Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.
Personalisierte Anzeigen sind ein effektives Mittel, mit dem Werbetreibende ihre Anzeigen für Nutzer relevanter gestalten und den ROI steigern können. Dabei werden Gruppen von Nutzern, anhand von Kriterien, die Sie festlegen, per Targeting angesprochen und dann entweder in eine Zielgruppe ein- oder ausgeschlossen. Wenn Sie Produkte in bestimmten Kategorien bewerben, gelten Einschränkungen für die Verwendung von Targeting, um die Nutzerfreundlichkeit nicht zu beeinträchtigen. Weitere Informationen finden Sie unter Kategorien mit Targeting-Einschränkungen. Jede Werbung (einschließlich personalisierter Anzeigen) muss dem Gesetz entsprechen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen an allen Standorten eingehalten werden, an denen Ihre Anzeigen Nutzern präsentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliche Anforderungen.
Weitere Informationen zum Ermitteln des Überprüfungsstatus einer Anzeige oder eines Assets
Themen in diesem Artikel
- Kategorien mit Targeting-Einschränkungen
- Arten von Targeting-Einschränkungen
- Datenerhebung und -nutzung in personalisierten Anzeigen
- Optionen zum Korrigieren von Anzeigen in sensiblen Interessenkategorien
- Optionen zum Korrigieren von Anzeigen in Kategorien des Zugangs zu Chancen
- Informationen zu Google Ads-Richtlinien
- Benötigen Sie Unterstützung?
Kategorien mit Targeting-Einschränkungen
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Anzeigen der jeweiligen Richtlinie entsprechen. Wenn Sie in einer oder mehreren dieser Kategorien werben, müssen Sie die Targeting-Einschränkungen einhalten. Details dieser Einschränkungen finden Sie unter den jeweiligen Kategorien für Ihre Anzeigen.
| Sensible Interessenkategorien | Kategorien in Bezug auf Zugang zu Chancen (nur USA und Kanada) Einschränkungen bei diesen Kategorien sollen für einen gleichberechtigten Zugang sorgen |
|
Arten von Targeting-Einschränkungen
Je nach Produkten und Dienstleistungen, für die Sie werben, variieren die Targeting-Einstellungen, die Sie für Ihre Anzeigen verwenden dürfen. Wenn Sie nichts aus den auf dieser Seite aufgeführten Kategorien bewerben, können Sie sowohl vordefinierte Google-Zielgruppen als auch vom Werbetreibenden kuratierte Zielgruppen verwenden. Eventuell gelten jedoch andere Einschränkungen.
Targeting-Einschränkungen für sensible Interessenkategorien
Werbetreibende, die unter die Richtlinie zu sensiblen Interessenkategorien fallende Produkte oder Dienstleistungen bewerben, können keine selbst kuratierten Zielgruppen verwenden. So wird verhindert, dass sensible Interessenkategorien versehentlich für die Ausrichtung auf Zielgruppen genutzt werden. Da vordefinierte Google-Zielgruppen explizit ohne sensible Nutzersignale konfiguriert werden, sind sie auch dann zulässig, wenn Werbetreibende sensible Interessenkategorien bewerben.
Liste der Targeting-Funktionen (unvollständig) und Geltung der Richtlinien zu personalisierten Anzeigen:
|
Vom Werbetreibenden kuratierte Zielgruppen Diese Zielgruppen sind für Werbung in sensiblen Interessenkategorien nicht zulässig, da sie unbeabsichtigt sensible Nutzersignale enthalten können.3 |
Vordefinierte Google-Zielgruppen Diese Zielgruppen können auch dann verwendet werden, wenn Sie in sensiblen Interessenkategorien werben, da sensible Nutzersignale automatisch ausgeschlossen werden.3 |
|
|
|
1. Bestimmte demografische Merkmale (Alter, Geschlecht, Familienstand, Elternstatus) dürfen in den Vereinigten Staaten und Kanada nicht für das Targeting von Anzeigen verwendet werden, die unter die Kategorien „Immobilien“, „Stellenangebote“ und „Verbraucherfinanzierung“ fallen.
2. Geografisches Targeting, das auf Postleitzahlen basiert, darf in den Vereinigten Staaten und Kanada nicht für das Targeting von Anzeigen verwendet werden, die unter die Kategorien „Immobilien“, „Stellenangebote“ und „Verbraucherfinanzierung“ fallen.
3. Personalisierte Anzeigen jeglicher Art sind nicht für Personen unter 18 Jahren zulässig, auch nicht, wenn sie auf vordefinierte Google-Zielgruppen ausgerichtet werden. Werbetreibende, die selbst kuratierte Zielgruppen verwenden, dürfen keine Kundendaten von Nutzerinnen und Nutzern hochladen, die auf Kinder ausgerichtete Inhalte ansehen.
