Aktualisierung der Richtlinie zu unangemessenen Inhalten: Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Oktober 2025)

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Im Oktober 2025 werden die Formulierungen in der Werberichtlinie zu visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aktualisiert, um mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen.

Die Richtlinienüberschrift wird zu „Sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern“ geändert. Diese Änderung der Bezeichnung entspricht den Best Practices der Branche und macht umfassend deutlich, welche verschiedenen Formen von Missbrauch und Ausbeutung die Richtlinie abdeckt.

In der Richtlinie „Sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern“ heißt es dann:

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, mit denen für sexuellen Missbrauch oder für Ausbeutung von Minderjährigen geworben wird oder die dies fördern, oder Inhalte, die kindeswohlgefährdendes Verhalten anderweitig sexualisieren oder billigen, beispielsweise sexuelle Nötigung, Grooming oder Kinderhandel.

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, mit denen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder vermutlich Minderjährigen (ob simuliert oder real ist unerheblich) beworben werden, einschließlich verbaler Beschreibungen oder visueller Darstellungen jeglicher Art von Minderjährigen etwa durch Texte, Zeichnungen, Zeichentrickdesign, computergenerierte oder mit Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitete Inhalte, Skulpturen oder Malerei und andere Formate in Schrift und Bild.

Beispiele:

  • Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Anbieten, Bewerben oder Anfragen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Anleitung zum Erstellen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder zum Missbrauch, Grooming oder zur sexuellen Erpressung von Kindern
  • Pornografische Darstellungen von Teenagern unter 18 Jahren
  • Grooming
  • Sexuelle Erpressung im Internet
  • Inhalte, in denen Minderjährige sexualisiert werden
  • Kinderhandel

Ab dem 22. Oktober 2025 werden Verstöße gegen diese Richtlinie als schwerwiegend eingestuft. Wenn wir solche Verstöße feststellen, werden die Inhalte entfernt. Außerdem werden die zugehörigen Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt und dürfen nicht wieder zum Werben verwendet werden. Zu den Maßnahmen, die wir ergreifen können, zählt unter anderem auch eine Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).

Veröffentlicht am 19. August 2025

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