Google Ads-Nutzungsbedingungen

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Die Nutzungsbedingungen variieren unter Umständen je nach Land. Google-Werbetreibende können die entsprechenden Nutzungsbedingungen über die Suche nach Nutzungsbedingungen abrufen.

Für Werbetreibende in Indien:

Gemäß den Anforderungen von Regel 5 der Indian Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021 (Intermediary and Digital Media Rules, 2021) ist Google verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass zusätzlich zu den geltenden Nutzungsbedingungen Verlage oder Webpublisher, die Nachrichteninhalte oder Inhalte zum aktuellen Zeitgeschehen veröffentlichen, gemäß Regel 18 der Intermediary and Digital Media Rules verpflichtet sein können, die Details ihrer Konten bei Google Ads an das indische Ministry of Information and Broadcasting, Government of India zu senden.

Für Werbetreibende in Australien:

Am 9. November 2023 wurden die Nutzungsbedingungen für die Google-Werbeprogramme, denen Kunden in Australien unterliegen, geändert. Nachfolgend finden Sie die aktualisierten Nutzungsbedingungen:

Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen für die Werbeprogramme („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen Google Australia Pty Ltd („Google“) und dem Rechtssubjekt vereinbart, das die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterzeichnet oder auf elektronischem Wege akzeptiert („Kunde“). Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an den Werbeprogrammen und ‑diensten von Google, die (i) über das Konto bzw. die Konten verfügbar sind, die der Kunde in Verbindung mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen erhalten hat, oder (ii) die kraft Verweis Bestandteil der vorliegenden Nutzungsbedingungen sind (zusammen „Programme“). Bitte lesen Sie sich die vorliegenden Nutzungsbedingungen sorgfältig durch.

1 Programme. Der Kunde autorisiert Google und mit Google verbundene Unternehmen, Werbematerialien, Feeddaten und Technologien des Kunden (zusammen „Anzeigen“ oder „Creatives“) in allen Inhalten oder Properties (jeweils „Property“) zu platzieren, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im Namen von Google oder gegebenenfalls von Dritten („Partner“) bereitgestellt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle (i) Anzeigen, (ii) Entscheidungen bezüglich des Traffickings oder der Ausrichtung von Anzeigen (z. B. Keywords) („Ziele“), (iii) Ziele, auf die Nutzer über Anzeigen weitergeleitet werden (z. B. Landingpages, mobile Apps) sowie zugehörige URLs, Wegpunkte und Weiterleitungen („Weiterleitungsziele“) und (iv) Dienste und Produkte, die an den Zielen beworben werden (zusammen „Dienste“). Bei den Programmen handelt es sich um Werbeplattformen, auf denen der Kunde Google und mit Google verbundene Unternehmen autorisiert, automatisierte Tools zu verwenden, um Anzeigen zu formatieren. Google und mit Google verbundene Unternehmen können dem Kunden auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um ihm bei der Auswahl oder beim Erstellen von Zielen, Anzeigen oder Weiterleitungszielen zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen zu autorisieren, und kann ihr gegebenenfalls zustimmen oder widersprechen. Falls der Kunde diese Funktionen jedoch nutzt, trägt er die alleinige Verantwortung für die Ziele, Anzeigen und Weiterleitungsziele. Liegen berechtigte Gründe vor, können Google und seine verbundenen Unternehmen Ziele, Anzeigen oder Weiterleitungsziele jederzeit ablehnen oder entfernen: (i) wenn die betreffenden Ziele, Anzeigen oder Weiterleitungsziele gegen die Richtlinien oder die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen oder Google berechtigte Gründe hat, anzunehmen, dass dies der Fall ist, (ii) im Zusammenhang mit der Einhaltung anwendbarer Gesetze, (iii) wenn dies von einem Partner verlangt wird, (iv) wenn Google berechtigte Gründe hat, anzunehmen, dass die betreffenden Ziele, Anzeigen oder Weiterleitungsziele Nutzern, Dritten oder Google schaden können, oder (v) um die berechtigten Interessen von Google zu schützen. Google und seine verbundenen Unternehmen entwickeln fortlaufend neue Technologien, Funktionen und Dienste und können die Programme jederzeit ändern oder einstellen. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er die vorliegenden Nutzungsbedingungen wie in Paragraf 12 dargelegt kündigen. Der Kunde erkennt an, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Betafunktionen“). Der Kunde darf keine Informationen aus den Betafunktionen oder zu den Nutzungsbedingungen oder der Existenz von nicht öffentlichen Betafunktionen weitergeben.

