Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Für Werbetreibende in Indien:
Gemäß den Anforderungen von Regel 5 der Indian Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021 (Intermediary and Digital Media Rules, 2021) ist Google verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass zusätzlich zu den geltenden Nutzungsbedingungen Verlage oder Webpublisher, die Nachrichteninhalte oder Inhalte zum aktuellen Zeitgeschehen veröffentlichen, gemäß Regel 18 der Intermediary and Digital Media Rules verpflichtet sein können, die Details ihrer Konten bei Google Ads an das indische Ministry of Information and Broadcasting, Government of India zu senden.
Für Werbetreibende in Australien:
Am 1. November 2016 wurden die Nutzungsbedingungen für das Google-Werbeprogramm, denen Kunden in Australien unterliegen, geändert und auf Google Australia Pty Ltd. übertragen. Im Folgenden finden Sie die aktualisierten Nutzungsbedingungen:
Nutzungsbedingungen für das Google-Werbeprogramm
Diese Nutzungsbedingungen für das Werbeprogramm („Nutzungsbedingungen“) werden vereinbart zwischen Google Australia Pty Ltd („Google“) und der juristischen Person, die diese Nutzungsbedingungen unterzeichnet oder auf elektronischem Wege akzeptiert („Kunde“). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an den Werbeprogrammen sowie die Nutzung der Dienste von Google, die (i) über die Konten verfügbar sind, die der Kunde in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen erhalten hat, oder (ii) auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen verweisen (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Programme“). Lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Gemäß der Nutzungsbedingungen werden Streitfälle durch ein verbindliches Schiedsgerichtsverfahren beigelegt.
1 Programme. Der Kunde ermächtigt Google und mit Google verbundene Unternehmen, Werbematerialien, Feeddaten und Technologien des Kunden (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Anzeigen“ oder „Creatives“) in jeglichen Inhalten bzw. Attributen (jeweils „Attribut“) zu platzieren, die von Google oder von mit Google verbundenen Unternehmen im Namen von Google oder gegebenenfalls von Dritten („Partner“) bereitgestellt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle (i) Anzeigen, (ii) Entscheidungen bezüglich des Trafficking oder Targeting von Anzeigen (z. B. Keywords) („Ziele“), (iii) Zielseiten, auf die Betrachter über Anzeigen weitergeleitet werden (z. B. Landingpages, mobile Apps) sowie zugehörige URLs, Wegpunkte und Weiterleitungen („Zielseiten“) und (iv) Dienste und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Dienste“). Bei dem Programm handelt es sich um eine Werbeplattform, auf der der Kunde Google und mit Google verbundene Unternehmen zur Verwendung automatisierter Tools ermächtigt, um Anzeigen zu formatieren. Google und mit Google verbundenen Unternehmen können dem Kunden auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl oder der Erstellung von Zielen, Anzeigen oder Zielseiten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen zu gestatten, und kann der Nutzung dieser Funktionen gegebenenfalls zustimmen oder widersprechen. Falls der Kunde diese Funktionen jedoch nutzt, trägt er die alleinige Verantwortung für die Ziele, Anzeigen und Zielseiten. Google und mit Google verbundenen Unternehmen bzw. Partner dürfen ein bestimmtes Ziel, eine bestimmte Anzeige oder eine bestimmte Zielseite jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Anzeigen oder Ziele werden beispielsweise von Google abgelehnt oder entfernt, wenn sie gegen die Richtlinien verstoßen oder wenn Google der Ansicht ist, dass die Anzeige oder das Ziel Google oder einen Partner Haftungsrisiken aussetzen würde. Google und mit Google verbundene Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde erkennt an, dass Google oder mit Google verbundene Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Beta-Funktionen“). Der Kunde darf weder Informationen zu Betafunktionen noch die Nutzungsbedingungen bzw. das Vorhandensein nicht öffentlicher Betafunktionen offenbaren.
