Aktualisierungen der Richtlinie zu Gesundheit und Medizin (Oktober 2023)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im Oktober 2023 werden an der Google Ads-Richtlinie Gesundheit und Medizin zwei Änderungen vorgenommen:

  • Die Richtlinie „Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel“ wird umformuliert, um den Geltungsbereich zu verdeutlichen. Außerdem wird die Richtlinie umbenannt. Diese Anpassungen wirken sich nicht auf die Durchsetzung dieser Richtlinie durch Google aus. Am 10. Oktober 2023 wird die Seite mit der Richtlinie „Gesundheit und Medizin“ entsprechend der neuen Formulierung geändert.
  • Wir aktualisieren in der Richtlinie „Gesundheit und Medizin“ die länderspezifischen Vorgaben für Frankreich, sodass von LegitScript zertifizierte Anbieterunternehmen von Telemedizin ihre Dienstleistungen in Frankreich bewerben dürfen. Die aktualisierte Richtlinie tritt am 10. Oktober 2023 in Kraft.

Die Seite mit der Richtlinie Gesundheit und Medizin wird folgende Änderungen enthalten:

Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Google schränkt die Werbung für Dienstleistungen mit Bezug zu Onlineverschreibung, ‑abgabe oder ‑verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein. Dieser Richtlinie unterliegen unter anderem Versandapotheken und Anbieterunternehmen für Telemedizin.

Ob Werbetreibende solche Dienstleistungen bewerben, ermitteln wir anhand verschiedener Faktoren. Dazu zählen die Inhalte in Ihren Anzeigen, auf Ihrer Website oder in Ihrer App sowie die Produkte bzw. Dienstleistungen, die Sie anbieten. Zur Sicherheit unserer Nutzer sowie aus anderen Gründen legen wir diese Richtlinie im Zweifelsfall sehr streng aus. Dies gilt insbesondere für Landingpages, die sich auf Inhalte beziehen oder Inhalte verlinken, in denen Onlineverschreibung, ‑abgabe oder ‑verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angeboten oder gefördert wird.

Länder

Bei Google ist Werbung für einige Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur in folgenden Ländern zulässig: Deutschland, Österreich, Australien, Brasilien, Kanada, China, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Hongkong, Israel, Japan, Kenia, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, Russische Föderation, Slowakei, Schweden, Taiwan, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten. Die jeweiligen Arten von Dienstleistungen, die beworben werden dürfen, und die geltenden Anforderungen finden Sie im Abschnitt mit den länderspezifischen Vorgaben der Richtlinie „Gesundheit und Medizin“.

Keywords

Gemäß dieser Richtlinie dürfen bei Google zertifizierte Werbetreibende nur in den folgenden Ländern auf Keywords bieten, die Begriffe mit Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten: Deutschland, Österreich, Australien, Kanada, Tschechien, Dänemark, Israel, Japan, Kenia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowakei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

Zertifizierung

Werbetreibende müssen von Google zertifiziert werden, bevor sie Anzeigen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schalten dürfen. Weitere Informationen finden Sie unter Zertifizierung für Gesundheitsprodukte und ‑dienstleistungen beantragen. Die Anforderungen für eine Zertifizierung variieren je nach Land. Prüfen Sie deshalb unter Inwiefern unterscheidet sich diese Richtlinie von Land zu Land? die jeweiligen Einschränkungen für alle Länder, in denen Sie werben möchten.

Die länderspezifischen Vorgaben der Richtlinie zu Gesundheit und Medizin werden aktualisiert, um eine Richtlinienänderung für Frankreich umzusetzen:

Frankreich

Produkt

Zulässig?

Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Ja, bestätigt Mit Einschränkungen zulässig

Bei Google dürfen telemedizinische Dienstleistungen von Anbieterunternehmen beworben werden, die von LegitScript im Rahmen des Zertifizierungs- und Monitoring-Programms für Händler im Gesundheitswesen zugelassen wurden. LegitScript zertifiziert Unternehmen im Bereich Telemedizin, die virtuelle Gesundheitsdienstleistungen anbieten und Arzneimittel online verschreiben. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht in Anzeigen, auf Landingpages und mithilfe von Keywords beworben werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eine LegitScript-Zertifizierung zu beantragen, erhalten Sie hier.

Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Zertifizierung für Gesundheitsprodukte und ‑dienstleistungen beantragen

Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.

(Veröffentlicht im August 2023)

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