4. Benutzerdefinierte Zielgruppensegmente, für die sensible Creative-Assets verwendet werden oder die auf sensible Landingpages verweisen, dürfen nur in Displaykampagnen eingesetzt werden, bei denen Anzeigen entweder an nicht sensible Zielgruppen oder rein kontextbezogen ausgeliefert werden. Anzeigen aus allen anderen Kampagnen, in denen benutzerdefinierte Zielgruppensegmente mit sensiblen Creative-Assets oder Landingpages verwendet werden, können nicht ausgeliefert werden.
Targeting-Einschränkungen für Kategorien des Zugangs zu Chancen (USA und Kanada)
Diese Einschränkungen sollen dazu beitragen, dass in den USA und Kanada ein gleichberechtigter Zugang zu Chancen in den Bereichen Immobilien, Stellenangebote und Verbraucherfinanzierung sichergestellt ist. Die Personalisierung von Anzeigen ist für diese Kategorien bei bestimmten demografischen Merkmalen eingeschränkt.
Empfohlenes und zu vermeidendes Targeting für Kategorien des Zugangs zu Chancen (unvollständig)
Sie dürfen vordefinierte Google-Zielgruppen verwenden, außer für die unten aufgeführten demografischen Merkmale.
In den USA und Kanada ist ein Targeting auf Zielgruppen mit folgenden Attributen nicht zulässig:
- Geschlecht
- Alter
- Elternstatus
- Familienstand
- Postleitzahlen
Geografisches Targeting basierend auf Umkreis, Stadt und Land ist zulässig. Beim umkreisbezogenen Targeting muss ein Umkreis von mindestens 1 km um einen beliebigen Ort festgelegt werden. In Kanada sind die ersten 3 Buchstaben der Postleitzahl (Forward Sortation Area, FSA) für das Anzeigen-Targeting zulässig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Zielgruppensegmenten, einschließlich Beschreibungen der oben verwendeten Begriffe. Weitere Informationen zum Targeting
Datenerhebung und -nutzung in personalisierten Anzeigen
Diese Anforderungen an personalisierte Anzeigen gelten zusätzlich zu den Google Ads-Werberichtlinien zur Datenerhebung und ‑nutzung.
Folgendes ist nicht zulässig:
- Anzeigen schalten, mit denen personenidentifizierbare Informationen erhoben werden oder die solche Informationen enthalten – es sei denn, es wird ein hierfür vorgesehenes Anzeigenformat von Google verwendet.
- Beispiele: E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Kreditkartennummern in der Anzeige erfassen.
- Personenidentifizierbare Informationen in Verbindung mit anonymen oder pseudonymen Daten nutzen, einschließlich Segmenten mit selbst erhobenen Daten (früher als „Remarketing“ bezeichnet), Cookies oder Datenfeeds.
- Personenidentifizierbare Informationen mithilfe von Tags für Segmente mit selbst erhobenen Daten oder Produktdatenfeeds, die Anzeigen zugeordnet werden können, an Google weitergeben.
- Genaue Standortinformationen an Google senden, ohne vorher die Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers einzuholen.
- Ihre Segmente mit selbst erhobenen Daten so verwenden, dass eine zu eng gefasste oder spezifische Zielgruppe angesprochen wird. Beispiel: Die Segmente mit selbst erhobenen Daten werden mit anderen Targeting-Kriterien wie etwa geografischen Beschränkungen oder sonstigen Nutzersegmentierungen kombiniert. Dadurch ist die Anzeige nur auf eine relativ kleine Zahl an Nutzerinen und Nutzern ausgerichtet. Weitere Informationen zur Größe von Segmenten mit selbst erhobenen Daten
Für Ihre Segmente mit selbst erhobenen Daten gilt:
- Über den Parameter „allow_ad_personalization_signals“ können Sie das Erheben von eigenen Daten bei solchen Nutzer*innen deaktivieren, die keine personalisierten Anzeigen präsentiert bekommen möchten. Informationen dazu, wie Sie das allgemeine Website-Tag ändern, finden Sie unter Datenerhebung für personalisierte Anzeigen deaktivieren.
- Wenn Sie Segmente mit selbst erhobenen Daten, Kampagnen für erneute Interaktion oder die Funktion „Ähnliche Segmente“ verwenden, müssen Sie bestimmte Informationen in die Datenschutzerklärung für Segmente mit selbst erhobenen Daten aufnehmen.
- Google kann anzeigeninterne Hinweise einfügen, damit die Nutzer*nnen wissen, dass es sich um personalisierte Anzeigen handelt. Außerdem informieren wir Nutzer*innen unter Umständen darüber, in welchen Ihrer Segmente sie aufgeführt sind, sowie über die entsprechenden Domainnamen. Diese Hinweise dürfen Sie nicht verändern oder verdecken. Wenn Sie Ihren Anzeigen einen eigenen Hinweis hinzufügen möchten, müssen die entsprechenden branchenüblichen Standards eingehalten werden.
