januar 2018 die Zertifizierung beantragen. Ab diesem Tag wird ein entsprechendes Antragsformular bereitgestellt.

(Veröffentlicht im November 2017)

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