Themen in diesem Hilfeartikel
Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie über dieses Formular eine Bestätigung der Berechtigung von Google eingeholt haben. Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Unternehmen unter Umständen bestimmte Anforderungen an Anzeigenziele erfüllen.
In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Folgendem:
- Definition der Geschäftsmodelle: Wählen Sie das Geschäftsmodell aus, das Ihrem Unternehmen entspricht, um herauszufinden, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um Anzeigen schalten zu können.
- Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell
- Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell
Definition von Geschäftsmodellen
- Primäranbieter: Veranstalter, Eventmanager, Betreiber des Veranstaltungsorts oder die von ihnen vertraglich autorisierten Ticketverkäufer, die Tickets direkt anbieten. In beiden Fällen dürfen die angebotenen Tickets zuvor noch nicht verkauft oder vergeben worden sein.
- Reseller: Unternehmen, die Tickets anbieten, die bereits auf dem primären Markt verkauft oder vergeben wurden. Der Preis der Tickets (der unter oder über dem Nennbetrag liegen kann) und alle anfallenden Steuern, Servicegebühren und sonstigen Gebühren werden von einem Reseller oder auf einem Reseller-Marktplatz festgelegt. Die Anforderungen für Reseller gelten auch für Marktplätze, auf denen Reseller und Ticketkäufer miteinander in Kontakt treten.
- Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe: Künstler, Tour-Organisatoren, Teams, Liga-Teilnehmer, Betreiber von Veranstaltungsorten und ähnliche Gruppen, in deren Namen Tickets verkauft werden
- Ticket-Dienstleister: Websites, auf denen Ticketpreise von anderen Reseller-Websites aufgeführt sind, aber keine Tickets verkauft werden
- In Frankreich und den französischen Überseegebieten ist der Verkauf von Veranstaltungstickets auf dazu berechtigte Primäranbieter beschränkt.
- Wenn Ihr Unternehmen Wiederkaufsinventar bewirbt, gelten Sie im Rahmen dieser Richtlinie als Reseller. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Primäranbieter für anderes Inventar fungieren.
Anforderungen an Ziele
Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder entsprechende Websites verlinken, müssen Sie bestimmte Anforderungen an Ziele erfüllen. Sollten Sie Primäranbieter sein, gelten diese Anforderungen nicht – es sei denn, Sie verlinken eine Website, auf der Wiederverkaufstickets angeboten werden.
URL-Domain
Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder eine Website verlinken, auf der solche Tickets angeboten werden, dürfen Sie den Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe nur dann in der URL-Domain verwenden, wenn Sie Folgendes vorlegen:
- Vertrag oder rechtsgültiges Dokument, aus dem die Beziehung oder Partnerschaft zwischen Ihrem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe hervorgeht
- Schreiben mit Briefkopf, das von einem Anwalt oder einem Mitglied der Geschäftsführung Ihres Unternehmens unterzeichnet wurde und die Beziehung oder Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe bescheinigt
Offenlegungen in Anzeigen
Um Kunden vor Betrug zu schützen und Unklarheiten zu vermeiden, müssen Sie als Verkäufer von Wiederverkaufstickets auf Ihrer Website oder in Ihrer App unmissverständlich offenlegen, dass
- Sie Reseller und nicht der Primäranbieter der Tickets sind und
- Ihre Preise höher sein können als der Ticketpreis des Primäranbieters (auch als Nennbetrag bezeichnet).
Diese Offenlegung muss leicht verständlich und deutlich sichtbar und ohne Scrollen in den oberen 20 % der Landingpage platziert sein, wenn Nutzer über eine Anzeige weitergeleitet werden. Sie darf nicht in einem Format angezeigt werden, das geschlossen oder ausgeblendet werden kann. Außerdem muss die Schrift mindestens genauso groß sein wie die des übrigen Textes auf der Seite.
Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Beim Verkauf von Wiederverkaufstickets muss während des Zahlungsvorgangs angegeben werden, wie sich der Preis zusammensetzt – bevor der Kunde bezahlt. Die Aufschlüsselung muss die zusätzlichen Kosten wie Steuern und Gebühren enthalten.
Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell
Primäranbieter
| Beschreibung des Werbetreibenden | In Anzeigen beworbener Inhalt | Offenlegungen in Anzeigen (Website) | Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren (Website) |
|---|---|---|---|
| Sie sind nur Primäranbieter | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Sie sind Primäranbieter, aber Ihre Start- bzw. Veranstaltungsseite verweist auf eine Reseller-Website | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Auf Ihrer Website nicht erforderlich | Auf Ihrer Website nicht erforderlich |
| Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung | Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich | Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich |
Reseller
| Beschreibung des Werbetreibenden | In Anzeigen beworbener Inhalt | Offenlegungen in Anzeigen | Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren |
|---|---|---|---|
| Sie sind autorisierter oder offizieller Reseller für bestimmte Veranstaltungen | Bestimmte Veranstaltungen | Erforderlich | Erforderlich |
| Nur Ihre Website oder Veranstaltungen, bei denen Sie nicht der offizielle Reseller sind | Erforderlich | Erforderlich | |
| US-Profiliga, für die Sie offizieller Reseller sind | Erforderlich | Erforderlich | |
| Sie sind kein autorisierter oder offizieller Reseller | Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung | Erforderlich | Erforderlich |
| Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Auf der Landingpage erforderlich, sofern sie nicht nur Informationen zu Veranstaltungstickets von Primäranbietern enthält | Nicht erforderlich |
| Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung | Erforderlich | Erforderlich |
Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe
| Beschreibung des Werbetreibenden | In Anzeigen beworbener Inhalt | Offenlegungen in Anzeigen | Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren |
|---|---|---|---|
| Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Auf Ihrer Website nicht erforderlich | Auf Ihrer Website nicht erforderlich |
| Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen | Nur Ihre Website | Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich |
Nur auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich |
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website sowohl einen Primäranbieter als auch einen Reseller, um Tickets zu verkaufen |
Nur Ihre Website | Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich | Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich |
Ticket-Dienstleister
| Beschreibung des Werbetreibenden | Offenlegungen in Anzeigen | Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren |
|---|---|---|
| Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Reseller, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an | Auf Ihrer Website und auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich | Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich |
Anforderungen an Anzeigen
Wenn Sie kein Primäranbieter von Tickets sind, müssen Sie bestimmte Anforderungen an Anzeigen erfüllen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt.
