Hilfe für Markeninhaber

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzungen dürfen den Inhalt unserer Richtlinien jedoch nicht verändern. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Google ist sich der Bedeutung von Marken bewusst. Gemäß den Google Ads-Nutzungsbedingungen ist die Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter untersagt. Werbetreibende sind für die Keywords und Anzeigeninhalte, die sie verwenden, selbst verantwortlich.

Wir nehmen Hinweise auf mögliche Markenverletzungen sehr ernst und gehen begründeten Beschwerden von Markeninhabern oder deren bevollmächtigten Vertretern nach. Google ist jedoch nicht in der Lage, Streitigkeiten zwischen Dritten zu schlichten. Wir empfehlen Markeninhabern daher, Streitfälle direkt mit den Werbetreibenden zu klären.

Neben der direkten Kontaktaufnahme mit Werbetreibenden können Markeninhaber, die Bedenken im Hinblick auf die Verwendung einer Marke in Anzeigen haben, in der unten beschriebenen Weise eine Beschwerde einreichen.

Markenrechtliche Beschwerden einreichen

Wir schränken die Verwendung Ihrer Marke nur ein, wenn Sie eine begründete Beschwerde einreichen. Markeninhaber müssen keine Google Ads-Werbetreibenden sein, um Beschwerden einzureichen. Vorgehensweise:

  1. Prüfen Sie, ob Sie zum Einreichen einer Beschwerde berechtigt sind.

    Normalerweise akzeptieren wir Beschwerden von:

    Markeninhabern. Die Domain Ihrer E-Mail-Adresse muss mit der Domain oder Website Ihres Unternehmens übereinstimmen. Falls Sie keine geschäftliche E-Mail-Adresse haben, müssen Sie uns ein signiertes Schreiben mit dem Briefkopf Ihres Unternehmens als PDF-Datei senden. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, dass Sie ein Mitarbeiter des Markeninhabers sind.

    Prozessbevollmächtigten, die in der Markenanmeldung aufgeführt sind. Die Domain Ihrer E-Mail-Adresse muss mit Ihrer Website oder der Website Ihres Rechtsvertreters übereinstimmen. 

    Wir akzeptieren auch Beschwerden von anderen Personen, (z. B. Anwälten, die nicht in Markenanmeldungen aufgeführt sind, Medienagenturen oder lizenzierten Partnern und Händlern/Distributoren), wenn die jeweiligen Rechtssubjekte nachweisen können, dass sie ausdrücklich durch den Markeninhaber dazu autorisiert wurden, in seinem Namen zu handeln. Wenn Sie das Beschwerdeformular ausfüllen, müssen Sie entweder eine Vollmacht oder ein signiertes Schreiben des Markeninhabers (mit Firmenbriefkopf) anhängen, in dem bestätigt wird, dass Sie bei markenrechtlichen Angelegenheiten in seinem Namen handeln dürfen. Die Autorisierung darf keine Bedingungen wie ein Ablaufdatum, Gebietsbeschränkungen oder andere Einschränkungen enthalten.

  2. Lesen Sie die Markenrichtlinie, damit Sie wissen, was wir untersuchen und was nicht.
  3. Reichen Sie das Onlineformular für markenrechtliche Beschwerden ein.

    Weitere Informationen

    Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, damit Ihre Beschwerde zügig bearbeitet werden kann. Bei Beschwerden mit unvollständigen Angaben können wir nicht tätig werden.

    Da Markenrechte gebietsabhängig sind, untersuchen wir nur die Verwendung Ihrer Marke in von Ihnen angegebenen Regionen, in denen Sie die Rechte an der Marke haben. Das Verfahren zur Eintragung oder Nutzung von Markenrechten variiert je nach Land. Google trägt keine Marken ein.

    Sie können beantragen, dass Anzeigen bestimmter Werbetreibender oder Anzeigen aller relevanten Werbetreibenden außer den von Ihnen autorisierten untersucht werden.