2 Richtlinien. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Nutzung des Programms (z. B. für den Zugriff auf und die Nutzung von Konten im Programm sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern („Nutzung“). Die Nutzung des Programms unterliegt den geltenden Richtlinien von Google, die unter google.com/ads/policies abrufbar sind, sowie allen anderen Richtlinien, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden, einschließlich Richtlinien von Partnern, und (soweit anwendbar) der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung, die unter privacy.google.com/businesses/userconsentpolicy verfügbar ist (in der jeweils aktuellen Fassung, „Richtlinien“). Der Kunde ermächtigt Google außerdem, Anzeigen wie in den Richtlinien dargelegt zu bearbeiten. In Zusammenhang mit dem Programm hält Google die unter google.com/policies/privacy verfügbare Datenschutzerklärung (in der jeweils gültigen Fassung) ein. Soweit die Programmnutzung in den Geltungsbereich fällt, erklären sich Google und der Kunde mit (i) den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Werbeprodukte unter privacy.google.com/businesses/controllerterms oder (ii) den Datenverarbeitungsbedingungen für Google-Werbeprodukte unter privacy.google.com/businesses/processorterms (zusammenfassend bezeichnet als „EU-Datenbestimmungen“) einverstanden. Google ändert die EU-Datenbestimmungen nicht, es sei denn, dies ist in den EU-Datenschutzbestimmungen ausdrücklich gestattet. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen noch Dritte autorisieren, diese vorzunehmen: (i) Erstellung automatischer, nicht autorisierter oder anderweitig ungültiger Impressionen, Anfragen, Klicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, in denen sie offengelegt werden müssen, (iii) Verwendung automatisierter Mittel oder einer Art von Scraping oder Datenextraktion, um werbebezogene Informationen von Google von Properties abzugreifen, abzufragen oder anderweitig zu erfassen, sofern Google dies nicht ausdrücklich gestattet hat, oder (iv) Versuch der Beeinträchtigung der Funktionsweise der Programme. Der Kunde richtet alle Mitteilungen, die Anzeigen auf Properties von Partnern gemäß diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google.
3 Anzeigenbereitstellung. (a) Der Kunde stellt keine Anzeigen bereit, die Malware, Spyware, unerwünschte Software oder anderen schädlichen Code beinhalten oder sich mit diesen verbinden, und verletzt oder umgeht nicht bewusst Sicherheitsmaßnahmen von Programmen. (b) Der Kunde darf einen Anzeigenserver ausschließlich für die Auslieferung und das Tracking von Anzeigen im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter erlauben, und nur dann, wenn der Anzeigenserver von Google für eine Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen wurde. Google implementiert Anzeigenserver-Tags des Kunden so, dass sie funktionsfähig sind. (c) Bei Displayanzeigen-Impressionen, die auf Basis des CPM oder vCPM abgerechnet werden („Displayanzeigen“), unterstützt der Kunde Bemühungen zum Abgleich zwischen Google und dem Anzeigenserver eines Drittanbieters, falls die von Google anwendbare Anzahl von Impressionen (Impression Count, „IC“) für ein Programm während des Abrechnungszeitraums um mehr als 10 % höher ist als die IC des vom Kunden genutzten Anzeigenservers eines Drittanbieters (Third-Party Ad Server, „3PAS“). Wenn diese Differenz nicht ausgeräumt werden kann, muss der Kunde binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum“) einen Anspruch geltend machen. Wenn Google feststellt, dass der Anspruch berechtigt ist, stellt Google dem Kunden gemäß Abschnitt 9(b) Werbegutschriften in Höhe von (90 % des IC von Google minus IC des 3PAS) multipliziert mit dem von Google im Abrechnungszeitraum erfassten durchschnittlichen CPM bzw. vCPM der Kampagne aus. Alle Werbegutschriften müssen vom Kunden innerhalb von 60 Tagen ab Ausstellungsdatum genutzt werden („Verfallszeitpunkt“) und Google kann die Berechtigung des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters aussetzen und die Geltung der Bestimmungen dieses Abschnitts über die Ausräumung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen. Bei der vorstehenden Berechnung zur Ausräumung von Differenzen werden die Messwerte eines 3PAS verwendet, dessen Anzeigenserver-Tags Google zur Verfügung gestellt werden. Google kann verlangen, dass Google die Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS zu Verfügung gestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Anzeigen auszuliefern.
