Aktualisierung der Richtlinie „Finanzprodukte und ‑dienstleistungen“ (September 2024)

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Im September 2024 aktualisiert Google die Richtlinie zu Kryptowährungen und zugehörigen Produkten, um klarzustellen, inwieweit Werbung für Unternehmen und Dienstleistungen in Verbindung mit Kryptowährungen zulässig ist und welche Anforderungen dabei gelten.

Ab dem 20. September 2024 dürfen Werbetreibende, die Börsen für Kryptowährungen anbieten und Anzeigen auf die Schweiz ausrichten, ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind.

Ja, bestätigt Börsen für Kryptowährungen und Software-Wallets

Bei Google dürfen in Anzeigen, die auf die Schweiz ausgerichtet sind, Börsen für Kryptowährungen und Krypto-Wallets beworben werden, sofern die Werbetreibenden für die beworbenen Aktivitäten von der schweizerischen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert wurden. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein.

Ja, bestätigt Hardware-Wallets

Bei Google dürfen Hardware-Wallets beworben werden, auf denen die privaten Schlüssel für Kryptowährungen, NFTs oder andere Blockchain-basierte Assets verwahrt werden können, die aber keine zusätzlichen Funktionen wie Kauf, Verkauf oder Umtausch von bzw. Handel mit Vermögenswerten bieten. Sonstige rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene müssen ebenfalls erfüllt sein.

Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein.

Alle Werbetreibenden müssen die vor Ort geltenden Gesetze der Länder oder Gebiete befolgen, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Konten, mit denen für diese Finanzprodukte geworben wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Hilfeartikel Zertifizierung für eingeschränkt zulässige Finanzprodukte.

Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.

Veröffentlicht am 20. August 2024

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