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Am 23. April 2025 aktualisiert Google die Richtlinie Kryptowährungen und zugehörige Produkte im Hinblick auf die Bewerbung von Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets in der Europäischen Union (EU).
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die folgenden EU-Länder: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
Anforderungen
Unternehmen, die Börsen für Kryptowährungen, Software-Wallets und Hardware-Wallets in der EU bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen von einer zuständigen nationalen Behörde als „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) lizenziert sein.
- Sie müssen alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen.
- Sie müssen von Google zertifiziert sein.
Übergangsfrist für länderspezifische Lizenzen
In Deutschland, Finnland und Frankreich akzeptiert Google derzeit länderspezifische Lizenzen für die Bewerbung von Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets. Diese Lizenzen werden während der Übergangsfristen anerkannt, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat gemäß Artikel 143(3) der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) eingeräumt werden. Übergangsfristen im Einzelnen:
- Finnland: bis zum 30. Juni 2025
- Frankreich: bis zum 30. Juni 2026
- Deutschland: bis zum 30. Dezember 2025
Werbetreibende mit gültigen länderspezifischen Lizenzen in diesen Ländern dürfen ihre Kryptowerte-Dienstleistungen bis zu den angegebenen Stichtagen weiterhin bewerben.
Durch die Übergangsfristen soll Werbetreibenden ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Aktivitäten an die neuen MiCA-Regeln anzupassen und die erforderlichen MiCA-Lizenzen zu erhalten.
Maßnahme zur Durchsetzung der Werberichtlinie
Vor einer möglichen Sperrung des Kontos wegen Verstößen gegen diese Richtlinie wird in jedem Fall eine Warnung ausgesprochen. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Veröffentlicht am 24. März 2025
