Überprüfung für Finanzdienstleistungen

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Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.


Standortspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen

Wenn Werbetreibende Finanzprodukte und ‑dienstleistungen bewerben möchten, müssen sie die Google-Werberichtlinien für Finanzprodukte und ‑dienstleistungen sowie alle landesweiten und lokalen Vorschriften für die Zielregionen einhalten. 

Ab den unter Überprüfung für Finanzdienstleistungen: zuständige Regulierungsbehörden und jeweiliges Datum des Inkrafttretens unserer aktualisierten Richtlinie aufgeführten Datumsangaben gelten für Werbetreibende in bestimmten Ländern zusätzliche Anforderungen für die Schaltung von Anzeigen für Finanzdienstleistungen. Werbetreibende müssen sich von Google überprüfen lassen. Für jede Zielregion ist eine separate Überprüfung erforderlich.

Anbieter von Dienstleistungen, die keine Finanzdienstleistungen sind: Wenn Sie in den unten aufgeführten Ländern Anzeigen schalten oder Ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach bestimmten Finanzdienstleistungen suchen, müssen Sie sich ebenfalls von Google überprüfen lassen.

Die meisten Werbetreibenden müssen dazu unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen sie anbieten, ob sie eine entsprechende Lizenz haben und wie ihre Registernummer lautet. Weitere Informationen zu den Regionen, Arten von Finanzdienstleistungen, Ausnahmen und besonderen Anforderungen finden Sie unten.

  • Australien
  • Brasilien
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Neuseeland
  • Portugal
  • Singapur
  • Südkorea
  • Spanien
  • Taiwan
  • Thailand
  • Vereinigtes Königreich
Hinweis: Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und Assets erforderlich.

Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Der bevollmächtigte Vertreter ist die Person, die Ihre Google Ads-Konten und/oder Zahlungsprofile verwaltet, über die für die Anzeigen bezahlt wird. Das kann eine Werbeagentur oder Tochtergesellschaft sein, die die Google Ads-Kundennummer für Ihren lizenzierten Kunden oder die lizenzierte Muttergesellschaft verwaltet.

Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen im jeweiligen Land zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind (trifft nicht auf das Vereinigte Königreich zu).

Die vollständige Liste der relevanten Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen in den betroffenen Ländern finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht.

Nochmalige Überprüfung

Die Überprüfung muss eventuell regelmäßig wiederholt werden. Sie werden benachrichtigt, wenn das der Fall ist.

Wenn sich in Ihrem Google Ads-Konto etwas Wesentliches ändert (z. B. das Zahlungsprofil), werden Sie unter Umständen ebenfalls gebeten, Ihre Identität nochmals zu bestätigen. In diesem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Konto.

Wichtig: Falls wir feststellen, dass Sie nach erfolgreicher Bestätigung Finanzdienstleistungen bewerben und bei der Überprüfung falsche Angaben gemacht haben, wird Ihre Bestätigung aufgehoben und Ihr Konto eventuell gesperrt. Das Gleiche gilt bei einem Verstoß gegen unsere Richtlinie zu Finanzprodukten und -dienstleistungen. Wir können beispielsweise aus den folgenden Gründen die Bestätigung aufheben oder Maßnahmen im Hinblick auf das Google Ads-Konto eines Werbetreibenden ergreifen: behördliche Warnungen, Vergleiche oder Gerichtsentscheidungen zu den Geschäftspraktiken des Werbetreibenden oder direkte Beschwerden von Unternehmen. Google kann diese Anforderungen für die Überprüfung jederzeit ändern.

Länderspezifische Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen

Ab dem hier genannten Datum müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Spanien Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen spanischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Die vollständige Liste der relevanten spanischen Regulierungsbehörden finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht. 

Für die Überprüfung müssen die meisten Werbetreibenden eine Drittanbieterbestätigung durch unseren Partner G2 vorlegen. Im Rahmen der G2-Drittanbieterüberprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der entsprechenden spanischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Drittanbieterbestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den sie von G2 erhalten. 

Die Drittanbieterbestätigung von G2 ist auch für Werbetreibende erforderlich, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen überzeugenden Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, wie z. B. Suchmaschinen oder E-Commerce-Plattformen. Entsprechend sollten auch Werbetreibende, die nicht von der zuständigen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für die eine Ausnahme gilt, die G2-Überprüfung durchlaufen. 