4 Durchführen von Tests. Der Kunde ermächtigt Google und mit Google verbundene Unternehmen, regelmäßige Tests durchzuführen, welche die Nutzung der Programme durch den Kunden, einschließlich Formatierungen von Anzeigen, Zielen, Zielseiten, Qualität, Anzeigenrang, Leistung, Preise und automatischen Gebotseinstellungen, beeinträchtigen können. Um die Aktualität und Wirksamkeit der Testergebnisse sicherzustellen, ermächtigt der Kunde Google gemäß Abschnitt 9(b) dazu, solche Tests ohne Mitteilung oder Vergütung des Kunden durchzuführen.
5 Stornierung von Anzeigen. Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist („Anzeigenauftrag“), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei eine Anzeige jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder das Anzeigen-Placement erfolgt ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren verpflichtet ist und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Anzeige nach einer von Google mitgeteilten Frist storniert (z. B. bei einer Kampagne, für die eine Reservierung erforderlich ist). Die Auslieferung stornierter Anzeigen endet in der Regel binnen acht Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einem Anzeigenauftrag beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung aller Gebühren verpflichtet bleibt, die sich aus den ausgelieferten Anzeigen ergeben (z. B. die Vergütung auf Grundlage der Conversion). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Kundenbetreuer des Kunden oder (iii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist und der Kunde keinen Kundenbetreuer hat, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an ads-support@google.com (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Vorgang zum Stornieren von Anzeigen“). Der Kunde wird nicht von Zahlungsverpflichtungen für Anzeigen befreit, die nicht oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum eingereicht wurden. Google ist nicht an einen vom Kunden bereitgestellten Anzeigenauftrag gebunden.
6 Gewährleistung, Rechte und Verpflichtungen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) der Kunde die Rechte an Anzeigen, Zielseiten und Zielen besitzt und gewährt hiermit Google, mit Google verbundenen Unternehmen und Partnern die Rechte an Anzeigen, Zielseiten und Zielen, damit Google, mit Google verbundene Unternehmen und Partner die Programme von Google betreiben dürfen (im Falle von Feeddaten auch dann, wenn der Kunde die Programme nicht mehr nutzt), und (b) alle vom Kunden bereitgestellten Informationen und Autorisierungen vollständig, korrekt und aktuell sind. Der Kunde ermächtigt Google und mit Google verbundene Unternehmen, den Abruf und die Analyse von Zielseiten im Rahmen der Programme zu automatisieren und Test-Anmeldedaten für den Zugriff darauf zu erstellen. Durch die Angabe einer Mobiltelefonnummer oder anderen Telefonnummer gegenüber Google im Rahmen der Programme ermächtigt der Kunde Google, mit Google verbundene Unternehmen und deren Vertreter, im Rahmen der Programme Anrufe zu tätigen und SMS an diese Telefonnummern zu senden (hierfür können die üblichen Gebühren für Nachrichten und Daten anfallen), einschließlich über automatische Anrufsysteme. Google nutzt diese Berechtigung jedoch nicht für automatische Anrufe oder SMS zu Marketingzwecken. Der Kunde ermächtigt Google, mit Google verbundene Unternehmen und deren Vertreter darüber hinaus, im Rahmen der Programme elektronische Nachrichten an den Kunden zu senden. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, gegebenenfalls im Namen von Dritten, für die er im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen Werbung schaltet („Werbetreibender“), zu handeln, und dass er diese zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet hat. Sämtliche Verweise auf den Kunden in diesen Nutzungsbedingungen gelten gleichermaßen für den Werbetreibenden, sofern zutreffend. Falls der Kunde aus irgendeinem Grund einen Werbetreibenden nicht zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet hat, haftet der Kunde für die Erfüllung von Verpflichtungen, die der Werbetreibende gemäß diesen Nutzungsbedingungen gehabt hätte, wenn der Kunde ihn zur Einhaltung verpflichtet hätte. Falls der Kunde in seinem Namen ein Programm für Werbung nutzt, gilt der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl als Kunde als auch als Werbetreibender. Der Kunde stellt dem Werbetreibenden mindestens monatlich an einer angemessen gut sichtbaren Position Berichtsdaten zur Verfügung, in denen die tatsächlich für Google aufgewendeten Gelder und die Performance (darunter mindestens Kosten, Klicks und Impressionen der Nutzer auf dem Konto dieses Werbetreibenden) offengelegt werden. Google ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.