2 Richtlinien. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Nutzung der Programme, z. B. für den Zugriff auf sowie die Nutzung von Programmkonten und für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern, („Nutzung“). Die Nutzung der Programme unterliegt den jeweiligen Richtlinien von Google, die unter google.com/ads/policies abrufbar sind, sowie allen anderen Richtlinien, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden, einschließlich Richtlinien von Partnern, und (soweit anwendbar) der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU unter https://www.google.com/intl/de/about/company/user-consent-policy (in der jeweils aktuellen Fassung, „Richtlinien“). Der Kunde autorisiert Google außerdem, Anzeigen wie in den Richtlinien beschrieben zu ändern, um die Programme bereitzustellen. Dazu können Anzeigen beispielsweise formatiert werden. Im Zusammenhang mit den Programmen kommt Google der unter google.com/policies/privacy verfügbaren Datenschutzerklärung (in der jeweils gültigen Fassung) nach. Soweit die Programmnutzung in den Geltungsbereich fällt, erklären sich Google und der Kunde mit (i) den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Werbeprodukte unter privacy.google.com/businesses/controllerterms oder (ii) den Datenverarbeitungsbedingungen für Google-Werbeprodukte unter privacy.google.com/businesses/processorterms (gemeinsam die „EU-Datenbestimmungen“) einverstanden. Google ändert die EU-Datenbestimmungen nicht, es sei denn, dies ist in den EU-Datenbestimmungen ausdrücklich gestattet. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen noch Dritte autorisieren, dies zu tun: (i) Erstellung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressionen, Anfragen, Klicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, in denen sie offengelegt werden müssen, (iii) Verwendung von automatisierten Mitteln oder Scraping- oder Datenextraktionsmethoden, um werbebezogene Informationen von Google von Properties abzugreifen, abzufragen oder anderweitig zu erfassen, sofern Google dies nicht ausdrücklich gestattet hat, oder (iv) Versuch, die Funktion der Programme zu beeinträchtigen. Der Kunde richtet alle Mitteilungen, die Anzeigen auf Properties von Partnern gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google.

