Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.
Wenn Sie Finanzdienstleistungen in Google Ads bewerben, müssen Sie unsere Werberichtlinien für Finanzprodukte und ‑dienstleistungen sowie alle lokalen Vorschriften für die Zielregionen einhalten. Anbieter von Finanzdienstleistungen und Anbieter von Dienstleistungen, die keine Finanzdienstleistungen sind, müssen sich von Google überprüfen lassen, wenn sie in bestimmten Ländern Anzeigen schalten oder ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach bestimmten Finanzdienstleistungen suchen. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und Assets erforderlich, sofern sie vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen zu den Arten von Werbetreibenden, Ausnahmen und besonderen Anforderungen für Ihre Zielregion finden Sie unter Standortspezifische Vorgaben für die Überprüfung für Finanzdienstleistungen.
Themen in diesem Hilfeartikel
- Standortspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen
- Nochmalige Überprüfung
- Eingeschränkt aktiv
- Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen
- Standortspezifische Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen
Standortspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen
In einigen Regionen gelten zusätzliche Anforderungen für die Schaltung von Anzeigen für Finanzdienstleistungen. Wenn Sie Anzeigen auf diese Standorte ausrichten möchten, müssen Sie sich für jeden Standort separat bestätigen lassen. Weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Anforderungen und den entsprechenden Fristen finden Sie unter Relevante Aufsichtsbehörden und Durchsetzungsdaten. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen gilt auch für Kategorien für Finanzdienstleistungen, die möglicherweise nicht von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden.
Im Rahmen der Überprüfung müssen Sie unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen Sie anbieten, welche Lizenzen Sie für diese Dienstleistungen haben und wie Ihre Registernummer lautet. Anträge auf Überprüfung müssen von einem bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden. Ein bevollmächtigter Vertreter ist ein Administrator des Google Ads-Kontos oder des Zahlungsprofils, mit dem für die Anzeigen gezahlt wird. Dazu gehören Werbeagenturen, Tochtergesellschaften oder andere Rechtssubjekte, die das Google Ads-Konto in Ihrem Namen verwalten.
Wenn Sie bereits gemäß dieser Richtlinie zertifiziert sind und Ihre Zertifizierung für weitere verwaltete Konten gelten soll, die demselben Verwaltungskonto untergeordnet sind, können Sie die Zertifizierung für Verwaltungskonten beantragen. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung für Verwaltungskonten können je nach Werbetreibendem und Zertifizierungstyp variieren.
Nochmalige Überprüfung
Die Überprüfung muss eventuell regelmäßig wiederholt werden. Wenn sich in Ihrem Google Ads-Konto etwas Wesentliches ändert (z. B. das Zahlungsprofil), werden Sie unter Umständen ebenfalls gebeten, Ihre Identität nochmals zu bestätigen. Wenn eine Erneuerung oder erneute Bestätigung erforderlich ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Konto.
Eingeschränkt aktiv
Wenn Sie für Schadenmanagementdienste im Zusammenhang mit Finanzprodukten und ‑dienstleistungen werben, z. B. für Dienste zur Betrugsbekämpfung, müssen Sie entweder ein Finanzdienstleister mit Schadenmanagementlizenz, eine staatliche Stelle, eine gemeinnützige Organisation oder ein Dienstleister für Rechtsberatung sein oder in deren Namen handeln.
Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen
Es gibt 5 Arten von Werbetreibenden, die sich unter Umständen überprüfen lassen müssen. Klicken Sie auf den Werbetreibendentyp, um mehr über die Überprüfungsanforderungen für diese Kategorie zu erfahren.
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Werbetreibendentyp |
Definition |
Beispiele |
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Autorisierte Werbetreibende |
Werbetreibende, die von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen wurden |
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Freigegebene Dritte |
Werbetreibende, die im Auftrag eines zugelassenen bzw. Erstanbieter-Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind. |
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Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben |
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Regierungsbehörden |
Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit einer „.gov“- oder gleichwertigen Domain. Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Organisationen müssen keine Überprüfung durch G2RS beantragen. Staatliche Stellen mit der Domain „.gov“ oder einer gleichwertigen Domain müssen die Überprüfung über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen gemäß der Google Ads-Werberichtlinie direkt bei Google beantragen. Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Stellen ohne „.gov“- oder gleichwertige Domain müssen die Überprüfung direkt über ihren Google Account Manager beantragen. |
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Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die von der Regulierung ausgenommen sind |
Werbetreibende, die für Finanzdienstleistungen werben, aber nicht von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen sein müssen. |
Standortspezifische Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen
Wählen Sie den Ort, an dem Ihre Anzeigen erscheinen sollen, aus dem Drop-down-Menü unten aus, um mehr über die spezifischen Anforderungen für die Überprüfung zu erfahren.
Ab dem hier genannten Datum müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Deutschland Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen deutschen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Die vollständige Liste der relevanten deutschen Regulierungsbehörden finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht.
