Anforderungen an App-Anzeigen

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

App-Anzeigen dienen dazu, App-Installationen oder ‑Interaktionen zu fördern. App-Anzeigen, Assets und die beworbenen Apps unterliegen den normalen Google Ads-Richtlinien sowie den nachstehenden Anforderungen.

Bei der Überprüfung von App-Anzeigen untersuchen wir, ob die Anzeige und verschiedene Elemente wie der Name des Entwicklers oder der App-Titel, das App-Symbol, die App-Installationsseite und die App selbst unseren Richtlinien entsprechen.

Unter Umständen darf im Google Play Store für bestimmte Apps nicht geworben werden, auch wenn die App weiterhin verfügbar ist. App-Anzeigen für solche Apps dürfen im Google Play Store nicht ausgeliefert werden.

Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe

Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für App-Anzeigen besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen.

Die Installationsseite einer App muss den Google Ads-Richtlinien entsprechen, da in der Anzeige App-Metadaten verwendet werden können, wenn sie ausgeliefert wird.

Unter Umständen ist es erforderlich, dass mehrere Versionen einer App den Richtlinien entsprechen, damit Sie Anzeigen dafür schalten können. Dies liegt daran, dass in App-Stores möglicherweise für unterschiedliche Geräte mehrere Versionen gleichzeitig verfügbar sind und App-Interaktionsanzeigen mit verschiedenen Versionen derselben App funktionieren.

Falls Ihre App abgelehnt wird, beheben Sie das Problem in der App, indem Sie die in der Richtlinie zu den Anforderungen an Ziele genannten Schritte ausführen. Danach werden Ihre Anzeigen wieder ausgeliefert.

Sexuelle Inhalte

Damit Anzeigen relevant und sicher für die Nutzer sind, schränkt Google pornografische Inhalte unter bestimmten Umständen ein. Weitere Informationen

In App-Anzeigen werden gelegentlich der App-Titel und der Name des Entwicklers im Anzeigentext verwendet. Hierbei müssen unsere redaktionellen Richtlinien eingehalten werden, beispielsweise zu Großschreibung, Zeichensetzung sowie Stil und Rechtschreibung.

Anzeigen müssen gemäß der Richtlinie zu Stil und Rechtschreibung leicht verständlich sein. In interaktiven App-Anzeigen sollte der Nutzer beispielsweise zur erwarteten Aktion aufgefordert werden, wenn Optionen verwirrend oder nicht eindeutig sind.

App-Anzeigen müssen der Richtlinie zu nicht identifizierten Unternehmen entsprechen. Das heißt, während der Anzeigeninteraktion muss der App-Name deutlich zu sehen sein.

Bilder müssen der Richtlinie zur Bildqualität entsprechen. Flackernde, blitzende oder anderweitig ablenkende Bilder sind beispielsweise nicht zulässig. Bei HTML5-App-Anzeigen, die eine interaktive Demo eines Spiels oder von App-Funktionen enthalten, sind in der Demo flackernde oder blitzende Bilder möglich. Die anderen Teile des Inhalts wie Schaltflächen zum Installieren oder Herunterladen müssen jedoch dieser Richtlinie entsprechen.

Bei Anzeigen mit Deeplinks muss die Deeplink-URL richtig eingerichtet sein. Zurzeit unterstützen wir für App-Interaktionsanzeigen keine Webweiterleitungen wie z. B. goo.gl oder Drittanbieter-Tracking-Links. Achten Sie bei App-Anzeigen darauf, dass die Nutzer über Drittanbieter-Tracking zur richtigen App im richtigen App-Store weitergeleitet werden. Apps dürfen nicht an Orten beworben werden, an denen sie nicht zum Download zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie Anforderungen an Ziele.

Apps müssen der Richtlinie zur Nutzerfreundlichkeit des Ziels entsprechen. Beispielsweise ist es nicht zulässig, den Zugriff auf beworbene Inhalte während einer Anzeigeninteraktion nur Nutzern zu gewähren, die sich anmelden. Falls für Ihre App eine Anmeldung oder Aktivierung erforderlich ist und der Nutzer diesen Schritt bei der ersten Verwendung ausgeführt hat, darf er während der Anzeigeninteraktion nicht zur Anmeldung oder Aktivierung aufgefordert werden. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, die Anzeige innerhalb von fünf Sekunden zu schließen, wenn sie ihm schon einmal präsentiert wurde.

Achten Sie darauf, dass die App nicht gegen unsere Richtlinie zu irreführenden Inhalten verstößt. Der Nutzer muss eindeutig über den Inhalt und die Funktionen Ihrer App sowie alle unter Umständen zu erfüllenden Voraussetzungen (z. B. andere Apps, Peripheriegeräte oder Sensoren) informiert werden. Die erforderlichen Apps müssen im entsprechenden App-Shop erhältlich sein und unseren Richtlinien entsprechen. Versuchen Sie nicht, den Nutzer zu einem versehentlichen Klick auf die Anzeige zu verleiten. Es ist beispielsweise nicht zulässig, während einer Anzeigeninteraktion plötzlich eine Schaltfläche zum Installieren einzublenden.

Apps müssen der Google-Richtlinie zu unerwünschter Software entsprechen. Dies umfasst die Nutzung von Gerätehardware und Netzwerken, die als schädlich oder unerwartet angesehen werden könnten.

Google entfernt Anzeigen unter Umständen als Reaktion auf Beschwerden von Markeninhabern. Die Werbetreibenden tragen die Verantwortung dafür, dass Marken in Anzeigentexten, App-Symbolen, App-Titeln und Namen von Entwicklern richtig verwendet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Google Ads-Markenrichtlinie.

Wenn Sie für Ihr Anzeigenziel universelle Links oder App-Links verwenden, achten Sie darauf, dass sowohl die Web- als auch die App-Ziele unseren Richtlinien entsprechen.

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