Aktualisierung der Richtlinie „Finanzprodukte und -dienstleistungen“ (Juli 2022)

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Im Juli 2022 aktualisieren wir die Richtlinie Finanzprodukte und -dienstleistungen, um klarzustellen, inwieweit Werbung für Unternehmen und Dienstleistungen mit Bezug auf Kryptowährungen zugelassen ist und welche Anforderungen dabei gelten. 

Ab dem 7. Juli 2022 können Werbetreibende, die ihre Anzeigen für Börsen und Wallets für Kryptowährungen auf Deutschland, Frankreich, Südkorea und die Philippinen ausrichten, ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind. Dasselbe gilt für Werbetreibende, die ihre Anzeigen für Börsen für Kryptowährungen auf die Vereinigten Arabischen Emirate, Hongkong und Thailand ausrichten. Für die Zertifizierung durch Google sind je nach Zielland folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Frankreich (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende müssen bei der AMF (Autorité des Marchés Financiers) als Digital Asset Service Provider (DASP) registriert sein. Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Deutschland (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende müssen die entsprechende Lizenz für die beworbenen Aktivitäten haben, z. B. eine Lizenz für Finanzdienstleister, multilaterale Handelssysteme und/oder Kryptoverwahrgeschäfte der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Philippinen (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende benötigen eine Zulassung als Finanzdienstleister von der Zentralbank der Philippinen (Bangko Sentral ng Pilipinas, BSP). Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Südkorea (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende müssen einen erfolgreichen VASP-Antrag (Virtual Asset Service Provider) beim Kommissar der Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) eingereicht haben. Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Vereinigte Arabische Emirate (Börsen für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende benötigen eine Lizenz zum Betrieb von multilateralen Handelssystemen von der Financial Services Regulatory Authority (FSRA). Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Hongkong (Börsen für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende müssen sich für das Lizenzsystem anmelden und benötigen eine Lizenz des Typs 1 (Handel mit Wertpapieren) und des Typs 7 (Erbringung automatisierter Handelsdienstleistungen) der Securities and Futures Commission (SFC) in Hongkong. Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Thailand (Börsen für Kryptowährungen)

  • Werbetreibende benötigen die entsprechende Digital Asset Business-Lizenz von der thailändischen Securities and Exchange Commission (SEC). Darüber hinaus sind alle anderen nationalen rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Alle Werbetreibenden müssen die Gesetze der Länder befolgen, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Konten, mit denen für diese Finanzprodukte geworben wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Hilfeartikel Zertifizierung für eingeschränkt zulässige Finanzprodukte.

Verstöße gegen die Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung des Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.

 

(Stand: Mai 2022)


 

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