3 Anzeigenbereitstellung. (a) Der Kunde stellt keine Anzeigen bereit, die Malware, Spyware, unerwünschte Software oder anderen schädlichen Code beinhalten oder diesen verlinken, und verletzt oder umgeht nicht bewusst die Sicherheitsmaßnahmen der Programme. (b) Der Kunde darf Ad-Server ausschließlich für die Auslieferung und das Tracking von Anzeigen im Rahmen von Programmen einsetzen, die die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter erlauben, und nur dann, wenn Google den Ad-Server für das Programm zugelassen hat. Google implementiert die Ad-Server-Tags des Kunden so, dass sie funktionsfähig sind. (c) Bei Displayanzeigen-Impressionen, die auf Basis des CPM oder vCPM abgerechnet werden („Displayanzeigen“), unterstützt der Kunde Bemühungen zum Abgleich zwischen Google und dem Ad-Server eines Drittanbieters, falls die von Google anwendbare Anzahl an Impressionen („Anzahl an Impressionen“) für ein Programm während des Abrechnungszeitraums um mehr als 10 % höher ist als die Anzahl an Impressionen des vom Kunden genutzten Ad-Servers eines Drittanbieters („Ad-Server eines Drittanbieters“). Wenn diese Differenz nicht ausgeräumt werden kann, muss der Kunde binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum“) einen Anspruch geltend machen. Wenn Google nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass der Anspruch berechtigt ist, stellt Google dem Kunden gemäß Paragraf 9(b) Werbegutschriften aus, die nach folgender Formel berechnet werden: 90 % der Anzahl an Impressionen von Google minus der Anzahl an Impressionen des Ad-Servers eines Drittanbieters multipliziert mit dem von Google im Abrechnungszeitraum erfassten durchschnittlichen CPM bzw. vCPM der Kampagne. Alle ausgestellten Werbegutschriften müssen vom Kunden innerhalb von 60 Tagen ab Ausstellungsdatum aufgebraucht werden („Verfallsdatum"). Google kann die Berechtigung des Kunden zur Nutzung des betreffenden Ad-Server-Drittanbieters aussetzen und die Geltung der Bestimmungen dieses Paragrafen zur Ausräumung von Differenzen in Bezug auf diesen Ad-Server-Drittanbieter aussetzen. Bei der vorstehenden Berechnung zur Ausräumung von Differenzen werden die Messwerte eines Ad-Servers eines Drittanbieters verwendet, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden. Google kann verlangen, dass Google die Aufzeichnungen über Differenzen direkt vom Ad-Server eines Drittanbieters zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschriften für Differenzen, die auf dem Unvermögen des Ad-Servers eines Drittanbieters beruhen, Anzeigen auszuliefern.

4 Durchführen von Tests. Der Kunde ermächtigt Google und mit Google verbundene Unternehmen, regelmäßige Tests durchzuführen, welche die Nutzung der Programme durch den Kunden, einschließlich Formatierungen von Anzeigen, Zielen, Weiterleitungszielen, Qualität, Anzeigenrang, Leistung, Preise und automatischen Gebotseinstellungen, beeinträchtigen können. Um die Aktualität und Aussagekraft der Testergebnisse sicherzustellen, autorisiert der Kunde Google vorbehaltlich Paragraf 9(b) dazu, solche Tests ohne Mitteilung oder Vergütung des Kunden durchzuführen.

5 Stornierung von Anzeigen. Sofern in einer Richtlinie, der Benutzeroberfläche des Programms oder einer Vereinbarung, die auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen verweist, („Anzeigenauftrag“) nicht anders festgelegt, kann jede Partei jede Anzeige vor der Anzeigenauktion oder dem Anzeigen-Placement (je nachdem, was früher eintritt) jederzeit stornieren. Wenn der Kunde eine Anzeige nach dem von Google festgelegten Termin storniert (z. B. bei einer Reservierungskampagne), muss der Kunde die Stornierungsgebühren zahlen, die Google dem Kunden vor dem Termin mitgeteilt hat, und die Anzeige wird eventuell trotzdem ausgeliefert, es sei denn, der Kunde hat die Anzeige storniert und die vorliegenden Nutzungsbedingungen aufgrund einer wesentlichen Änderung des betreffenden Programms oder der vorliegenden Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben gekündigt. Liegen berechtigte Gründe vor, können Google oder seine verbundenen Unternehmen eine Anzeige gemäß Paragraf 5 stornieren: (i) wenn die betreffende Anzeige gegen die Richtlinien oder die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstößt oder Google berechtigten Grund zur Annahme hat, dass dies der Fall ist, (ii) zur Einhaltung anwendbarer Gesetze, (iii) wenn dies von einem Partner verlangt wird, (iv) wenn Google berechtigten Grund zur Annahme hat, dass die betreffende Anzeige einem Nutzer, Dritten oder Google schaden könnte, oder (v) zum Schutz der berechtigten Interessen von Google. Die Auslieferung stornierter Anzeigen wird in der Regel innerhalb von 8 Arbeitsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einem Anzeigenauftrag beschrieben beendet, wobei der Kunde weiter alle Gebühren für die ausgelieferten Anzeigen zahlen muss (z. B. Gebühren auf Grundlage von Conversions). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen so vornehmen: (i) online über das Konto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) falls diese Funktion nicht vorhanden ist, per E-Mail an den Google-Kundenbetreuer des Kunden oder (iii) falls diese Funktion nicht vorhanden ist und der Kunde keinen Kundenbetreuer hat, per E-Mail an Google an ads-support@google.com (zusammen „Vorgang zum Stornieren von Anzeigen“). Der Kunde wird nicht von Zahlungsverpflichtungen für Anzeigen befreit, die nicht oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum eingereicht werden. Google ist nicht an einen vom Kunden bereitgestellten Anzeigenauftrag gebunden.