7 Ausgleichsbuchungen. Bei Displayanzeigen, für die eine Reservierung erforderlich ist, liefert Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Displayanzeigen aus. Falls Google dies nicht tut, muss ein Kunde, der eine Zahlung an Google für derartige Displayanzeigen anfechtet, gemäß Abschnitt 9(b) einen Anspruch während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Displayanzeigen nicht berechnen oder, falls der Kunde bereits bezahlt hat, gemäß Abschnitt 9(b) und nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Werbegutschriften ausstellen, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Displayanzeigen innerhalb von 60 Tagen, nachdem Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt hat, an einer vergleichbaren Stelle platzieren oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jede auktionsbasierte Anzeige ausgeliefert wird, weshalb Ausgleichsbuchungen nicht für auktionsbasierte Anzeigen gelten.
8 Zahlung. Der Kunde zahlt alle im Zusammenhang mit einem Programm anfallenden Kosten mithilfe der von Google für diesen Kunden aktuell genehmigten Zahlungsmethode, und zwar innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums, der von Google angegeben wird (beispielsweise in der Benutzeroberfläche oder in einem Anzeigenauftrag des Programms). Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat bzw. in Höhe der gesetzlich maximal zulässigen Zinsrate an, falls diese darunter liegt. Die Kosten verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde zahlt (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben sowie (ii) angemessene Auslagen und Anwaltskosten, die Google durch das Einholen verspäteter Zahlungen, die nicht in gutem Glauben angefochten werden, entstehen. Die Gebühren basieren auf den Abrechnungskriterien im Rahmen des anwendbaren Programms (z. B. auf Basis von Klicks, Impressionen oder Conversions). Alle Gebühren, die nicht in gutem Glauben angefochten werden, müssen in voller Höhe bezahlt werden. Keine Partei darf gemäß diesen Nutzungsbedingungen anfallende Zahlungen miteinander verrechnen. Google kann einen Gutschrift nach eigenem Ermessen jederzeit erweitern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Anzeigen auszuliefern, wenn dadurch ein Guthabenlimit überschritten werden würde. Sollte Google an den ausgewählten Zielen oder auf den ausgewählten Zielseiten keine Anzeigen ausliefern, muss der Kunde gemäß Abschnitt 9(b) innerhalb des Anspruchszeitraums einen Anspruch auf Werbegutschriften geltend machen. Nach diesem Zeitraum stellt Google entsprechend dem überprüften Anspruch die Gutschriften aus, die bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden müssen. Der Kunde erkennt an, dass Dritte zu verbotenen oder unzulässigen Zwecken Impressionen oder Klicks für Anzeigen des Kunden generieren können und dass der Kunde in diesem Fall gemäß Abschnitt 9(b) einen Anspruch auf Werbegutschriften innerhalb des Anspruchszeitraums geltend machen muss. Nach diesem Zeitraum stellt Google entsprechend dem überprüften Anspruch die Gutschriften aus, die bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden müssen. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IM HINBLICK AUF PROGRAMMGEBÜHREN, SOFERN DIESE NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS GELTEND GEMACHT WERDEN.
