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Wir möchten, dass Werbetreibende fundierte Entscheidungen treffen können, wenn sie mit Drittanbieterunternehmen zusammenarbeiten. Seien Sie ehrlich und transparent in Bezug auf Ihr Unternehmen, Ihre Dienstleistungen, die damit verbundenen Kosten und die erwarteten Ergebnisse. Vermeiden Sie falsche, irreführende oder unrealistische Behauptungen.
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- Falschdarstellung der eigenen Person, von Produkten oder von Dienstleistungen
- Falschdarstellung von Google-Produkten
- Verstoß gegen die Richtlinie für Drittanbieter melden
Falschdarstellung der eigenen Person, von Produkten oder von Dienstleistungen
Die Falschdarstellung Ihrer Beziehung zu Google ist nicht zulässig. Sie dürfen Ihre Verbindung zu Google in keiner Weise falsch darstellen.
Beispiele:
- Sie behaupten, Google zu sein, oder geben sich als Google aus.
- Sie behaupten fälschlicherweise, einen Status in einem Drittanbieter-Programm von Google zu haben, beispielsweise, wenn Sie sich ohne Autorisierung als Google Partner bezeichnen.
- Sie behaupten, dass Sie sich im Auftrag von Google an Werbetreibende oder Nutzerinnen und Nutzer wenden.
- Sie behaupten, eine besondere Beziehung, Partnerschaft oder Empfehlung durch Google zu haben.
- Sie behaupten, über Google Zugang zu exklusiven Rabatten, Anzeigenpreisen oder Premium-Anzeigen-Placements zu haben.
- Sie behaupten, Keywords in großen Mengen kaufen zu können.
- Sie behaupten, dass Google Ihre Dienstleistungen zur Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO) empfiehlt.
Die Falschdarstellung der angebotenen Dienstleistungen ist nicht zulässig. Sie müssen die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen genau beschreiben und dürfen keine Unklarheiten in Bezug auf Google-Produkte hervorrufen.
Beispiele:
- Sie setzen Google Ads Express mit Google Ads gleich, ohne die Unterschiede zwischen den beiden Produkten klar zu erläutern.
Sie erwecken den Eindruck, dass Sie Google Ads-Funktionen wie das geografische Targeting, YouTube-Anzeigen oder Standort-Assets an Standorten oder in Regionen anbieten, in denen diese Funktionen nicht verfügbar sind.
Die Verwendung falscher oder irreführender Behauptungen ist nicht zulässig. Sie dürfen Kundinnen und Kunden nicht mit falschen oder unrealistischen Behauptungen locken, insbesondere dann nicht, wenn Sie Ergebnisse in Aussicht stellen, die unwahrscheinlich sind oder nicht garantiert werden können. Das gilt auch dann, wenn solche Ergebnisse technisch möglich, aber nicht üblich sind.
Beispiele:
- Sie garantieren Top-Placements in Google Ads oder eine sehr gute Platzierung in den organischen Google-Suchergebnissen.
- Sie behaupten, dass die Anzeigen immer in der Google Suche präsentiert werden.
- Sie bieten unbegrenzt viele Klicks oder Besuche an.
- Sie sichern Ergebnisse zu, die einen garantierten Erfolg implizieren oder eine Leistung, die über das angemessen Erreichbare hinausgeht.
Falschdarstellung von Google-Produkten
Falsche oder irreführende Aussagen zu Google-Produkten oder ‑Funktionen, etwa zur Funktionsweise, zu Gebühren, die Google für die Nutzung erhebt, oder zur Berechnung dieser Gebühren, sind nicht zulässig.
Beispiele für unzulässiges Verhalten:
- Sie verkaufen mit Google Ads oder Google Ads Express erstellte Anzeigen als dauerhafte Platzierungen oder Einträge.
- Sie stellen kostenlose Placement-Produkte wie Google Unternehmensprofil als kostenpflichtige Produkte dar.
- Sie machen falsche Aussagen zur Berechnung von Google-Werbekosten.
- Sie führen Nutzerinnen und Nutzer in die Irre, weil Sie nicht zwischen bezahlten Werbeanzeigen und organischen Suchergebnissen unterscheiden.
- Sie suggerieren, dass die Kosten für Google Ads auf der Anzahl der ausgewählten Keywords basieren.
Verstoß gegen die Richtlinie für Drittanbieter melden
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Drittanbieterunternehmen gegen diese Richtlinie verstößt, können Sie einen