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Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Richtlinienverstöße bei Anzeigen. Informationen über die Folgen von Richtlinienverstößen
Stil und Rechtschreibung
Folgendes ist nicht zulässig:
Anzeigen oder Assets, die nicht nach den allgemeingültigen Regeln für Rechtschreibung oder Grammatik verfasst sind
Beispiele: „Kaufen Blumen hier“ oder „Hier Blumen kaufn“ anstelle von „Hier Blumen kaufen“
Hinweis: Bei manchen markenrechtlich geschützten Begriffen sowie Namen von Unternehmen oder Produkten werden nicht die allgemeingültigen Regeln für Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder Großschreibung angewendet. Wenn Sie solche Namen in Ihren Anzeigen nutzen möchten, müssen Sie zuerst eine Überprüfung beantragen und nachweisen, dass die nicht normgerechten Begriffe auf der Website oder in der App einheitlich verwendet werden.
Unverständliche oder nicht sinnvolle Anzeigen oder Assets
Beispiele: unsinniger oder zu allgemeiner Anzeigentext; zu allgemeine oder unklare Werbung; abgeschnittener oder unvollständiger Anzeigentext
Anzeigen oder Assets, in denen die maximale Zeichenanzahl für Sprachen mit Zeichen doppelter Breite überschritten wird
Hinweis: Die maximal zulässige Zeichenanzahl richtet sich danach, ob der Text in einer Sprache mit Zeichen einfacher oder doppelter Breite verfasst ist. Bei Sprachen mit Zeichen doppelter Breite, etwa Chinesisch, Japanisch oder Koreanisch, sind die Zeichen doppelt so breit wie bei Sprachen mit Zeichen einfacher Breite. Daher sind für diese Sprachen maximal halb so viele Zeichen wie für andere Sprachen zulässig.
Anzeigen oder Assets, die nicht dem unmissverständlichen und informativen Präsentationsstil der Google-Suchergebnisse entsprechen
Beispiele: Anzeigen mit Aufzählungspunkten oder nummerierten Listen; Anzeigen mit einem allgemein gehaltenen Call-to-Action wie „Hier klicken“, der für jede Anzeige verwendet werden könnte
Zeichensetzung und Symbole
Folgendes ist nicht zulässig:
Nicht korrekt oder zweckgemäß eingesetzte Satzzeichen oder Symbole
Beispiele: Ausrufezeichen im Anzeigentitel; wiederholte Satzzeichen oder Symbole; Zahlen, Buchstaben und Symbole, die nicht entsprechend ihrer eigentlichen Bedeutung oder nicht zweckgemäß verwendet werden (z. B. die Verwendung von „@ home“ für „zu Hause“); nicht normgerechte Verwendung von Hochstellungen; nicht normgerechte Symbole oder Zeichen wie etwa Sternchen, Aufzählungs- und Auslassungszeichen; übermäßige oder effekthascherische Verwendung von Zahlen, Symbolen oder Satzzeichen (z. B. „B1umen“, „Blum€n“, „Blumen!!!“, „B*l*u*m*e*n“ oder „B.L.U.M.E.N“); zweimalige oder noch häufigere Verwendung von Ausrufe- oder Fragezeichen im Anzeigentext
Hinweis: In einigen Fällen sind bestimmte, nicht normgerechte Satzzeichen und Symbole zulässig. Marken sowie Namen von Unternehmen oder Produkten, die nicht normgerechte Satzzeichen oder Symbole enthalten und so auf der Zielseite konsistent dargestellt werden, dürfen möglicherweise in Anzeigen verwendet werden. Zudem ist die allgemein gebräuchliche Verwendung von Symbolen zulässig, etwa Sternchen zur Angabe der Hotelkategorie (5*-Hotel) oder als Hinweis, dass gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen gelten. Wenn Sie solche Satzzeichen oder Symbole verwenden möchten, müssen Sie eine Überprüfung anfordern.
Hinweis: App-Namen und Namen von Entwicklern unterliegen dieser Richtlinie. Möglicherweise müssen Sie den Namen in der Play Console ändern, damit Ihre Anzeigen freigegeben werden, oder eine Überprüfung anfordern, um den Namen genehmigen zu lassen.
Ungültige oder nicht unterstützte Zeichen
Beispiele: Emojis, halbbreite Katakana („Single-Byte-Katakana“)
Großschreibung
Folgendes ist nicht zulässig:
Falsche oder nicht zweckgemäß eingesetzte Großschreibung
Beispiele: Übermäßige oder unnötige Verwendung von Großschreibung wie z. B.: BLUMEN, BlUmEn, B.L.U.M.E.N
Hinweis: In einigen Fällen ist nicht normgerechte Großschreibung zulässig. Für Gutscheincodes, übliche Abkürzungen wie "KFZ", Marken sowie Namen von Unternehmen oder Produkten können Sie eine Überprüfung beantragen, um festzustellen, ob nicht normgerechte Großschreibung zulässig ist.
Wiederholung
Folgendes ist nicht zulässig:
Ungewöhnliche, übermäßige oder unnötige Wiederholungen von Namen, Wörtern oder Wortgruppen
Hinweis: Diese Richtlinie gilt auch für Assets, in denen Inhalte des Anzeigentexts wiederholt werden.