Für Regierungsbehörden ist keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Regierungsbehörden mit der Domain „.gob.es“ müssen die Überprüfung direkt bei Google beantragen. Regierungsbehörden ohne diese Domain müssen sich an ihren Google Account Manager wenden. Für freigegebene Dritte – also Werbetreibende, deren Anzeigen von einem für Spanien zugelassenen Werbetreibenden genehmigt werden, wie zugelassene Reseller, Affiliates und Marketingagenturen für die Lead-Generierung – ist ebenfalls keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Diese können die Überprüfung direkt bei Google beantragen

Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und Assets erforderlich. Für Authorized Buyers die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, ist derzeit keine Überprüfung notwendig. Für Display & Video 360-Konten in Spanien ist ab dem 28. November 2023 eine Verifizierung erforderlich.

Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt

Um die Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen in Spanien zu erfüllen, müssen Werbetreibende, die regulierte Finanzdienstleistungen bewerben, von der entsprechenden Regulierungsbehörde zugelassen sein und das Verfahren zur Identitätsüberprüfung von Google durchlaufen.

Zulassung für Finanzdienstleistungen in Spanien

Schritt 1: Füllen Sie dieses Formular aus, um die Drittanbieterüberprüfung durch G2 zu beantragen.

Die Informationen zum Unternehmen, die Sie im Rahmen dieser Überprüfung angeben, müssen genau mit denen im entsprechenden spanischen Register bzw. in den Unterlagen der betreffenden Regulierungsbehörde übereinstimmen.

Nachdem Sie Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie in Schritt 3 an Google weitergeben müssen.

Schritt 2: Nachdem Sie die Drittanbieterüberprüfung bei G2 beantragt haben, sollten Sie ein Statusupdate zum Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google per E-Mail erhalten. Folgen Sie der Anleitung in der E-Mail. Hinweis: Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google schon erfolgreich durchlaufen haben, müssen dies nicht noch einmal tun. 

Schritt 3: Verwenden Sie dieses Formular, um den eindeutigen Code von G2 an Google weiterzugeben.

Ist die Überprüfung nach Abschluss dieser Schritte erfolgreich, wird ein Zertifikat auf Ihr Google Ads-Konto angewendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags. Werbetreibende, deren Überprüfung nach Abschluss der Schritte erfolgreich ist, können Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Spanien schalten und ihre Anzeigen auf spanische Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte

Wenn Sie ein freigegebener Drittwerbetreibender sind, muss ein für Spanien zugelassener Werbetreibender die Überprüfung für Sie anstoßen. Dazu reicht er eine Liste der Domains oder Websites ein, über die Sie seine Dienstleistungen bewerben. Danach werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende anzustoßen, falls Sie es noch nicht durchlaufen haben. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Wenn Sie ein für Spanien zugelassener Werbetreibender sind und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen bereits erfolgreich durchlaufen haben, können Sie die Überprüfung für einen freigegebenen Dritten über dieses Formular von Google anstoßen. Sie können nur für Dritte tätig werden, deren Anzeigen für Finanzprodukte von Ihnen freigegeben werden.

Hinweis: Wenn Sie einen freigegebenen Dritten hinzufügen oder entfernen möchten, müssen Sie das Formular noch einmal einreichen. Falls Sie die Werbung eines Dritten nicht mehr freigeben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen.

Sie müssen folgende Informationen zu mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehenden Dritten einreichen, die für Finanzdienstleistungen werben:

  • Kundennummer des Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Domains oder Websites von für Finanzdienstleistungen werbenden Dritten, deren Anzeigen von Ihnen freigegeben worden sind
  • Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben

Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben

Sie sind ein Werbetreibender, der nicht für Finanzdienstleistungen wirbt, haben aber einen überzeugenden Grund, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen? Dann können Sie die Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Spanien durch unseren Partner G2 über dieses Formular beantragen. Nachdem Sie die G2-Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie Google zur Verfügung stellen müssen. Verwenden Sie dieses Formular, um den Code an Google weiterzugeben.

Bei einem positiven Bescheid dürfen Sie Anzeigen auf Nutzer in Spanien ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Sie müssen Google folgende Informationen über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Spanien zur Verfügung stellen:

  • Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Die Domains oder Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
  • Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für die Ausrichtung verwenden
  • Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht verwenden werden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Überprüfungsanforderungen für Regierungsbehörden

Spanische Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit der Domain „.gob.es“ sollten dieses Formular verwenden und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen direkt bei Google beantragen. Mit anderen Worten: Sie müssen nicht zuerst die Überprüfung durch G2 beantragen. Spanische Regulierungsbehörden ohne diese Domain und zwischenstaatliche Organisationen müssen sich zur Überprüfung direkt an ihren Google Account Manager wenden.

Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen

Wenn Sie nicht von den entsprechenden Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für Sie eine Ausnahme gilt, können Sie die Drittanbieterüberprüfung durch G2 über dieses Formular beantragen. Wenn G2 entscheidet, dass Sie ein ausgenommener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen sind, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen. 

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Spanien zu schalten.

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