6 Gewährleistung, Rechte und Verpflichtungen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) der Kunde die Rechte an Anzeigen, Weiterleitungszielen und Zielen hat und hiermit Google sowie verbundenen Unternehmen und Partnern von Google die Rechte an Anzeigen, Weiterleitungszielen und Zielen gewährt, damit Google sowie verbundene Unternehmen und Partner von Google die Programme von Google bereitstellen können (im Falle von Feeddaten auch dann, wenn der Kunde die Programme nicht mehr nutzt) und (b) alle vom Kunden bereitgestellten Informationen und Autorisierungen vollständig, korrekt und aktuell sind. Der Kunde autorisiert Google und die mit Google verbundenen Unternehmen, den Abruf und die Analyse von Weiterleitungszielen im Rahmen der Programme zu automatisieren und Test-Anmeldedaten für den Zugriff zu erstellen. Wenn der Kunde Google in Verbindung mit den Programmen eine Mobil- oder andere Telefonnummer zur Verfügung stellt, autorisiert er Google, mit Google verbundene Unternehmen und deren Vertreter, die zur Verfügung gestellten Telefonnummern zum Zwecke der Programme anzurufen und Nachrichten an diese Nummern zu senden (hierfür können die üblichen Kosten für Nachrichten und Daten anfallen), auch über automatische Wählsysteme. Google nutzt diese Autorisierung allerdings nicht für automatische Anrufe oder Nachrichten zu Marketingzwecken. Der Kunde autorisiert Google, die mit Google verbundenen Unternehmen und deren Vertreter darüber hinaus, zum Zwecke der Programme elektronische Nachrichten an den Kunden zu senden. Der Kunde gewährleistet, dass er autorisiert ist, im Namen aller Dritten, für die der Kunde in Verbindung mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen Werbung schaltet („Werbetreibender“), zu handeln und dass er diese zur Einhaltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen verpflichtet hat; alle Verweise auf den Kunden in den vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten gleichermaßen für den Werbetreibenden, sofern zutreffend. Falls der Kunde aus irgendeinem Grund einen Werbetreibenden nicht zur Einhaltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen verpflichtet hat, haftet der Kunde für die Erfüllung von Verpflichtungen, die der Werbetreibende gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen gehabt hätte, wenn er zur Einhaltung verpflichtet worden wäre. Wenn der Kunde ein Programm in seinem eigenen Namen zu Werbezwecken nutzt, gilt er für diese Nutzung sowohl als Kunde als auch als Werbetreibender. Der Kunde stellt dem Werbetreibenden mindestens monatlich an einem gut sichtbaren Ort Berichtsdaten zur Verfügung, aus denen die Gesamtausgaben für Google und die Leistung (mindestens Kosten, Klicks und Impressionen von Nutzern für das Konto des betreffenden Werbetreibenden) hervorgehen. Google ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.

