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Im September 2025 aktualisiert Google die Richtlinie „Politische Inhalte“, um die folgende regionale Einschränkung für die Europäische Union (EU) aufzunehmen.
Auf Google-Plattformen gelten dann folgende Einschränkungen:
Politische Werbung gemäß EU-Verordnung 2024/900:
- Anzeigen von, für oder im Namen eines politischen Akteurs (siehe Definition unten), sofern die Anzeige nicht rein privater oder rein kommerzieller Natur ist; oder
- Anzeigen, die geeignet und dazu bestimmt sind, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, das Wählerverhalten oder einen Gesetzgebungs- bzw. Regulierungsprozess auf EU-, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen
Gemäß der EU-Verordnung 2024/900 wird ein politischer Akteur in der EU so definiert:
- eine politische Partei oder eine Einrichtung, die direkt oder indirekt mit dem Tätigkeitsbereich einer solchen politischen Partei in Zusammenhang steht
- ein politisches Bündnis
- eine europäische politische Partei
- ein Kandidat für ein Wahlamt oder Inhaber eines solchen auf EU-Ebene oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene oder ein Kandidat für eine Führungsposition einer politischen Partei oder Inhaber einer solchen
- ein Mitglied von EU-Organen, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und des Rechnungshofs, oder einer Regierung eines Mitgliedstaats auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene
- eine Organisation für politische Kampagnen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums zu beeinflussen
- jede natürliche oder juristische Person, die eine der in den vorstehenden Punkten genannten Personen oder Organisationen vertritt oder in deren Namen handelt und die politischen Ziele einer dieser Personen oder Organisationen fördert
Anzeigen, in denen:
- eine politische Partei, eine Koalition, ein gewählter Amtsträger oder ein Kandidat für das EU-Parlament oder ein nationales Amt in einem EU-Mitgliedstaat präsentiert wird; oder
- eine zur Abstimmung stehende Referendumsfrage oder eine Kampagnengruppe für ein Referendum präsentiert wird oder in denen zur Abstimmung über die Souveränität in einem nationalen Referendum oder einem Referendum auf Landes- bzw. Provinzebene aufgerufen wird
Nach erfolgreichem Abschluss des Antragsverfahrens dürfen die folgenden Anzeigen geschaltet werden:
- Mitteilungen von offiziellen Quellen der Mitgliedstaaten oder der EU, die sich ausschließlich auf die Organisation und die Modalitäten der Teilnahme an Wahlen oder Referenden beziehen (einschließlich der Bekanntgabe von Kandidaturen oder der Frage, die beim Referendum gestellt wird), oder zur Förderung der Teilnahme an Wahlen oder Referenden; und
- öffentliche Kommunikation, die darauf abzielt, der Öffentlichkeit offizielle Informationen durch, für oder im Namen einer öffentlichen Behörde eines Mitgliedstaats oder durch, für oder im Namen der EU bereitzustellen – dazu gehören auch Informationen durch, für oder im Namen von Mitgliedern der Regierung eines Mitgliedstaats, sofern sie nicht geeignet und dazu bestimmt sind, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, das Wählerverhalten oder einen Gesetzgebungs- oder Regulierungsprozess zu beeinflussen
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie eine Ausnahme beantragen oder Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen. Der Antrag kann über die Google Ads-Werberichtlinien-Hilfe eingereicht werden. Wenn Sie eine Agentur haben oder mehrere Konten verwalten, müssen Sie für jedes einzelne Konto eine Ausnahme beantragen.
Aufforderung zur Selbstdeklaration
Ab Mitte August 2025 werden Sie aufgefordert, anzugeben, ob Sie politische Werbung gemäß der Definition oben schalten möchten. Falls ja, gelten die Einschränkungen automatisch, sobald die neue Richtlinie im September in Kraft tritt.
Änderungen betreffend den Transparenzbericht zu politischer Werbung in der EU und die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung in der EU
Ab September 2025 ist der Transparenzbericht zu politischer Werbung in der EU nicht mehr verfügbar. Im Transparenzbericht zu politischer Werbung enthaltene Wahlanzeigen in der EU, bleiben im Ads Transparency Center weiterhin öffentlich zugänglich. Es gelten die Aufbewahrungsrichtlinien. Bei Konten von Werbetreibenden, für die die Überprüfung für Wahlwerbung in der EU bereits abgeschlossen ist, gilt das Überprüfungsergebnis auch für das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google.
Vor einer möglichen Sperrung des Kontos wegen Verstößen gegen die Google-Richtlinie „Politische Inhalte“ wird in jedem Fall eine Warnung ausgesprochen. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Veröffentlicht am 5. August 2025