Verwendung des Begriffs „offiziell“
Wenn Sie Reseller oder Ticket-Dienstleister sind, dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie seien Primäranbieter von Tickets – beispielsweise, indem Sie in der Anzeige oder im Verweis auf Ihre Website Begriffe wie „offiziell“ verwenden (z. B. „offizieller Anbieter von Tickets für [Veranstaltung]“ oder „offizielle Website von [Ticket-Reseller]“).
Wenn jedoch zwischen Ihnen und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtsgültige Vereinbarung besteht, der zufolge Sie sich „offizieller Reseller“ oder „offizieller Primäranbieter“ dieser Gruppe nennen dürfen, ist die Verwendung des Wortes „offiziell“ in der Anzeige unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
- Sie müssen ein Schreiben von der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe vorlegen, mit dem Sie ausdrücklich berechtigt werden, die entsprechende Bezeichnung bei den Werbeaktionen zum Ticketverkauf zu nutzen.
- Sie verwenden „offiziell“ ausschließlich in einer der folgenden Wortgruppen, gefolgt vom Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe (z. B. „Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz für [Name der Gruppe]“).
Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell
Bezeichnungen, die Sie als offizieller Primäranbieter für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen
- Offizieller Verkaufspartner für Tickets des primären Markts
- Offizieller Direktverkauf über Ticketmarktplatz
- Offizieller Direktverkauf über Ticketanbieter
- Offizieller Direktverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
- Offizieller Direktverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
- Offizieller Ticketdirektverkauf über Verkaufsstelle
- Offizieller Ticketdirektverkäufer
Bezeichnungen, die Sie als offizieller Reseller für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen
- Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz
- Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz
- Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz für Ticketweiterverkauf
- Offizieller Weiterverkauf über Ticketpartner
- Offizieller Weiterverkauf über Ticketmarktplatz
- Offizieller Weiterverkauf über Ticketanbieter
- Offizieller Weiterverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
- Offizieller Weiterverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
- Offizieller Fan-Ticketmarktplatz
- Offizieller Ticketmarktplatz
- Offizieller Wiederverkauf über Ticketmarktplatz
- Offizieller Reseller
Einschränkungen für die angezeigte URL nach Geschäftsmodell
Die angezeigte URL von Resellern und Ticket-Dienstleistern darf keine Post-Domain-Pfade und Subdomains enthalten. Das soll Kunden ein klares Bild geben von der Beziehung des Werbetreibenden zur Gruppe, die mit der Veranstaltung in Verbindung steht.
Einschränkungen für die angezeigte URL nach Geschäftsmodell
Die angezeigte URL von Resellerinnen bzw. Resellern und Ticket-Dienstleistern darf keine Post-Domain-Pfade und Subdomains enthalten. Das soll Kundinnen und Kunden ein klares Bild von der Beziehung der oder des Werbetreibenden zur Gruppe geben, die mit der Veranstaltung in Verbindung steht.
Resellerinnen und Reseller
| Beschreibung des Werbetreibenden | In Anzeigen beworbener Inhalt | Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ | Einschränkungen für die angezeigte URL |
|---|---|---|---|
| Sie sind nur Reseller | Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung | Nicht zulässig | Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten. |
| Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf seiner Website auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Nicht zulässig | Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten. |
| Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung | Nicht zulässig | Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten. |
Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe
| Beschreibung des Werbetreibenden | In Anzeigen beworbener Inhalt | Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ | Einschränkungen für die angezeigte URL |
|---|---|---|---|
| Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen | Veranstaltungstickets von Primäranbietern | Zulässig | Keine |
| Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen | Nur Ihre Website | Zulässig | Keine |
Ticket-Dienstleister
| Beschreibung des Werbetreibenden | Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ | Einschränkungen für die angezeigte URL |
|---|---|---|
| Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Reseller, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an | Nicht zulässig | Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten. |
Zertifizierung für die Bewerbung des Verkaufs von Veranstaltungstickets beantragen
Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie von Google eine Bestätigung der Berechtigung eingeholt haben. Die Berechtigung wird auf Ebene des jeweiligen Google Ads-Kontos (Kundennummer) bestimmt und ist spezifisch für die Domain, für die Sie werben. Eine Zertifizierung auf Verwaltungskontoebene ist nicht möglich.
Wenn Sie Apps für den Verkauf von Veranstaltungstickets bewerben möchten, reichen Sie Ihren Antrag mit der Google Play Store- oder App Store-URL der App ein.
Sehen Sie sich die oben aufgeführten Berechtigungskriterien für Ihr Geschäftsmodell an und beantragen Sie die Zertifizierung mithilfe dieses Formulars: Verkauf von Veranstaltungstickets ‒ Prüfungsantrag für die Teilnahmeberechtigung. Zertifizierungsanträge werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet. Bei hohem Anfrageaufkommen kann es länger dauern, bis Sie eine Antwort erhalten.