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Das ändert sich
Ab Mitte Dezember ändern sich die Anforderungen in der Google Ads-Richtlinie für Softwaredownloads. Die aktuellen Anforderungen an Prinzipien in Bezug auf Software in der Richtlinie "Falsche Darstellung der eigenen Person, der Produkte oder der Dienstleistungen" wird durch die Google-Richtlinie zu unerwünschter Software ersetzt.
Sobald diese Änderung in Kraft tritt, müssen Werbetreibende, die Softwaredownloads auf ihrer Website hosten oder von ihrer Website auf Softwaredownloads verlinken, die Richtlinie zu unerwünschter Software einhalten. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Gerät die Software installiert wird. Alle Softwaredownloads müssen dieser neuen Richtlinie entsprechen, auch wenn sie nicht über Google Ads beworben werden.
Maßnahmen
Wenn Sie eine Website bewerben, auf der Softwaredownloads gehostet oder verlinkt werden, müssen diese Softwaredownloads der Richtlinie zu unerwünschter Software entsprechen. Die Richtlinie gilt für die gesamte Website, nicht nur für die Webseiten, auf die Ihre Anzeigen verweisen.