Beispiel: Name des Werbetreibenden oder Produktname wird wiederholt
Asset-Text, in dem Wörter oder Wortgruppen aus demselben Asset oder aus einem anderen Asset derselben Anzeigengruppe, Kampagne oder desselben Kontos wiederholt werden
Unzulässige Abstände
Folgendes ist nicht zulässig:
Auslassen eines Leerzeichens oder Hinzufügen unnötiger Leerzeichen
Beispiele: "Sonderaktion,Blumen kaufen"; "Sonderaktion, Blumen kaufen"
Übermäßige oder effekthascherische Verwendung von Leerzeichen
Beispiel: "B l u m e n", "HierBlumenKaufen"
Hinweis: Bei manchen markenrechtlich geschützten Begriffen sowie Namen von Unternehmen oder Produkten werden nicht die allgemeingültigen Regeln für Zeichenabstände angewendet. Wenn Sie solche Namen in Ihren Anzeigen verwenden möchten, müssen Sie zuerst eine Überprüfung anfordern und nachweisen, dass diese nicht normgerechten Begriffe auf der Website oder in der App einheitlich verwendet werden.
Telefonnummer im Anzeigentext
Folgendes ist nicht zulässig:
Verwendung einer Telefonnummer im Anzeigentext
Beispiel: „0123 456789 anrufen“ in die Textzeile der Anzeige einfügen
Hinweis: Wenn Sie möchten, dass Nutzer Sie anrufen, können Sie Anruf-Assets oder Anrufanzeigen verwenden, anstatt die Telefonnummer im Anzeigentext anzugeben. Falls der Name Ihres Unternehmens eine aktive Telefonnummer ist wie „0123 BEISPIEL“, fordern Sie eine Überprüfung an, um festzustellen, ob sie im Anzeigentext verwendet werden darf.
Unzulässige Verwendung von Anzeigenfunktionen
Folgendes ist nicht zulässig:
Anzeigen oder Assets, bei denen die Funktionen des Anzeigenblocks nicht zweckgemäß verwendet werden
Beispiele: Anzeigen ohne Werbeinhalte; Textanzeigen mit fehlender Textzeile; Verwendung des URL-Felds als zusätzliche Textzeile; animierte Anzeigen mit Spielen oder Wettbewerben, bei denen Preise oder andere Prämien zu gewinnen sind; Anzeigen, in denen Nutzer zum Klicken aufgefordert werden, um ein Spiel, einen Wettbewerb oder einen Preis zu gewinnen; mit dem Screenshot einer Textanzeige eine tatsächliche Textanzeige nachahmen; im Anzeigentext sichtbare ValueTrack-Tags; hochgeladene benutzerdefinierte HTML5-Anzeigen mit geänderter Anklickbarkeit
Hinweis: Audio und Video sind zulässig, müssen standardmäßig jedoch deaktiviert oder pausiert sein.
Hinweis: Bei HTML5-Anzeigen kann die Anklickbarkeit nicht mit „Interaktionsfläche“ (in Google Web Designer) oder JavaScript Exitapi.exit() geändert werden. Weitere Informationen zu geänderter Anklickbarkeit
Nicht identifiziertes Unternehmen
Folgendes ist nicht zulässig:
Anzeigen oder Ziele, bei denen die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder die beworbene juristische Person nicht genannt werden
Beispiele: Anzeigen ohne Produktname, Name des Unternehmens oder angezeigte URL; animierte Anzeigen, bei denen der abschließende statische Frame nach der Animation keine klar sichtbaren Angaben enthält, die eine Identifizierung ermöglichen (etwa den Namen des Produkts oder Unternehmens, das Logo oder die angezeigte URL); App-Anzeigen ohne den App-Namen sowie die Download-Quelle im Creative oder auf der Landingpage
Anforderungen an Unternehmensnamen
Diese Richtlinie gilt für Anzeigenformate, bei denen ein Unternehmensname angegeben werden muss. Folgendes ist nicht zulässig:
Angabe eines Namens für ein Unternehmen, der nicht der Domain, dem anerkannten Namen des Werbetreibenden oder der herunterladbaren App entspricht, für die geworben wird
Beispiele (unvollständig): allgemeine oder ortsbezogene Firmennamen wie "Klempner Berlin" oder "Mietwagen München"
Die Verwendung von Werbeausdrücken im Feld für den Unternehmensnamen
Beispiel (unvollständig): "Mustermanns Schuhe kaufen" oder "Aktionsangebot von Mustermann-Heimservices"
Aufgrund des breiten Spektrums an möglichen Unternehmensnamen haben wir hier einige spezielle Hinweise zusammengestellt:
Auf dem Domainnamen basierende Unternehmensnamen: Sie können Ihren Domainnamen mit entsprechenden Leerzeichen zwischen den einzelnen Wörtern als Unternehmensnamen verwenden. Beispielsweise könnte www.juweliermustermann.de in der Anzeige als "Juwelier Mustermann" bezeichnet werden.
Reseller und autorisierte Händler: Wenn Sie ein autorisierter Reseller oder Händler für ein Produkt oder eine Dienstleistung sind, machen Sie das in der Bezeichnung deutlich. Ein Autohändler für Fahrzeuge der Marke "Traumauto" in München könnte beispielsweise den Unternehmensnamen "Traumauto München" verwenden.
Bildqualität
Folgendes ist nicht zulässig:
Bilder, die auf der Seite oder verkehrt herum dargestellt werden oder nicht die gesamte Fläche der ausgewählten Bildgröße einnehmen
Bilder, die unscharf, undeutlich oder nicht erkennbar sind oder die unleserlichen Text enthalten
Bilder mit Flacker- und Blitzeffekten oder anderweitigen Ablenkungen
Hinweis: Mauseffekte wie Grafiken, die auf Mausbewegungen reagieren, sind zulässig, sofern sie vom Nutzer ausgelöst werden und maximal fünf Sekunden dauern.
Anzeigen, die über den Frame hinaus maximiert werden oder die Website oder App anderweitig beeinträchtigen
Videoqualität
Folgendes ist nicht zulässig:
Videos mit unleserlichem Text, schlechter Tonqualität oder unscharfen, undeutlichen bzw. unkenntlichen Bildern