Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Im März 2024 aktualisieren wir die Google Ads-Richtlinie Gesundheit und Medizin. Versandapotheken dürfen dann in Belgien und Südafrika für ihre Dienstleistungen werben. Telemedizin-Anbieter dürfen in Südafrika für ihre Dienstleistungen werben.
Die folgenden länderspezifischen Vorgaben werden zur Seite mit der Richtlinie Gesundheit und Medizin hinzugefügt:
Belgien
Produkt | Zulässig? |
---|---|
Versandapotheken |
Mit Einschränkungen zulässig Auf Google darf für Versandapotheken geworben werden, die bei der Federal Agency for Medicines and Health Products registriert sind. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf weder in Anzeigen noch auf Landingpages geworben werden. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Informationen zum Beantragen der Zertifizierung |
Südafrika
Produkt | Zulässig? |
---|---|
Versandapotheken, Telemedizin |
Mit Einschränkungen zulässig In Südafrika darf auf Google für Versandapotheken und Telemedizin-Anbieter geworben werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf weder in Anzeigen noch auf Landingpages geworben werden. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Zertifizierung für Gesundheitsprodukte und ‑dienstleistungen beantragen |
Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
(Veröffentlicht am 1. März 2024)