Hilfsdienste für Prüfungen

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Die Google Ads-Richtlinie zu Hilfsdiensten für Prüfungen wird Anfang Juli 2011 geändert. Mit der Richtlinienänderung wird Werbung für Hilfsdienste für Prüfungen (z. B. Beispielaufsätze oder Übungsprüfungen) zugelassen, sofern diese nicht zu Betrugszwecken beworben werden. Diese Änderung gilt für alle Länder. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die Richtlinienbeschreibung entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 21. Juni 2011

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