Nicht unterstützte Inhalte – kostenlose Desktop-Software

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Die Google Ads-Richtlinie zu nicht unterstützten Inhalten wird im April 2015 geändert. Laut dieser Änderung darf nur dann Werbung für kostenlose Desktop-Software gemacht werden, wenn die Anzeige den genauen Namen der beworbenen Software nennt und auf die als primäre Online-Vertriebsquelle ausgegebene Website führt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die betreffende Richtlinienbeschreibung aktualisiert.
(Gepostet im Februar 2015)

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