7 Ausgleichsbuchungen. Bei Displayanzeigen, für die eine Reservierung erforderlich ist, liefert Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl von Displayanzeigen aus. Falls Google dies nicht tut, muss jeder Kunde, der eine Zahlung an Google für derartige Displayanzeigen anfechtet, vorbehaltlich Paragraf 9(b) während des Anspruchszeitraums einen Anspruch geltend machen. Bestätigt Google die Richtigkeit des Anspruchs nach vernünftigem Ermessen, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Displayanzeigen nicht berechnen oder, falls der Kunde bereits bezahlt hat, vorbehaltlich Paragraf 9(b) und nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Werbegutschriften ausstellen, die nur bis zum Verfallsdatum genutzt werden können, (ii) die Displayanzeigen innerhalb von 60 Tagen, nachdem Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt hat, an einer vergleichbaren Stelle platzieren oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Soweit dies nach den Richtlinien von Google zulässig ist, können Werbegutschriften zurückerstattet werden, wenn der Kunde sein Konto schließt. Google kann nicht gewährleisten, dass jede auktionsbasierte Anzeige ausgeliefert wird, weshalb Ausgleichsbuchungen nicht für auktionsbasierte Anzeigen gelten.

8 Zahlung. Der Kunde zahlt alle im Zusammenhang mit einem Programm anfallenden Gebühren mithilfe der von Google für diesen Kunden aktuell genehmigten Zahlungsmethode, und zwar innerhalb eines wirtschaftlich vernünftigen Zeitraums, der von Google (z. B. in der Benutzeroberfläche des Programms oder in einem Anzeigenauftrag) festgelegt wird. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat bzw. in Höhe des gesetzlich maximal zulässigen Zinssatzes an, falls dieser niedriger ist. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde zahlt (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben sowie (ii) angemessene Auslagen und Anwaltskosten, die Google durch das Eintreiben verspäteter Zahlungen entstehen, die nicht nach Treu und Glauben angefochten werden. Die Gebühren basieren auf den Abrechnungskriterien des entsprechenden Programms (z. B. auf Basis von Klicks, Impressionen oder Conversions). Alle Gebühren, die nicht nach Treu und Glauben angefochten werden, müssen in voller Höhe bezahlt werden. Keine Partei darf im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen Zahlungen mit anderen Zahlungen verrechnen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu begleichen sind. Google kann eine Gutschrift aus berechtigten Gründen jederzeit erweitern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Anzeigen auszuliefern, wenn dadurch ein Guthabenlimit überschritten werden würde. Sollte Google an die ausgewählten Zielen oder Weiterleitungsziele keine Anzeigen ausliefern, muss der Kunde vorbehaltlich Paragraf 9(b) innerhalb des Anspruchszeitraums einen Anspruch auf Werbegutschriften geltend machen. Google handelt angemessen und stellt die Gutschriften nach Überprüfung des Anspruchs aus, wobei die Gutschriften bis zum Verfallsdatum aufgebraucht werden müssen. Der Kunde erkennt an, dass Dritte zu verbotenen oder unzulässigen Zwecken Impressionen oder Klicks für Anzeigen des Kunden generieren können und dass der Kunde in diesem Fall vorbehaltlich Paragraf 9(b) innerhalb des Anspruchszeitraums einen Anspruch auf Werbegutschriften geltend machen muss. Google handelt angemessen und stellt die Gutschriften nach Überprüfung des Anspruchs aus, wobei die Gutschriften bis zum Verfallsdatum aufgebraucht werden müssen. Soweit dies nach den Richtlinien von Google zulässig ist, können Werbegutschriften zurückerstattet werden, wenn der Kunde sein Konto schließt. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND VORBEHALTLICH PARAGRAF 9(B) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IM HINBLICK AUF PROGRAMMGEBÜHREN, SOFERN DIESE NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS GELTEND GEMACHT WERDEN.

9 Haftungsausschlüsse. (a) SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND VORBEHALTLICH DEM NACHFOLGENDEN PARAGRAF 9(b) SCHLIEẞEN BEIDE PARTEIEN IN IHREM NAMEN UND IM NAMEN IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN AUS, EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND VORBEHALTLICH PARAGRAF 9(b) WERDEN DIE PROGRAMME UND PROPERTIES VON GOOGLE, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINEN PARTNERN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ AUF WAHL UND RISIKO DES KUNDEN UND DES WERBETREIBENDEN HIN BEREITGESTELLT UND GOOGLE, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER SEINE PARTNER ÜBERNEHMEN KEINERLEI GARANTIE IN VERBINDUNG MIT DEN PROGRAMMEN ODER DEREN ERGEBNISSEN. (b) BESTIMMTE GESETZE DER GERICHTSBARKEIT, IN DER DER KUNDE SEINEN WOHNSITZ HAT, WIE DAS AUSTRALISCHE VERBRAUCHERRECHT, GEWÄHREN UNTER UMSTÄNDEN RECHTE UND RECHTSMITTEL UND BEZIEHEN BESTIMMUNGEN IN DIE VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EIN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. DIESE RECHTE, RECHTSMITTEL UND IMPLIZITEN BESTIMMUNGEN WERDEN VON DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE GOOGLE EINE BESCHRÄNKUNG DER BEREITSTELLUNG GESTATTEN, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON GOOGLE GEMÄẞ DIESEN GESETZEN NACH EIGENEM ERMESSEN AUF DIE ERNEUTE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE ODER DIE ZAHLUNG DER KOSTEN FÜR DIE ERNEUTE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE. WENN ES SICH BEI DEM VERTRAG, DER DURCH DIE VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZUSTANDE KOMMT, UM EINEN „KLEINUNTERNEHMERVERTRAG“ (SMALL BUSINESS CONTRACT) IM SINNE DES AUSTRALISCHEN VERBRAUCHERRECHTS HANDELT, HAT DER KUNDE DIE MÖGLICHKEIT, DIE IN DEN PARAGRAFEN 3, 7 ODER 8 BESCHRIEBENEN VERFAHREN ZUR GELTENDMACHUNG VON WERBEGUTSCHRIFTEN ZU BEFOLGEN; ALTERNATIV KANN GOOGLE NACH EIGENEM ERMESSEN ENTSCHEIDEN, DIE DIENSTE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, ERNEUT BEREITZUSTELLEN ODER DEM KUNDEN DIE KOSTEN FÜR DIE ERNEUTE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, ZU ERSTATTEN.

10 Haftungsbeschränkung. DIE HAFTUNG DER PARTEIEN KANN WEDER DURCH DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN NOCH DURCH EINEN ANZEIGENAUFTRAG AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN: (I) FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER DER PARTEIEN ODER IHRER ERFÜLLUNGSGEHILFEN, VERTRETER ODER MITARBEITER ZURÜCKZUFÜHREN SIND; (II) FÜR BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNG; (III) NACH PARAGRAF 11 (HAFTUNGSFREISTELLUNG); (IV) FÜR VERSTÖẞE DES KUNDEN GEGEN PARAGRAF 3(A), PARAGRAF 14(D) ODER DEN LETZTEN SATZ VON PARAGRAF 1; (V) FÜR DIE ZAHLUNG VON BETRÄGEN, DIE IM ZUGE DER NORMALEN ERFÜLLUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN ORDNUNGSGEMÄẞ GESCHULDET WERDEN; ODER (VI) FÜR ALLES, WAS LAUT GESETZ NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN DARF. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ABER IMMER GEMÄẞ DES VORANGEHENDEN SATZES UND PARAGRAF 9(b) GILT FOLGENDES: (a) KEINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN GEMÄẞ ODER IN VERBINDUNG MIT DEN VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN (OB VERTRAGLICH, DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN, EINSCHLIEẞLICH FAHRLÄSSIGKEIT, ODER ANDERWEITIG) FÜR (I) ENTGANGENE GEWINNE; (II) DEN VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN; (III) ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN; (IV) DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (V) VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS FORDERUNGEN VON DRITTEN ERGEBEN; ODER (VI) INDIREKTE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DER ANDEREN PARTEI ENTSTEHEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VERLUSTE VON DEN PARTEIEN ZUM ZEITPUNKT DER ANNAHME DER VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN DURCH DEN KUNDEN BEDACHT WURDEN ODER NICHT) UND (b) GEMÄẞ PARAGRAF 10(a) IST DIE HAFTUNGSHÖCHSTSUMME JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN AUS EINEM BESTIMMTEN EREIGNIS ODER EINER REIHE VON ZUSAMMENHÄNGENDEN EREIGNISSEN GEMÄẞ ODER IN VERBINDUNG MIT DEN VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUF DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE BESCHRÄNKT: (I) DEN BETRAG, DEN DER KUNDE GEMÄẞ DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN IN DEN DREI MONATEN, DIE DEM MONAT UNMITTELBAR VORAUSGEHEN, IN DEM DAS EREIGNIS (ODER DAS ERSTE EINER REIHE VON ZUSAMMENHÄNGENDEN EREIGNISSEN) EINGETRETEN IST, AN GOOGLE ZU ZAHLEN HATTE; ODER (II) 25.000 AUD.

