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Im Februar 2025 aktualisiert Google die Richtlinie zu Kryptowährungen und zugehörigen Produkten, um klarzustellen, inwieweit Werbung für komplexe spekulative Finanzprodukte zulässig ist und welche Anforderungen dabei gelten.
Ab dem 26. Februar 2025 dürfen Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets in Anzeigen beworben werden, die auf die Vereinigten Arabischen Emirate ausgerichtet sind, wenn die Werbetreibenden von Google zertifiziert sind und die folgenden Anforderungen erfüllen.
Vereinigte Arabische Emirate (Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets)
Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Vereinigten Arabischen Emirate ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern der Werbetreibende bei einer der folgenden Stellen lizenziert ist: (a) Financial Services Regulatory Authority (FSRA), (b) Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) oder (c) Dubai Financial Services Authority (DFSA). Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein.
Alle Werbetreibenden müssen die vor Ort geltenden Gesetze der Länder oder Gebiete befolgen, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Konten, mit denen für diese Finanzprodukte geworben wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Hilfeartikel Zertifizierung für eingeschränkt zulässige Finanzprodukte.
Vor einer möglichen Sperrung des Kontos wegen Verstößen gegen die Richtlinie wird jedoch in jedem Fall eine Warnung ausgesprochen. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Veröffentlicht am 14. Februar 2025