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Unsere Richtlinie „Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ wurde aktualisiert und wird am 22. Oktober 2025 umbenannt in „Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern“. Diese Aktualisierung präzisiert die Richtlinie, damit sie den Branchenstandards entspricht, und behandelt umfassend die verschiedenen Formen von Kindesmissbrauch und -ausbeutung.
Unten sehen Sie den neuen Wortlaut der Richtlinie, der seit Ankündigung der Änderung der Richtlinie „Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ am 19. August 2025 überarbeitet wurde. Der Umfang der Durchsetzung hat sich nicht geändert. Die vollständige Durchsetzung beginnt heute.
In der Richtlinie „Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern“ heißt es dann:
Folgendes ist nicht zulässig:
Inhalte, mit denen für sexuellen Missbrauch oder die Ausbeutung von Minderjährigen geworben wird oder die dies fördern, einschließlich Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Inhalten, die kindeswohlgefährdendes Verhalten dulden oder verherrlichen, und Inhalten, in denen Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) anderweitig sexualisiert werden.
Beispiele:
- Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Anbieten, Bewerben oder Anfragen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Anleitung zum Erstellen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder zum Missbrauch, Grooming oder zur sexuellen Erpressung von Kindern
- Inhalte, die Minderjährige sexualisieren, oder Inhalte, die sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, verherrlichen oder dazu ermutigen
- Grooming
- Sexuelle Erpressung im Internet
- Kinderhandel
Alle derartigen Inhalte, ob real, fiktiv, simuliert, gezeichnet, KI-generiert oder mit Photoshop bearbeitet, sind verboten, einschließlich aller Inhaltsformate (z. B. Audio, Text und visuelle Medien wie Bilder und Videos).
Verstöße gegen diese Richtlinie werden als schwerwiegend eingestuft. Wenn wir solche Verstöße feststellen, werden die Inhalte entfernt. Außerdem werden die zugehörigen Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt und dürfen nicht wieder zum Werben verwendet werden. Zu den Maßnahmen, die wir ergreifen können, zählt unter anderem auch eine Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).
Veröffentlicht am 22. Oktober 2025