- Ohne Ihre Einwilligung gestattet Google keinen anderen Werbetreibenden die Nutzung Ihrer Segmente mit selbst erhobenen Daten bzw. Listen mit ähnlichen Segmenten.
Optionen zum Korrigieren von Anzeigen in sensiblen Interessenkategorien
Wenn Ihre Anzeigen gegen die Richtlinie zu personalisierten Anzeigen verstoßen, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Website oder App sowie Ihre Anzeigeninhalte unter diese Richtlinie fallen. Sie haben dann drei Möglichkeiten, Ihre Anzeigen zu korrigieren.
Option 1: Anzeigen-Targeting bearbeiten
Überprüfen Sie die Targeting-Einstellungen Ihrer Anzeige und entfernen Sie alle vom Werbetreibenden kuratierten Zielgruppen. Prüfen Sie die Targeting-Einstellungen von Anzeigengruppen, Asset-Gruppen und Kampagnen, um sicherzugehen, dass diese Zielgruppen dort nicht verwendet werden.
Option 2: Inhalte bearbeiten oder entfernen, die unter diese Richtlinie fallen
- Auf Ihrer Website oder in Ihrer App
- In Ihren Anzeigen
Anzeigeninhalte bearbeiten
- Klicken Sie im Menü Kampagnen
auf Anzeigen.
- Bewegen Sie den Mauszeiger auf die Anzeige oder das Asset und wählen Sie Bearbeiten aus.
- Bearbeiten Sie die Anzeige bzw. das Asset so, dass es der Richtlinie entspricht.
- Klicken Sie auf Speichern.
Ihre Anzeige wird automatisch noch einmal überprüft. Auf der Seite „Anzeigen und Assets“ finden Sie den aktuellen Status der Anzeige.
Weitere Informationen finden Sie unter Abgelehnte Anzeige korrigieren oder Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen.
Option 3: Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt und Ihre Website oder App bzw. Ihre Anzeigen nicht unter diese Richtlinie fallen, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Anzeigen den Richtlinien entsprechen, können sie wieder ausgeliefert werden. Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie Ihre Anzeige, damit Ihr Konto nicht aufgrund wiederholter Richtlinienverstöße gesperrt wird.
Optionen zum Korrigieren von Anzeigen in Kategorien des Zugangs zu Chancen
Wenn Ihre Anzeigen gegen die Richtlinie zu personalisierten Anzeigen verstoßen, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Website oder App sowie Ihre Anzeigeninhalte unter diese Richtlinie fallen. Sie haben dann drei Möglichkeiten, Ihre Anzeigen zu korrigieren.
Option 1: Anzeigen-Targeting bearbeiten
Wenn Sie das Targeting auf die Vereinigten Staaten oder Kanada festgelegt haben:
- Setzen Sie alle demografischen Merkmale (Geschlecht, Alter, Elternstatus, Familienstand) auf „Aktiviert“.
- Entfernen Sie sämtliches Postleitzahlen-Targeting.
Option 2: Inhalte bearbeiten oder entfernen, die unter diese Richtlinie fallen
- auf Ihrer Website oder in Ihrer App
- in Ihren Anzeigen
Anzeigeninhalte bearbeiten
- Klicken Sie im Menü Kampagnen
auf Anzeigen.
- Bewegen Sie den Mauszeiger auf die Anzeige oder das Asset und wählen Sie Bearbeiten aus.
- Bearbeiten Sie die Anzeige bzw. das Asset so, dass es der Richtlinie entspricht.
- Klicken Sie auf Speichern.
Ihre Anzeige wird automatisch noch einmal überprüft. Auf der Seite „Anzeigen und Assets“ finden Sie den aktuellen Status der Anzeige.
Weitere Informationen finden Sie unter Abgelehnte Anzeige korrigieren oder Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen.
Option 3: Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt und Ihre Website oder App bzw. Ihre Anzeigen nicht unter diese Richtlinie fallen, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung erheben und eine Überprüfung beantragen. Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Anzeigen den Richtlinien entsprechen, können sie wieder ausgeliefert werden. Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie Ihre Anzeige, damit Ihr Konto nicht aufgrund wiederholter Richtlinienverstöße gesperrt wird.
Informationen zu Google Ads-Richtlinien
Die Google-Richtlinien für personalisierte Anzeigen gelten in Kombination mit anderen Richtlinien für Google Ads und alle Google-Produkte. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Anzeigen der Richtlinie entsprechen. Alle Google-Funktionen unterliegen der Datenschutzerklärung von Google. Darin ist geregelt, wie Google Nutzerdaten erhebt, verwendet und schützt. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht. Außerdem müssen Werbetreibende gegebenenfalls unsere Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU befolgen.