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Drittanbieter, die von Google für die Bereitstellung von Umfragen oder das Versenden von entsprechenden Einladungen an Nutzer zertifiziert wurden, müssen die folgenden Inhaltsrichtlinien für Umfragen einhalten:
Datenschutzerklärung
- Ein Link zur Datenschutzerklärung des Umfrageanbieters muss sichtbar und zugänglich sein, bevor oder während die erste Frage der Umfrage angezeigt wird. Es empfiehlt sich jedoch, den Link bei allen Fragen einzublenden. Dies gilt auch für Umfragen, die innerhalb des Anzeigenbanners und/oder in einem separaten Browserfenster durchgeführt werden, das über die Einladung zur Umfrage geöffnet wird.
Erhebung personenidentifizierbarer Informationen
- Personenidentifizierbare Informationen dürfen nur für die Auslieferung der entsprechenden Incentives erfasst und verwendet werden und müssen direkt danach verworfen werden.
- Werbetreibenden dürfen unter Umständen bestimmte Arten von Daten nicht erheben. Das ist ihnen untersagt, wenn sie auch personenidentifizierbare Informationen erheben.
- Eingeschränkte sensible Kategorien, die mit personenidentifizierbaren Informationen verknüpft sind, sind unter anderem:
- Finanzstatus oder Kontoinformationen
- Ethnische Zugehörigkeit
- Gesundheitliche/medizinische Informationen
- Sexuelle Vorlieben und Orientierung
- Informationen zu Kindern, die jünger als 18 Jahre sind
- Politische Meinungen/Ansichten
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
- Religiöse oder philosophische Überzeugungen
Altersprüfung
- Ihre Umfrage darf nur für Nutzer über 18 Jahren zugänglich sein. Es ist zwar nicht erforderlich, das Alter des Nutzers zu erheben, aber die folgenden Richtlinien gelten, wenn in der Umfrage ausdrücklich nach dem Alter gefragt wird:
- Wenn in der Umfrage nach dem Alter gefragt wird, muss dies gleich zu Beginn geschehen. Die Seite darf dabei keine anderen Fragen oder Felder enthalten.
- Wenn der Nutzer unter 18 Jahre alt ist, muss die Umfrage sofort beendet werden.
- Bei Publikationen für Kinder, Jugendliche, Gaming usw. dürfen keine Altersangaben erhoben werden.
Erwähnung von Google in Umfragen
- In der Einladung zur Umfrage und in der Umfrage selbst darf nicht darauf hingewiesen werden, dass sie mit Google/YouTube in Verbindung steht (und es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden), es sei denn, die Umfrage wird von Google/YouTube finanziert oder es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor. Der Name, das Logo und/oder die Marke von Google/YouTube dürfen nicht in Einladungen zu Umfragen oder Umfragen selbst erwähnt werden.
