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Im August 2024 überarbeitet Google die geplante Aktualisierung der Richtlinie „Gesundheit und Medizin“ in Bezug auf Schmerzmittel mit Opioiden. Werbetreibende, die die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung bereits erfolgreich durchlaufen haben, können bei Google eine Zertifizierung beantragen, mit der sie auf Schmerzmittel mit Opioiden verweisen dürfen, ohne sie zu bewerben oder zu verkaufen.
Verschreibungspflichtige Schmerzmittel mit Opioiden
Bei Google sind keine Anzeigen zulässig, mit denen verschreibungspflichtige Schmerzmittel mit Opioiden beworben oder verkauft werden. Eine Ausnahme stellen Präparate dar, die zur medikamentengestützten Behandlung einer Opioidgebrauchsstörung (Opioid Use Disorder, OUD) bestimmt sind und alle anderen Anforderungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfüllen, die auf dieser Seite aufgeführt sind.
Sofern gesetzlich zulässig, können Werbetreibende in bestimmten Fällen eine Zertifizierung bei Google beantragen, mit der sie in ihren Anzeigen auf Opioide Bezug nehmen dürfen. Hierzu zählen (a) Werbetreibende mit Kampagnen, in denen die Öffentlichkeit von staatlichen oder etablierten gemeinnützigen Gesundheitsorganisationen für Sicherheits- oder Gesundheitsthemen sensibilisiert wird, (b) Werbetreibende, die Anzeigen für Arzneimittel ohne Opioide schalten, bei denen verschreibungspflichtige Opioide nur in den Sicherheitshinweisen erwähnt werden, (c) Werbetreibende, die zertifizierte Anbieter von Suchthilfe in den USA sind, und (d) Werbetreibende, die die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung erfolgreich durchlaufen haben. Letztere dürfen ihre Anzeigen nur auf Regionen ausrichten, in denen sie für Wahlwerbung zertifiziert sind.
Ohne eine der zuvor erwähnten Zertifizierungen ist es unter keinen Umständen gestattet, sich in Anzeigen auf Schmerzmittel mit Opioiden zu beziehen. Werbetreibende können über dieses Formular eine der oben genannten Zertifizierungen beantragen.
Veröffentlicht am 29. Juli 2024