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Ende Mai 2016 ändern wir unsere Richtlinie zur interessen- und standortbezogenen Werbung.
Welche Google Ads-Funktionen sind betroffen?
Alle aktuellen Google Ads-Funktionen, die derzeit unseren Richtlinien zu interessenbezogener Werbung entsprechen, müssen auch künftig unsere Vorgaben erfüllen. Hierzu gehören:
- Remarketing
- Zielgruppen mit gemeinsamen Interessen
- Benutzerdefinierte Zielgruppen mit gemeinsamen Interessen
- Kaufbereite Zielgruppen
- Ähnliche Segmente
- Demografische und geografische Ausrichtung
Die Richtlinienänderung gilt weltweit.
Was bedeutet das für Sie?
Wir möchten, dass unsere Richtlinie zu interessenbezogener Werbung für Werbetreibende und Nutzer leichter zugänglich, präziser und verständlicher ist. Daher sind folgende Änderungen geplant:
- Mehr Informationen dazu, weshalb die jeweilige Richtlinie eingeführt wurde
- Zusätzliche Beispiele zur Verdeutlichung
- Detailliertere Richtliniendefinitionen
Darüber hinaus führen wir neue Richtlinien zu interessenbezogener Werbung ein, gemäß denen folgende Anzeigeninhalte nicht mehr zulässig sind:
Beispiel: Produkte und Dienstleistungen zum Thema TrauerBeispiel: Einrichtungen oder Beratungsstellen für Opfer häuslicher GewaltBeispiel: Migrationshilfe oder Rechtsberatung für FlüchtlingeBeispiele: Informationen zu Geschlechtsumwandlungen, Anzeigen für Anwälte, die auf Diskriminierungsfälle von Transgendern spezialisiert sind
- Inhalte, die Rückschlüsse auf Schwierigkeiten im privaten Bereich zulassen, wie etwa Beziehungs- oder Familienprobleme
- Inhalte, die Rückschlüsse darauf zulassen, dass der Nutzer Opferhilfe erhält
- Inhalte, die Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit des Nutzers zu einer sozialen Randgruppe zulassen
- Inhalte, mit denen der Nutzer als Transgender identifiziert wird
Sobald die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, wird die entsprechende Richtlinienbeschreibung aktualisiert.
(Veröffentlicht im März 2016)