Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen: Verkauf von Veranstaltungstickets

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Wir schränken bestimmte Unternehmen bei der Werbung ein, um eine Ausbeutung von Nutzern zu verhindern. Das gilt auch, wenn diese Unternehmen andere Richtlinien einhalten. Laufende Überprüfungen und das Feedback von Nutzern, Regulierungsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen helfen uns dabei, Produkte oder Dienstleistungen zu identifizieren, bei denen ein hohes Missbrauchsrisiko besteht. Möglicherweise schränken oder stellen wir die Auslieferung von Anzeigen von Unternehmen ein, die ein unzumutbares Risiko für die Sicherheit der Nutzer oder die Nutzerfreundlichkeit darstellen.

Ein Symbol, das anzeigt, dass eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen erforderlich ist. Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie über dieses Formular eine Bestätigung der Berechtigung von Google eingeholt haben. Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Unternehmen unter Umständen bestimmte Anforderungen an Anzeigenziele erfüllen.

In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Folgendem:

  • Definition der Geschäftsmodelle: Wählen Sie das Geschäftsmodell aus, das Ihrem Unternehmen entspricht, um herauszufinden, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um Anzeigen schalten zu können.
  • Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell
  • Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell
Hinweis: Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, über die Tickets weiterverkauft werden, muss kein Antrag auf Prüfung der Berechtigung gestellt werden. Sie unterliegen aber den unten beschriebenen Anforderungen an Ziele.
Bei Verstößen gegen die folgenden Richtlinien wird das Konto nicht sofort gesperrt, sondern der Werbetreibende erhält zuvor eine Warnung. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen

Definition von Geschäftsmodellen

  • Primäranbieter: Veranstalter, Eventmanager, Betreiber des Veranstaltungsorts oder die von ihnen vertraglich autorisierten Ticketverkäufer, die Tickets direkt anbieten. In beiden Fällen dürfen die angebotenen Tickets zuvor noch nicht verkauft oder vergeben worden sein.
  • Reseller: Unternehmen, die Tickets anbieten, die bereits auf dem primären Markt verkauft oder vergeben wurden. Der Preis der Tickets (der unter oder über dem Nennbetrag liegen kann) und alle anfallenden Steuern, Servicegebühren und sonstigen Gebühren werden von einem Reseller oder auf einem Reseller-Marktplatz festgelegt. Die Anforderungen für Reseller gelten auch für Marktplätze, auf denen Reseller und Ticketkäufer miteinander in Kontakt treten.
  • Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe: Künstler, Tour-Organisatoren, Teams, Liga-Teilnehmer, Betreiber von Veranstaltungsorten und ähnliche Gruppen, in deren Namen Tickets verkauft werden
  • Ticket-Dienstleister: Websites, auf denen Ticketpreise von anderen Reseller-Websites aufgeführt sind, aber keine Tickets verkauft werden
Hinweis:
  • In Frankreich und den französischen Überseegebieten ist der Verkauf von Veranstaltungstickets auf dazu berechtigte Primäranbieter beschränkt.
  • Wenn Ihr Unternehmen Wiederkaufsinventar bewirbt, gelten Sie im Rahmen dieser Richtlinie als Reseller. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Primäranbieter für anderes Inventar fungieren.

Anforderungen an Ziele

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder entsprechende Websites verlinken, müssen Sie bestimmte Anforderungen an Ziele erfüllen. Sollten Sie Primäranbieter sein, gelten diese Anforderungen nicht – es sei denn, Sie verlinken eine Website, auf der Wiederverkaufstickets angeboten werden.

URL-Domain

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder eine Website verlinken, auf der solche Tickets angeboten werden, dürfen Sie den Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe nur dann in der URL-Domain verwenden, wenn Sie Folgendes vorlegen:

  • Vertrag oder rechtsgültiges Dokument, aus dem die Beziehung oder Partnerschaft zwischen Ihrem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe hervorgeht
  • Schreiben mit Briefkopf, das von einem Anwalt oder einem Mitglied der Geschäftsführung Ihres Unternehmens unterzeichnet wurde und die Beziehung oder Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe bescheinigt

Offenlegungen in Anzeigen

Um Kunden vor Betrug zu schützen und Unklarheiten zu vermeiden, müssen Sie als Verkäufer von Wiederverkaufstickets auf Ihrer Website oder in Ihrer App unmissverständlich offenlegen, dass

  • Sie Reseller und nicht der Primäranbieter der Tickets sind und
  • Ihre Preise höher sein können als der Ticketpreis des Primäranbieters (auch als Nennbetrag bezeichnet).

Diese Offenlegung muss leicht verständlich und deutlich sichtbar und ohne Scrollen in den oberen 20 % der Landingpage platziert sein, wenn Nutzer über eine Anzeige weitergeleitet werden. Sie darf nicht in einem Format angezeigt werden, das geschlossen oder ausgeblendet werden kann. Außerdem muss die Schrift mindestens genauso groß sein wie die des übrigen Textes auf der Seite.

Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren

Beim Verkauf von Wiederverkaufstickets muss während des Zahlungsvorgangs angegeben werden, wie sich der Preis zusammensetzt – bevor der Kunde bezahlt. Die Aufschlüsselung muss die zusätzlichen Kosten wie Steuern und Gebühren enthalten.

Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell

Primäranbieter

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen in Anzeigen (Website) Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren (Website)
Sie sind nur Primäranbieter Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Sie sind Primäranbieter, aber Ihre Start- bzw. Veranstaltungsseite verweist auf eine Reseller-Website Veranstaltungstickets von Primäranbietern Auf Ihrer Website nicht erforderlich Auf Ihrer Website nicht erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich

Reseller

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen in Anzeigen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind autorisierter oder offizieller Reseller für bestimmte Veranstaltungen Bestimmte Veranstaltungen Erforderlich Erforderlich
Nur Ihre Website oder Veranstaltungen, bei denen Sie nicht der offizielle Reseller sind Erforderlich Erforderlich
US-Profiliga, für die Sie offizieller Reseller sind Erforderlich Erforderlich
Sie sind kein autorisierter oder offizieller Reseller Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich
Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt Veranstaltungstickets von Primäranbietern Auf der Landingpage erforderlich, sofern sie nicht nur Informationen zu Veranstaltungstickets von Primäranbietern enthält Nicht erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen in Anzeigen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets von Primäranbietern Auf Ihrer Website nicht erforderlich Auf Ihrer Website nicht erforderlich
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich
 
Nur auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich

Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website sowohl einen Primäranbieter als auch einen Reseller, um Tickets zu verkaufen
Nur Ihre Website Nur auf der verlinkten Landingpage des Resellers erforderlich Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich

Ticket-Dienstleister

Beschreibung des Werbetreibenden Offenlegungen in Anzeigen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Reseller, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an Auf Ihrer Website und auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich Auf der verlinkten Website des Resellers erforderlich

Anforderungen an Anzeigen

Wenn Sie kein Primäranbieter von Tickets sind, müssen Sie bestimmte Anforderungen an Anzeigen erfüllen.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt.

Verwendung des Begriffs „offiziell“

Wenn Sie Reseller oder Ticket-Dienstleister sind, dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie seien Primäranbieter von Tickets – beispielsweise, indem Sie in der Anzeige oder im Verweis auf Ihre Website Begriffe wie „offiziell“ verwenden (z. B. „offizieller Anbieter von Tickets für [Veranstaltung]“ oder „offizielle Website von [Ticket-Reseller]“).

Wenn jedoch zwischen Ihnen und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtsgültige Vereinbarung besteht, der zufolge Sie sich „offizieller Reseller“ oder „offizieller Primäranbieter“ dieser Gruppe nennen dürfen, ist die Verwendung des Wortes „offiziell“ in der Anzeige unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  • Sie müssen ein Schreiben von der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe vorlegen, mit dem Sie ausdrücklich berechtigt werden, die entsprechende Bezeichnung bei den Werbeaktionen zum Ticketverkauf zu nutzen.
  • Sie verwenden „offiziell“ ausschließlich in einer der folgenden Wortgruppen, gefolgt vom Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe (z. B. „Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz für [Name der Gruppe]“).

Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Primäranbieter für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Verkaufspartner für Tickets des primären Markts
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Direktverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Direktverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Ticketdirektverkauf über Verkaufsstelle
  • Offizieller Ticketdirektverkäufer

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Reseller für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz für Ticketweiterverkauf
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketpartner
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Weiterverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Weiterverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Ticketmarktplatz
  • Offizieller Wiederverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Reseller

Einschränkungen für die angezeigte URL nach Geschäftsmodell

Die angezeigte URL von Resellern und Ticket-Dienstleistern darf keine Post-Domain-Pfade und Subdomains enthalten. Das soll Kunden ein klares Bild geben von der Beziehung des Werbetreibenden zur Gruppe, die mit der Veranstaltung in Verbindung steht.

Reseller

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind nur Reseller Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf seiner Website auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets von Primäranbietern Zulässig Keine
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Zulässig Keine

Ticket-Dienstleister

Beschreibung des Werbetreibenden Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Reseller, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.

Optionen zum Beheben von Anzeigenverstößen

Ihre Anzeigen wurden aufgrund eines Verstoßes gegen die Richtlinie zum Verkauf von Veranstaltungstickets abgelehnt, obwohl Ihre Website die Anforderungen an Ziele erfüllt? Bitte beachten Sie, dass laut Richtlinie nur eine Domain pro Antrag zulässig ist. Wenn Sie mehrere Domains verwenden, richten Sie Ihre Kampagnen auf eine einzelne, genehmigte Domain aus. Fahren Sie dann mit einer der folgenden Optionen fort:

Bestätigung der Berechtigung beantragen

Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie von Google eine Bestätigung der Berechtigung eingeholt haben. Sehen Sie sich die oben aufgeführten Berechtigungskriterien für Ihr Geschäftsmodell an und beantragen Sie die Zertifizierung mithilfe dieses Formulars: Verkauf von Veranstaltungstickets ‒ Prüfungsantrag für die Teilnahmeberechtigung.

Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei.

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