11 Haftungsfreistellung. Der Kunde verpflichtet sich, Google sowie die Partner, Vertreter, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber von Google (jeweils eine „freigestellte Person“) zu verteidigen und von der Haftung für jegliche Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben im Zusammenhang mit allen Anschuldigungen oder rechtlichen Schritten von Dritten freizustellen, die sich aus oder in Verbindung mit Anzeigen, Zielen, Weiterleitungszielen, Diensten, der Verwendung oder einer Verletzung der vorliegenden Nutzungsbedingungen durch den Kunden ergeben, außer in Bezug auf jede freigestellte Person, sofern die Forderung oder Haftung eines Dritten als direkte Folge (a) von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der freigestellten Person oder (b) einer Verletzung der vorliegenden Nutzungsbedingungen durch die freigestellte Person entsteht. Partner sind die begünstigten Dritten dieses Paragrafen.

12 Änderungen an den Nutzungsbedingungen. Google kann jederzeit Änderungen an den vorliegenden Nutzungsbedingungen vornehmen, sofern diese nicht wesentlich sind. Google wird alle wesentlichen Änderungen an den vorliegenden Nutzungsbedingungen mit angemessener Vorlaufzeit bekannt geben. Änderungen an den Nutzungsbedingungen werden unter google.com/ads/terms veröffentlicht und Google wird alle wesentlichen Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit bekannt geben. Änderungen an den Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten frühestens 30 Tage nach Mitteilung in Kraft. Dringende Änderungen aus rechtlichen Gründen treten jedoch unmittelbar nach Mitteilung in Kraft. Jede Partei kann die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei kündigen, aber (i) nicht gemäß Paragraf 5 stornierte Kampagnen und neue Kampagnen können gestartet und reserviert werden und (ii) die weitere Programmnutzung unterliegt jeweils den zu diesem Zeitpunkt geltenden Google-Nutzungsbedingungen für die Programme, die unter google.com/ads/terms verfügbar sind. Liegen berechtigte Gründe vor, kann Google den Kunden jederzeit von den Programmen ausschließen, z. B. bei Zahlungsproblemen, vermuteten oder tatsächlichen Verstößen gegen die Richtlinien oder die vorliegenden Nutzungsbedingungen, aus rechtlichen Gründen oder wenn Google der Ansicht ist, dass dadurch ein Schaden oder eine Haftung für einen Nutzer, einen Dritten oder Google vermieden werden kann. Nach der Kündigung liegt es im alleinigen Ermessen von Google zu entscheiden, ob Kundenkampagnen weiter laufen dürfen.

13 Streitfallbeilegung. Sollten sich Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen ergeben (jeweils ein „Streitfall“), bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben, den Streitfall innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streitfalls durch die andere Partei beizulegen. Ungeachtet dieser Nutzungsbedingungen sind die Parteien berechtigt, bei einem zuständigen Gericht individuellen vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.

14 Sonstiges. (a) SÄMTLICHE FORDERUNGEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEN PROGRAMMEN UNTERLIEGEN DEN GESETZEN DES BUNDESSTAATES KALIFORNIEN MIT AUSNAHME DES IN KALIFORNIEN GELTENDEN INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS, ES SEI DENN, DIE KALIFORNISCHEN GESETZE STEHEN IM WIDERSPRUCH ZU DEN BUNDESGESETZEN DER USA ODER WERDEN DURCH DIESE AUFGEHOBEN. (b) MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN PARAGRAF 13 WERDEN SÄMTLICHE FORDERUNGEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORLIEGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEN PROGRAMMEN AUSSCHLIEẞLICH VOR DEN BUNDES- ODER BUNDESSTAATLICHEN GERICHTEN VON SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN, USA, VERHANDELT; DIE PARTEIEN ERKENNEN DIE PERSONENZUSTÄNDIGKEIT DIESER GERICHTE AN. FALLS ANWENDBARE LOKALE GESETZE VERHINDERN, DASS BESTIMMTE STREITFÄLLE VOR EINEM KALIFORNISCHEN GERICHT VERHANDELT WERDEN, KANN DER KUNDE DIESE STREITFÄLLE BEI SEINEN LOKALEN GERICHTEN EINREICHEN. WENN DAS LOKALE GERICHT NACH DEN ANWENDBAREN LOKALEN GESETZEN NICHT IN DER LAGE IST, KALIFORNISCHES RECHT ZUR LÖSUNG DIESER STREITFÄLLE ANZUWENDEN, UNTERLIEGEN DIESE STREITFÄLLE DEN ANWENDBAREN LOKALEN GESETZEN DES LANDES, BUNDESSTAATES ODER ANDEREN GESCHÄFTSSITZES DES KUNDEN. (c) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand der vorliegenden Nutzungsbedingungen dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, die diesbezüglich getroffen wurden. Dies berührt nicht die Haftung für frühere falsche, irreführende oder täuschende Aussagen oder Falschdarstellungen. (d) Der Kunde darf keine öffentliche Erklärung über die in den vorliegenden Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig). (e) Alle Mitteilungen bezüglich Kündigung oder Vertragsverletzungen oder gemäß Paragraf 13 sind schriftlich an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei zu richten (oder an den primären Kontakt oder eine andere bekannte Adresse der Partei, wenn nicht bekannt ist, ob sie eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden sind schriftlich an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden. Alle anderen Mitteilungen an Google sind schriftlich an den primären Kontakt des Kunden bei Google zu richten oder über eine andere von Google zur Verfügung gestellte Methode zu übermitteln. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn der Empfang auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt wurde. Diese Mitteilungspflichten gelten nicht für die Zustellung gerichtlicher Dokumente in einem Verfahren; diese unterliegt anwendbarem Recht. (f) Mit Ausnahme von Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Paragraf 12 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dadurch Änderungen an den vorliegenden Nutzungsbedingungen vorgenommen werden. Die Nichtausübung (oder verzögerte Ausübung) eines nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen gewährten Rechts durch eine der Vertragsparteien bedeutet nicht, dass diese Partei auf irgendwelche Rechte verzichtet. Sollte sich eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen als nicht durchsetzbar erweisen, wird diese Bestimmung gestrichen und der Rest der Nutzungsbedingungen bleibt in Kraft. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil der vorliegenden Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer an ein verbundenes Unternehmen, jedoch nur dann, wenn (i) der Rechtsnachfolger schriftlich zustimmt, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, (ii) die übertragende Partei weiterhin für die Verpflichtungen aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen haftet, sollte der Rechtsnachfolger diese nicht einhalten, und (iii) die übertragende Partei die andere Partei über die Übertragung informiert hat. Jeder andere Versuch der Abtretung oder Übertragung ist nichtig. (h) Mit Ausnahme der Bestimmungen in Paragraf 11 gibt es im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen keine begünstigten Dritten. (i) Durch die vorliegenden Nutzungsbedingungen entsteht kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien. (j) Die Paragrafen 1 (nur letzter Satz) und 8 bis 14 gelten nach der Kündigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen weiterhin. (k) Keine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen haften für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung, wenn diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen.

9. November 2023

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
6205040622241289825
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
73067
false
false