9 Haftungsausschlüsse. (a) SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND GEMÄẞ DEM NACHFOLGENDEN ABSCHNITT 9(b) SCHLIEẞEN BEIDE PARTEIEN IN IHREM NAMEN UND IM NAMEN IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN AUS, EINSCHLIEẞLICH NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND GEMÄẞ ABSCHNITT 9(b) WERDEN DIE PROGRAMME UND WEBSITES VON GOOGLE SOWIE VON MIT GOOGLE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND PARTNERN „IN DER VORLIEGENDEN FORM“ AUF WAHL UND RISIKO DES KUNDEN UND DES WERBETREIBENDEN HIN BEREITGESTELLT UND GOOGLE, MIT GOOGLE VERBUNDENE UNTERNEHMEN ODER PARTNER ÜBERNEHMEN KEINERLEI GARANTIE IN VERBINDUNG MIT DEN PROGRAMMEN ODER DEREN ERGEBNISSEN. (b) BESTIMMTE GESETZE DER GERICHTSBARKEIT AM STANDORT DES KUNDEN, BEISPIELSWEISE DAS VERBRAUCHERRECHT AUSTRALIENS, GEWÄHREN UNTER UMSTÄNDEN RECHTE UND RECHTSMITTEL UND BEZIEHEN BESTIMMUNGEN IN DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN EIN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. DIESE RECHTE, RECHTSMITTEL UND IMPLIZITEN BESTIMMUNGEN WERDEN VON DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE GOOGLE EINE BESCHRÄNKUNG DER BEREITSTELLUNG GESTATTEN, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON GOOGLE GEMÄẞ DIESEN GESETZEN NACH EIGENEM ERMESSEN AUF DIE ERNEUTE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE ODER DIE ZAHLUNG DER KOSTEN FÜR DIE ERNEUTE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE.
10 Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME VON ABSCHNITT 11 UND DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 3(A), 14(D) ODER DES LETZTEN SATZES VON ABSCHNITT 1 DURCH DEN KUNDEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ABER IMMER GEMÄẞ ABSCHNITT 8(b) GILT FOLGENDES: (a) KEINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IST BZW. SIND GEMÄẞ ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN BASIEREND AUF EINER VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIEẞLICH, OHNE BEGRENZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT) HAFTBAR FÜR (I) ENTGANGENE GEWINNE; (II) DEN VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN; (III) ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN; (IV) DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (V) VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS ANSPRÜCHEN VON DRITTEN ERGEBEN; ODER (VI) INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DER ANDEREN PARTEI ENTSTEHEN (OB VON DEN PARTEIEN ZUM ZEITPUNKT DER ANNAHME DIESER BEDINGUNGEN DURCH DEN KUNDEN VORHERSEHBAR ODER INS AUGE GEFASST ODER NICHT) UND (b) GEMÄẞ ABSCHNITT 9(a) MIT AUSNAHME DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄẞ DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN IST DIE HAFTUNGSHÖCHSTSUMME JEDER PARTEI IN BEZUG AUF EIN BESTIMMTES EREIGNIS ODER EINE REIHE ZUSAMMENHÄNGENDER EREIGNISSE GEMÄẞ ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN BESCHRÄNKT AUF DEN JEWEILS HÖHEREN BETRAG VON (I) DEM BETRAG, DEN DER KUNDE GEMÄẞ DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN IN DEN ZWEI MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM MONAT, IN DEM DAS EREIGNIS (ODER DAS ERSTE EREIGNIS EINER REIHE ZUSAMMENHÄNGENDER EREIGNISSE) AUFGETRETEN IST, AN GOOGLE ZU ZAHLEN HAT, ODER (II) 10.000 AUD.
11 Haftungsfreistellung. Der Kunde verpflichtet sich, Google sowie Partner, Vertreter, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von Google (jeweils bezeichnet als „freigestellte Person“) von der Haftung für jegliche Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben im Zusammenhang mit jeglichen Anschuldigungen von Dritten oder rechtlichen Schritten, die sich aus oder in Verbindung mit Anzeigen, Zielen, Zielseiten, Diensten, der Verwendung oder einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden, außer in Verbindung mit der jeweiligen freigestellten Person, insoweit ergeben, als dass sich der Anspruch oder die Haftung des Dritten unmittelbar aus Folgendem ergibt: (a) der Fahrlässigkeit oder dem Fehlverhalten der freigestellten Person oder (b) einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch die freigestellte Person. Die Partner sind die begünstigten Dritten dieses Abschnitts.
12 Änderungen an den Nutzungsbedingungen. Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Mitteilung unwesentlich ändern, muss jedoch wesentliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vorab ankündigen. Die Nutzungsbedingungen werden unter google.com/ads/terms veröffentlicht. Änderungen an den Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten frühestens sieben Tage nach Mitteilung in Kraft. Allerdings treten Änderungen aus rechtlichen Gründen unmittelbar nach Mitteilung in Kraft. Beide Parteien können diese Nutzungsbedingungen bei entsprechender Bekanntgabe an die andere Partei jederzeit beenden, doch (i) nicht gemäß Abschnitt 5 stornierte Kampagnen und neue Kampagnen können gestartet und reserviert werden und (ii) die weitere Programmnutzung unterliegt jeweils den zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen von Google für das Programm unter google.com/ads/terms. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen, z. B. im Falle von Zahlungsproblemen, vermuteten oder tatsächlichen Verletzungen von Richtlinien oder diesen Nutzungsbedingungen sowie aus rechtlichen Gründen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google.
13 VEREINBARUNG ÜBER DIE STREITFALLBEILEGUNG.
A. Verhandlung. Für den Fall, dass sich Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen ergeben (jeweils als „Streitfall“ bezeichnet), bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben, den Streitfall innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streitfalls durch die andere Partei beizulegen. Wenn die Parteien den Streitfall in dieser Zeit nicht beilegen können oder wollen, wird der Streitfall endgültig durch ein Schiedsgerichtsverfahren entschieden, das vom International Centre for Dispute Resolution („ICDR“) gemäß seiner internationalen Schiedsordnung („Schiedsordnung“) vollzogen wird. Diese Schiedsvereinbarung wird weit ausgelegt und gilt unbeschadet anderer Ansprüche für alle Ansprüche von oder gegen (i) Google, Partner von Google, die die Programme für den Kunden oder Werbetreibenden bereitstellen, Muttergesellschaften von Google und zugehörige(n) Handlungsbevollmächtigte(n), Direktoren, Mitarbeiter(n), Vertreter(n), Zedenten und Zessionare(n) dieser juristischen Personen und (ii) dem bzw. den Kunden oder Werbetreibenden, den bzw. die jeweiligen verbundenen Unternehmen und Muttergesellschaften des Kunden oder Werbetreibenden und den bzw. die jeweiligen Handlungsbevollmächtigten, Direktoren, Mitarbeiter(n), Vertreter(n), Zedenten oder Zessionare(n) dieser juristischen Personen.
B. Schiedsgerichtsverfahren. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Santa Clara County, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren wird vor einem Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern stattfinden. Der Kläger wählt bzw. die Kläger wählen vor dem Schiedsgericht gemäß der Schiedsordnung einen Schiedsrichter aus und der Beklagte wählt bzw. die Beklagten wählen gemäß der Schiedsordnung gemeinsam den zweiten Schiedsrichter aus. Erzielen die Parteien binnen 20 Tagen ab Bestätigung des zweiten Schiedsrichters keine Einigung über den dritten Schiedsrichter („Vorsitzender“), ernennt das ICDR den Vorsitzenden gemäß der Schiedsordnung. Das Schiedsgerichtsverfahren findet in englischer Sprache statt. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen sind die Existenz, Inhalte und Ergebnisse eines Schiedsgerichtsverfahrens, einschließlich im Rahmen dessen vorgebrachter Dokumente oder Beweismittel, streng vertraulich. Die schiedsrichterliche Entscheidung ist endgültig und bindend und im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens gefällte Schiedssprüche können von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Schiedsrichter sind nicht an Entscheidungen anderer Schiedsgerichtsverfahren gebunden, an denen der Kunde bzw. Werbetreibende nicht teilnimmt. Die Schiedsrichter sind befugt zu einer Feststellungsklage oder einem Unterlassungsanspruch, sei es vorläufig oder endgültig, ausschließlich zugunsten der antragstellenden Partei und ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist, um den durch den Anspruch dieser Partei gerechtfertigten Rechtsschutz zu schaffen, ohne andere Google-Nutzer oder andere Kunden oder Werbetreibende zu beeinträchtigen, und alle von den Schiedsrichtern angeordneten vorläufigen Maßnahmen können von jedem zuständigen Gericht durchgesetzt werden. Ungeachtet dieser Nutzungsbedingungen sind die Parteien berechtigt, bei einem zuständigen Gericht individuellen vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, und ein solcher Antrag auf individuellen vorläufigen Rechtsschutz gilt nicht als unvereinbar mit der Schiedsvereinbarung oder als Verzicht auf das Recht auf ein Schiedsgerichtsverfahren.
