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Die Google Ads-Richtlinie zu Feuerwerkskörpern wird Mitte November 2011 geändert. Die Richtlinien werden geändert, da die Werbung für Wunderkerzen auf Zielseiten nicht mehr zulässig ist, selbst wenn Wunderkerzen nicht den Schwerpunkt der betreffenden Zielseiten darstellen. Diese Änderung gilt für alle Länder. Die Entscheidung wurde aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Nutzersicherheit getroffen. Betroffene Inserenten werden von uns benachrichtigt. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die Richtlinienbeschreibung entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 26. Oktober 2011