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Für einige Werbetreibende besteht die Möglichkeit, freiwillig an einer Identitätsüberprüfung teilzunehmen, um Zugriff auf die Funktion „Informationen zum Unternehmen“ zu erhalten. Dadurch sind sie berechtigt, den Namen des Unternehmens und das Firmenlogo in Suchanzeigen zu verwenden. Werbetreibenden, die für dieses Verfahren infrage kommen, wird im Google Ads-Konto eine Option eingeblendet. Darüber können sie dann die Überprüfung des Werbetreibenden durchlaufen und so die Funktion freischalten. Es gibt weder eine Frist noch unerwünschte Konsequenzen, wenn Werbetreibende das Verfahren nicht abschließen oder die Anforderungen an das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende nicht erfüllen.
(Veröffentlicht im April 2023)