Für die Überprüfung müssen die meisten Werbetreibenden eine Drittanbieterbestätigung durch unseren Partner G2RS vorlegen. Im Rahmen der G2RS-Drittanbieterüberprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der entsprechenden deutschen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Drittanbieterbestätigung von G2RS vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den sie von G2RS erhalten.
Die Drittanbieterbestätigung von G2RS ist auch für Werbetreibende erforderlich, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen überzeugenden Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, wie z. B. Suchmaschinen oder E-Commerce-Plattformen. Entsprechend sollten auch Werbetreibende, die nicht von der zuständigen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für die eine Ausnahme gilt, die G2RS-Überprüfung durchlaufen.
Für Regierungsbehörden ist keine Drittanbieterbestätigung durch G2RS erforderlich. Regierungsbehörden mit der Domain „.de“ müssen die Überprüfung direkt bei Google beantragen. Regierungsbehörden ohne diese Domain müssen sich an ihren Google Account Manager wenden. Für freigegebene Dritte – also Werbetreibende, deren Anzeigen von einem für Deutschland zugelassenen Werbetreibenden genehmigt werden, wie zugelassene Reseller, Affiliates und Marketingagenturen für die Lead-Generierung – ist ebenfalls keine Drittanbieterbestätigung durch G2RS erforderlich. Diese können die Überprüfung direkt bei Google beantragen.
Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich. Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, ist derzeit keine Überprüfung notwendig.
Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt
Zulassung für Finanzdienstleistungen in Deutschland
Schritt 1: Füllen Sie dieses Formular aus, um die Drittanbieterüberprüfung durch G2RS zu beantragen.
Die Informationen zum Unternehmen, die Sie im Rahmen dieser Überprüfung angeben, müssen genau mit denen im entsprechenden deutschen Register bzw. in den Unterlagen der betreffenden Regulierungsbehörde übereinstimmen.
Nachdem Sie Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie in Schritt 3 an Google weitergeben müssen.
Schritt 2: Nachdem Sie die Drittanbieterüberprüfung bei G2RS beantragt haben, sollten Sie ein Statusupdate für das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google per E-Mail erhalten. Folgen Sie der Anleitung in der E-Mail. Hinweis: Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google schon erfolgreich durchlaufen haben, müssen dies nicht noch einmal tun.
Schritt 3: Verwenden Sie dieses Formular, um den eindeutigen Code von G2RS an Google weiterzugeben.
Ist die Überprüfung nach Abschluss dieser Schritte erfolgreich, wird ein Zertifikat auf Ihr Google Ads-Konto angewendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags. Werbetreibende, deren Überprüfung nach Abschluss der Schritte erfolgreich ist, können Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Deutschland schalten und ihre Anzeigen auf deutsche Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.
Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte
Wenn Sie ein freigegebener Drittwerbetreibender sind, muss ein für Deutschland zugelassener Werbetreibender die Überprüfung für Sie anstoßen. Dazu reicht er eine Liste der Domains oder Websites ein, über die Sie seine Dienstleistungen bewerben. Danach werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende anzustoßen, falls Sie es noch nicht durchlaufen haben. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.
Wenn Sie ein für Deutschland zugelassener Werbetreibender sind und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen bereits erfolgreich durchlaufen haben, können Sie die Überprüfung für einen freigegebenen Dritten über dieses Formular von Google anstoßen. Sie können nur für Dritte tätig werden, deren Anzeigen für Finanzprodukte von Ihnen freigegeben werden.
Sie müssen folgende Informationen zu mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehenden Dritten einreichen, die für Finanzdienstleistungen werben:
- Kundennummer des Google Ads-Kontos
- Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
- Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
- Domains oder Websites von für Finanzdienstleistungen werbenden Dritten, deren Anzeigen von Ihnen freigegeben worden sind
- Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben
Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben
Sie sind ein Werbetreibender, der nicht für Finanzdienstleistungen wirbt, haben aber einen überzeugenden Grund, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen? Dann können Sie die Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Deutschland durch unseren Partner G2RS über dieses Formular beantragen. Nachdem Sie die G2RS-Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen.
Bei einem positiven Bescheid dürfen Sie Anzeigen auf Nutzer in Deutschland ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.
Sie müssen Google folgende Informationen über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Deutschland zur Verfügung stellen:
- Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
- Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
- Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
- Die Domains oder Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
- Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für die Ausrichtung verwenden
- Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht verwenden werden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben
Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.
Überprüfungsanforderungen für Regierungsbehörden
Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen
Wenn Sie nicht von den entsprechenden Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für Sie eine Ausnahme gilt, können Sie die Drittanbieterüberprüfung durch G2RS über dieses Formular beantragen. Wenn G2RS entscheidet, dass Sie ein ausgenommener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen sind, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen.
Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Deutschland zu schalten.
