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Google aktualisiert das Überprüfungsverfahren für Finanzdienstleistungen. Es werden neue Anforderungen für Werbetreibende eingeführt, die in Irland, Neuseeland, Südkorea und Thailand für Finanzdienstleistungen werben. Die Richtlinie tritt am 7. November 2024 in Kraft.
Werbetreibende können die Überprüfung selbst in die Wege leiten. Werbetreibende, die Finanzdienstleistungen in einer Kategorie anbieten, die in diesem Land überprüft werden muss (Anforderungen können sich gelegentlich ändern), müssen sich überprüfen lassen, wenn Google sie dazu auffordert. Die betroffenen Werbetreibenden werden von Google per E-Mail oder in ihrem Konto benachrichtigt, wenn sie das Überprüfungsverfahren durchlaufen müssen. Falls diese Werbetreibenden das neue Überprüfungsverfahren nicht vor dem 7. November 2024 erfolgreich durchlaufen haben, dürfen sie in der entsprechenden Zielregion keine Anzeigen für Finanzdienstleistungen mehr schalten.
Agenturen und andere Google Ads-Kunden, die im Auftrag der betroffenen Werbetreibenden Kampagnen verwalten, müssen das Überprüfungsverfahren ebenfalls durchlaufen.
Wenn Werbetreibende nach dem 7. November 2024 Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Irland, Neuseeland, Südkorea oder Thailand schalten möchten, müssen sie unter Umständen (1) durch unseren externen Compliance-Partner G2 überprüft werden und dann (2) eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google als „Erstanbieter“ oder „Zugelassener Werbetreibender“ beantragen. Im Rahmen der Überprüfung durch G2 werden Werbetreibende unter anderem nach der Art der von ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen, ihrer Lizenzierung für diese Dienstleistungen und ihrer Registernummer gefragt. Werbetreibende müssen nachweisen, dass sie von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Bestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den Werbetreibende von G2 erhalten.
Werbetreibende, die im Auftrag eines Erstanbieter-Werbetreibenden oder eines zugelassenen Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind („Zugelassene Drittanbieter-Werbetreibende“), können selbst keine Überprüfung beantragen. Diesen Schritt muss der Erstanbieter-Werbetreibende bzw. der zugelassene Werbetreibende in ihrem Namen ausführen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Überprüfung für Finanzdienstleistungen durch unser Compliance-Partnerunternehmen G2 beginnt am 8. Oktober 2024.
Werbetreibende, die für Finanzdienstleistungen werben, die in der folgenden (unvollständigen) Liste von Kategorien aufgeführt sind, werden unter Umständen aufgefordert, das Überprüfungsverfahren zu durchlaufen:
- Bankwesen
- Kreditkarten
- Kredite und Darlehen
- Investment
- Maklergeschäfte und Tageshandel
- Anleihen, Rohstoffe und Terminhandel
- Versicherungen
Weitere Informationen zu den neuen Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen und zur Einleitung der Überprüfung finden Sie unter den nachstehenden Links.
(Veröffentlicht am 8. Oktober 2024)