Anforderungen an Videoanzeigen

 

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Bei Videoanzeigen werden zur besseren Interaktion mit den Nutzern Videos verwendet. Videoanzeigen unterliegen den standardmäßigen Google Ads-Richtlinien und den nachstehenden Anforderungen. Diese Anforderungen gelten für überspringbare und nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen sowie für In-Feed-Videoanzeigen und Bumper-Anzeigen.
Spezifikationen und entsprechende Informationen zur Erstellung von Videoanzeigen finden Sie in den Spezifikationen für Videoanzeigen.

Länge von Videoanzeigen

Folgendes ist nicht zulässig:

Nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen, die länger als 15 Sekunden dauern

Für überspringbare In-Stream-Anzeigen gibt es keine Zeitbegrenzung. Mit Videos, die kürzer als 3 Minuten sind, wird normalerweise aber eine bessere Leistung erzielt.

Informationen zum Korrigieren abgelehnter Anzeigen oder Assets Wenn Sie das Video nicht so ändern können, dass diese Anforderungen eingehalten werden, laden Sie ein anderes Video hoch, das der Richtlinie entspricht.

Datensammlung in Videoanzeigen

Folgendes ist nicht zulässig:

Nicht SSL-konforme Tracking-Pixel, einschließlich aller nachfolgenden Aufrufe

Tracking-Pixel für den Mittelpunkt und für abgeschlossene Ereignisse

Hinweis: Tracking-Pixel sind bei Impressionen, bei Aufrufen und beim Überspringen gestattet.

 Mehr als drei Tracking-Pixel pro Ereignis

Hinweis: Wenn Sie Tracking-Pixel für mehr als einen Anbieter pro Ereignis verwenden möchten, muss der Kunde oder die Agentur eine Tag-Verkettung (Piggybacking) bzw. eine Verkettung der Pixel vornehmen.

Verwendung von JavaScript für die Datenerhebung

Hinweis: Klickweiterleitungen und Klickbefehle von Drittanbietern sind zulässig.

Informationen zum Korrigieren abgelehnter Anzeigen oder Assets Wenn Sie das Video nicht so ändern können, dass diese Anforderungen eingehalten werden, laden Sie ein anderes Video hoch, das der Richtlinie entspricht.

Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe

Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für Videoanzeigen besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Unzulässiges Videoformat

Alle Videos müssen in einem zulässigen Format hochgeladen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu unzulässigem Videoformat.

Video nicht verfügbar

Alle Videos müssen öffentlich zugänglich sein. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie „Video nicht verfügbar“.

Unklare Relevanz

Alle Informationen müssen für das Produkt bzw. die Dienstleistung relevant sein, die Sie in Ihrer Anzeige bewerben. So müssen beispielsweise alle eingereichten Anzeigenfelder zum selben Werbetreibenden gehören und für das beworbene Produkt relevant sein. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu unklarer Relevanz.

Unklare Inhalte

Alle Informationen und Medien in Anzeigen und Assets müssen leicht verständlich sein und das Produkt, die Dienstleistung oder die Rechtspersönlichkeit, die beworben wird, eindeutig kennzeichnen. Weitere Informationen finden Sie in den redaktionellen Anforderungen. Videos müssen einen Namen oder ein Logo enthalten, aus dem der Werbetreibende, das Produkt oder die Dienstleistung im Video klar hervorgeht.

Videoqualität

Alle in der Werbung verwendeten Videos müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Videoqualität.

Pornografische Inhalte

Damit Anzeigen relevant und sicher für die Nutzer sind, schränkt Google pornografische Inhalte unter bestimmten Umständen ein. Weitere Informationen

Urheberrechte

Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen Sie nur bewerben, wenn Sie der Urheberrechtsinhaber oder zur Bewerbung dieser Inhalte berechtigt sind. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu Urheberrechten.

Schockierende Inhalte

In Anzeigen sind keine Inhalte gestattet, die Nutzer schockieren könnten. Hierzu zählen beispielsweise obszöne Sprache, grausame Bilder und blutige Darstellungen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu schockierenden Inhalten.

Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter

Tracking-Pixel von Drittanbietern müssen unseren Anforderungen für die Anzeigenauslieferung durch Drittanbieter entsprechen.

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