Image-Anzeigen: Animierte Funktionen

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Die Google Ads-Anforderungen für Image-Anzeigen werden Anfang Juli 2011 geändert. Nach dieser Lockerung der Richtlinie sind bestimmte nachgeahmte animierte Funktionen, etwa Mauseffekte, zulässig. Diese Änderung gilt für alle Länder. Wir möchten dadurch unsere Richtlinien im Hinblick auf andere Anzeigenformate als Textanzeigen vereinfachen. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die Richtlinienbeschreibung entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 21. Juni 2011

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