Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.
Wenn Sie Finanzdienstleistungen in Google Ads bewerben, müssen Sie unsere Werberichtlinien für Finanzprodukte und ‑dienstleistungen sowie alle lokalen Vorschriften für die Zielregionen einhalten. Anbieter von Finanzdienstleistungen und Anbieter von Dienstleistungen, die keine Finanzdienstleistungen sind, müssen sich von Google überprüfen lassen, wenn sie in bestimmten Ländern Anzeigen schalten oder ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach bestimmten Finanzdienstleistungen suchen. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und Assets erforderlich, sofern sie vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen zu den Arten von Werbetreibenden, Ausnahmen und besonderen Anforderungen für Ihre Zielregion finden Sie unter Standortspezifische Vorgaben für die Überprüfung für Finanzdienstleistungen.
Themen in diesem Hilfeartikel
- Standortspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen
- Nochmalige Überprüfung
- Eingeschränkt aktiv
- Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen
- Standortspezifische Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen
Standortspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen
In einigen Regionen gelten zusätzliche Anforderungen für die Schaltung von Anzeigen für Finanzdienstleistungen. Wenn Sie Anzeigen auf diese Standorte ausrichten möchten, müssen Sie sich für jeden Standort separat bestätigen lassen. Weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Anforderungen und den entsprechenden Fristen finden Sie unter Relevante Aufsichtsbehörden und Durchsetzungsdaten. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen gilt auch für Kategorien für Finanzdienstleistungen, die möglicherweise nicht von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden.
Im Rahmen der Überprüfung müssen Sie unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen Sie anbieten, welche Lizenzen Sie für diese Dienstleistungen haben und wie Ihre Registernummer lautet. Anträge auf Überprüfung müssen von einem bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden. Ein bevollmächtigter Vertreter ist ein Administrator des Google Ads-Kontos oder des Zahlungsprofils, mit dem für die Anzeigen gezahlt wird. Dazu gehören Werbeagenturen, Tochtergesellschaften oder andere Rechtssubjekte, die das Google Ads-Konto in Ihrem Namen verwalten.
Wenn Sie bereits gemäß dieser Richtlinie zertifiziert sind und Ihre Zertifizierung für weitere verwaltete Konten gelten soll, die demselben Verwaltungskonto untergeordnet sind, können Sie die Zertifizierung für Verwaltungskonten beantragen. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung für Verwaltungskonten können je nach Werbetreibendem und Zertifizierungstyp variieren.
Nochmalige Überprüfung
Die Überprüfung muss eventuell regelmäßig wiederholt werden. Wenn sich in Ihrem Google Ads-Konto etwas Wesentliches ändert (z. B. das Zahlungsprofil), werden Sie unter Umständen ebenfalls gebeten, Ihre Identität nochmals zu bestätigen. Wenn eine Erneuerung oder erneute Bestätigung erforderlich ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Konto.
Eingeschränkt aktiv
Wenn Sie für Schadenmanagementdienste im Zusammenhang mit Finanzprodukten und ‑dienstleistungen werben, z. B. für Dienste zur Betrugsbekämpfung, müssen Sie entweder ein Finanzdienstleister mit Schadenmanagementlizenz, eine staatliche Stelle, eine gemeinnützige Organisation oder ein Dienstleister für Rechtsberatung sein oder in deren Namen handeln.
Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen
Es gibt 5 Arten von Werbetreibenden, die sich unter Umständen überprüfen lassen müssen. Klicken Sie auf den Werbetreibendentyp, um mehr über die Überprüfungsanforderungen für diese Kategorie zu erfahren.
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Werbetreibendentyp |
Definition |
Beispiele |
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Autorisierte Werbetreibende |
Werbetreibende, die von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen wurden |
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Freigegebene Dritte |
Werbetreibende, die im Auftrag eines zugelassenen bzw. Erstanbieter-Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind. |
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Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben |
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Regierungsbehörden |
Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit einer „.gov“- oder gleichwertigen Domain. Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Organisationen müssen keine Überprüfung durch G2RS beantragen. Staatliche Stellen mit der Domain „.gov“ oder einer gleichwertigen Domain müssen die Überprüfung über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen gemäß der Google Ads-Werberichtlinie direkt bei Google beantragen. Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Stellen ohne „.gov“- oder gleichwertige Domain müssen die Überprüfung direkt über ihren Google Account Manager beantragen. |
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Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die von der Regulierung ausgenommen sind |
Werbetreibende, die für Finanzdienstleistungen werben, aber nicht von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen sein müssen. |
Standortspezifische Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen
Wählen Sie den Ort, an dem Ihre Anzeigen erscheinen sollen, aus dem Drop-down-Menü unten aus, um mehr über die spezifischen Anforderungen für die Überprüfung zu erfahren.
Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Österreich
Anträge müssen von einem*r bevollmächtigten Vertreter*in eingereicht werden. Ein*e bevollmächtigte*r Vertreter*in ist eine oder ein Admin Ihrer Google Ads-Konten und/oder Zahlungsprofile, mit denen für die Anzeigen gezahlt wird. Das kann eine Werbeagentur oder Tochtergesellschaft sein, die die Google Ads-Kundennummer für Ihr lizenziertes Kundenunternehmen oder die lizenzierte Muttergesellschaft verwaltet.
Eingeschränkte Teilnahmeberechtigung
Damit Sie Schadenmanagementdienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzprodukten oder ‑dienstleistungen (z. B. Dienstleistungen für Nachforderungsmanagement bei Betrug) bewerben können, müssen Sie ein*e Finanzdienstleister*in mit Schadenmanagementlizenz, eine Behörde, eine Nonprofit-Organisation oder ein*e Dienstleister*in für Rechtsberatung bzw. im Namen solcher Dienstleister*innen oder Organisationen tätig sein.
Überprüfungsverfahren
Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren durchführen müssen, erhalten von Google eine E-Mail und eine Benachrichtigung in ihrem Konto. Werbetreibende können die Überprüfung auch selbst in die Wege leiten.
Wird das Überprüfungsverfahren für Finanzdienstleistungen nicht durchgeführt, führt das derzeit nicht zur Pausierung oder Sperrung des Kontos. Wir schränken jedoch die Auslieferung von Anzeigen ein, in denen für im Umfang enthaltene Finanzprodukte und ‑dienstleistungen geworben wird oder die auf Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sind, die anscheinend danach suchen.
Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen
Es gibt 5 Arten von Werbetreibenden, die sich unter Umständen überprüfen lassen müssen.
Definition:
- Werbetreibende, die von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen wurden.
Beispiele: Bankwesen, Kreditkarten, Kredite und Darlehen, Investment, Maklergeschäfte und Day-Trading, Anleihen, Rohstoffe und Terminhandel, Versicherungen
Definition:
- Werbetreibende, die im Auftrag einer*s zugelassenen bzw. Erstanbieter-Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind.
Beispiele: Broker*innen, Reseller*innen, Affiliates
Definition:
- Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen plausiblen Grund haben, Anzeigen auf Nutzerinnen und Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.
- Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen als Hauptgeschäft werben, sondern eine geringfügige finanzielle Zusatzdienstleistung zugelassener Werbetreibender bewerben.
Beispiel:
- Bildungsprogramme oder ‑einrichtungen, die über finanzielle Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren
- Werbetreibende aus der Automobilbranche, die für Kfz-Leasing, ‑Finanzierung und ‑Versicherungen werben
- Online-Reisebüros, die für Reiseversicherungen werben
Definition: Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit einer „.gov“- oder gleichwertigen Domain.
Hinweis: Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Stellen müssen keine Überprüfung durch G2 beantragen. Staatliche Stellen mit der Domain „.gov“ oder einer gleichwertigen Domain müssen die Überprüfung über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen gemäß der Google Ads-Werberichtlinie direkt bei Google beantragen.
Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Stellen ohne „.gov“- oder gleichwertige Domain müssen die Überprüfung direkt über ihre Google Account Managerin oder ihren Google Account Manager beantragen.
Definition:
- Werbetreibende, die für Finanzdienstleistungen werben, aber nicht von den zuständigen österreichischen oder europäischen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen sein müssen.
Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt
Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich.
Anträge müssen von einem*r bevollmächtigten Vertreter*in eingereicht werden.
Zulassung für Finanzdienstleistungen
Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte
- Kundennummer des Google Ads-Kontos
- Name der bevollmächtigten Vertreterin oder des bevollmächtigten Vertreters, die bzw. der die Überprüfung beantragt
- Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
- Domains/Websites und Google Ads-Konto-IDs der Drittwerbetreibenden für Finanzdienstleistungen, deren Anzeigen Sie freigeben
- Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben
Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben
- Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
- Name der bevollmächtigten Vertreterin oder des bevollmächtigten Vertreters, die bzw. der die Überprüfung beantragt
- Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
- Domains/Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
- Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für das Targeting verwenden
- Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht dazu verwenden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben