Richtlinienänderung für Finanzprodukte und -dienstleistungen in Italien und in der Türkei (August 2023)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Einführung neuer Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende von bestimmten Finanzdienstleistungen

Google aktualisiert die Richtlinie Finanzprodukte und ‑dienstleistungen. Es werden neue Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende eingeführt, die ihre Anzeigen auf Italien oder die Türkei ausrichten. Die aktualisierte Richtlinie tritt am 1. November 2023 in Kraft. Bis zu ihrer vollständigen Umsetzung dauert es etwa 6 bis 8 Wochen. Nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie dürfen Werbetreibende, die das neue Überprüfungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, in den genannten Ländern keine Anzeigen für Finanzdienstleistungen mehr schalten. Vorher hatten wir Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen in Deutschland, Brasilien, Frankreich, Australien, Indien, Indonesien, Portugal, Singapur, Spanien, Taiwan und im Vereinigten Königreich eingeführt.

Agenturen und andere Google Ads-Kunden, die im Auftrag der betroffenen Werbetreibenden Kampagnen verwalten, müssen das Überprüfungsverfahren ebenfalls durchlaufen.

Werbetreibende, die nach dem 1. November 2023 Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Italien oder in der Türkei schalten möchten und unmittelbar an die Bestimmungen von Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen gebunden sind („Erstanbieter-Werbetreibende“ oder „Zugelassene Werbetreibende“), müssen (1) eine Überprüfung bei unserem externen Compliance-Partner G2 erfolgreich durchlaufen und (2) eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei uns beantragen. Im Rahmen der G2-Überprüfung müssen Werbetreibende gegenüber G2 unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen sie anbieten, ob sie eine Lizenz für diese Dienstleistungen haben und wie die entsprechende Registernummer lautet. Werbetreibende müssen nachweisen, dass sie von den zuständigen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Bestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den Werbetreibende von G2 erhalten.

Werbetreibende, die im Auftrag eines Erstanbieter-Werbetreibenden oder eines zugelassenen Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind („Zugelassene Drittanbieter-Werbetreibende“), können selbst keine Überprüfung beantragen. Diesen Schritt muss der Erstanbieter-Werbetreibende bzw. der zugelassene Werbetreibende in ihrem Namen ausführen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Überprüfung für Finanzdienstleistungen durch unser Compliance-Partnerunternehmen G2 beginnt am 31. August 2023.

Weitere Informationen zu den neuen Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen finden Sie unter den nachstehenden Links.

Lesen Sie bitte die aktualisierte Richtlinie und prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen davon betroffen sind. Stoßen Sie gegebenenfalls die Überprüfung an und durchlaufen Sie den Prozess oder entfernen Sie die entsprechenden Anzeigen vor Inkrafttreten der Richtlinie.

(Veröffentlicht im August 2023)

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