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Im Januar 2025 aktualisieren wir die länderspezifischen Vorgaben für Japan in der Richtlinie zu Gesundheit und Medizin. Versandapotheken und Telemedizin-Anbieter dürfen dann Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bewerben.
Die länderspezifischen Vorgaben für Japan werden entsprechend ergänzt. Anträge dürfen gestellt werden, sobald die Richtlinie in Kraft tritt. Die Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die für Händler geltende Richtlinie zu rezeptfreien Arzneimitteln.
| Produkt | Zulässig? |
|---|---|
| Versandapotheken, Telemedizin |
Bei Google sind Anzeigen für Versandapotheken, Telemedizin und Onlinehändler von Arzneimitteln zulässig, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind. Online-Arzneimittelhändler müssen eine gültige Lizenz vorweisen und beim Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Ministry of Health, Labor, and Welfare, MHLW) registriert sein. Versandapotheken müssen mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bewerben zu dürfen:
Telemedizin-Anbieter müssen mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bewerben zu dürfen:
Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Zertifizierung für Gesundheitsprodukte und ‑dienstleistungen beantragen |
Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Veröffentlicht am 21. November 2024