14 Sonstiges. (a) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEN PROGRAMMEN UNTERLIEGEN KALIFORNIENISCHEM RECHT UNTER AUSSCHLUSS KALIFORNISCHER KOLLISIONSREGELN, ES SEI DENN, KALIFORNISCHES RECHT STEHT IM WIDERSPRUCH ZUM BUNDESGESETZ DER VEREINIGTEN STAATEN ODER WIRD DURCH DIESES AUFGEHOBEN. (b) MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 13 UND AUSSCHLIEẞLICH FÜR DEN FALL, DASS ABSCHNITT 13 BEI EINEM BESTIMMTEN ANSPRUCH ODER EINER BESTIMMTEN ANFECHTUNG NICHT ZUR ANWENDUNG KOMMT, WERDEN SÄMTLICHE ANSPRÜCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEN PROGRAMMEN AUSSCHLIEẞLICH VOR DEN BUNDES- ODER BUNDESSTAATLICHEN GERICHTEN VON SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN, USA, VERHANDELT. DIE PARTEIEN ERKENNEN DIE PERSÖNLICHE GERICHTSBARKEIT DURCH DIESE GERICHTE AN. (c) Diese Nutzungsbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen dar und treten an die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen, die diesbezüglich getroffen wurden. (d) Der Kunde darf keine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (e) Alle Mitteilungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch oder gemäß Abschnitt 13 sind schriftlich an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei zu richten (oder an den primären Kontakt oder eine andere bekannte Adresse der Partei, wenn nicht bekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden sind schriftlich an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden. Alle anderen Mitteilungen an Google sind schriftlich an den primären Kontakt des Kunden bei Google zu richten oder über eine andere von Google zur Verfügung gestellte Methode zu übermitteln. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn der Empfang auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt wurde. Diese Mitteilungspflichten gelten nicht für die Zustellung gerichtlicher Dokumente in einem Verfahren; diese unterliegt anwendbarem Recht. (f) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Abschnitt 12 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dadurch Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vorgenommen werden. Die Nichtausübung (oder verzögerte Ausübung) eines nach diesen Nutzungsbedingungen gewährten Rechts durch eine der Vertragsparteien bedeutet nicht, dass diese Partei auf irgendwelche Rechte verzichtet. Sollte sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen als nicht durchsetzbar erweisen, wird diese Bestimmung gestrichen und der Rest der Nutzungsbedingungen bleibt in vollem Umfang in Kraft. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, wobei (A) Google seine Rechte und/oder Verpflichtungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abtreten darf, wenn Google den Kunden über diese Abtretung informiert hat, und (B) der Kunde seine Rechte und Verpflichtungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen an ein verbundenes Unternehmen abtreten darf, soweit (I) sich der Rechtsnachfolger schriftlich zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet, (II) der Kunde weiterhin für Verpflichtungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen haftet, wenn der Rechtsnachfolger sie nicht erfüllt, und (III) der Kunde Google über die Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Jeder anderweitige Versuch der Abtretung oder Übertragung ist nichtig. (h) Mit Ausnahme der Bestimmungen der Abschnitte 11 und 13 gibt es im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen keine begünstigten Dritten. (i) Durch diese Nutzungsbedingungen entsteht kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien. (j) Die Abschnitte 1 (nur letzter Satz) und 8 bis 14 gelten nach der Kündigung dieser Nutzungsbedingungen weiterhin. (k) Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen ist bzw. sind keine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung haftbar, wenn diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen.
1. September 2017