Sobald Sie das Beschwerdeformular gesendet haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail. Nach der Prüfung der Beschwerde teilen wir Ihnen in einer E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse das Ergebnis unserer Untersuchung mit.

Wir erhalten sehr viele Beschwerden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Nach der Prüfung der Beschwerde setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Beschwerde haben, antworten Sie einfach auf die automatische Bestätigung, die Sie nach dem Senden des Formulars erhalten haben. Reichen Sie die Beschwerde nicht nochmals ein und senden Sie keine separaten Folge-E-Mails.

Werbetreibenden die Verwendung Ihrer Marke gestatten

Wenn Sie eine markenrechtliche Beschwerde eingereicht haben, können Sie Werbetreibenden mit diesem Autorisierungsformular die Verwendung Ihrer Marke gestatten. In der Regel ist jedoch keine Autorisierung erforderlich. Marken dürfen im Anzeigentext verwendet werden, wenn die Anzeigen der Richtlinie zu Reseller- und Informationswebsites entsprechen. Lesen Sie sich die Richtlinie bitte sorgfältig durch, bevor Sie das Autorisierungsformular einreichen.

Weitere Informationen

Nur der Markeninhaber und dessen bevollmächtigte Vertreter können Werbetreibenden die Verwendung der Marke gestatten.

Autorisierungen sind auf Google Ads-Konten beschränkt. Deshalb müssen Sie die Kundennummer jedes Werbetreibenden angeben, der autorisiert werden soll. Bei Verwaltungskonten wird die Autorisierung automatisch auf alle aktuellen und zukünftigen verknüpften Konten übertragen.

Wir akzeptieren keine bedingten Autorisierungen, die ein Ablaufdatum, Gebietsbeschränkungen oder andere Einschränkungen enthalten.

Autorisierungen gelten für alle Marken und Varianten, die in den eingereichten Beschwerden des Markeninhabers aufgeführt sind. Eine Beschränkung auf bestimmte Marken oder Varianten ist nicht möglich – auch nicht, wenn der Markeninhaber die ursprünglichen Beschwerden separat eingereicht hat.

Die Autorisierung kann jederzeit widerrufen werden. Senden Sie uns hierzu einfach das Autorisierungsformular und geben Sie im Abschnitt „Erläuterungen und Zusatzinformationen“ des Formulars an, dass Sie die Autorisierung widerrufen möchten.

Anzeigen von Resellern und Informationswebsites

Anzeigen, die die betreffende Marke im Anzeigentext enthalten, können auch nach unserer Überprüfung weiterhin ausgeliefert werden, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie zu Reseller- und Informationswebsites entsprechen.

Wir sind der Ansicht, dass Nutzer mehr Auswahlmöglichkeiten sowie Zugriff auf alle relevanten Informationen erhalten sollten, die für ihre Suchanfragen oder Interessen relevant sind. Mit dieser Richtlinie möchten wir die Anforderungen unserer Nutzer erfüllen und gleichzeitig sicherstellen, dass eine nicht konforme Verwendung von Marken in Anzeigentexten weiterhin überprüft und gemäß unserer Markenrichtlinie eingeschränkt wird.

Richtlinien zu Produktfälschungen und zu Urheberrechten

Bei Angelegenheiten in Zusammenhang mit Produktfälschungen und Urheberrechten gelten gesonderte Beschwerdeverfahren.

Wenn sich Ihre Beschwerde auf Produktfälschungen bezieht, lesen Sie bitte die Richtlinie zu Produktfälschungen und informieren Sie sich über das entsprechende Beschwerdeverfahren.

Wenn sich Ihre Beschwerde auf Urheberrechte bezieht, lesen Sie bitte die Richtlinie zu Urheberrechten und informieren Sie sich über das entsprechende Beschwerdeverfahren.

Weitere Anliegen

Bei Fragen zur Markenrichtlinie verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
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