Aktualisierung der Richtlinie zu Anforderungen an Ziele

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im März 2022 werden wir unsere Richtlinie zu den Anforderungen an Ziele umstrukturieren und aktualisieren, um sie verständlicher zu machen. Infolgedessen werden bei einigen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Richtlinien und den damit verbundenen Nachrichten an Google Ads-Werbetreibende die aktualisierten Bezeichnungen verwendet. Diese Änderungen wirken sich nicht auf die Einschränkungen aus, die nach unseren aktuellen Richtlinien gelten.

Was ändert sich?

  • Wir erläutern unter „Anforderungen an Ziele“ die Richtlinien für die Vorgabe „Nicht genügend eigene Inhalte“ mit aktualisierten Formulierungen und klaren Beispielen. Darüber hinaus möchten wir die Richtlinien besser aufeinander abstimmen. Daher werden Fehlermeldungen wie „Website im Aufbau oder demnächst verfügbar“, die zuvor unter der Richtlinie „Nicht funktionierendes Ziel“ durchgesetzt wurden, nun unter der Richtlinie „Nicht genügend eigene Inhalte“ aufgeführt, insbesondere die Richtlinie zu „geparkten Domains“. Die aktualisierte Formulierung lautet:
    • Nicht zulässig Ziele, die eine Meldung enthalten, dass sie keine Dienstleistungen bereitstellen

      Beispiele: Eine geparkte Domain, d. h. eine Website, die nur dazu dient, eine Webadresse zu reservieren, und auf der eine Meldung angezeigt wird (z. B. „Im Aufbau“, „Demnächst verfügbar“ usw.).

  • Für Anzeigen, bei denen der Zugriff auf das Ziel beschränkt ist, führen wir in der Richtlinie „Anforderungen an Ziele“ eine neue unabhängige Richtlinie namens „Ziel nicht zugänglich“ ein. Diese Richtlinie ermöglicht Werbetreibenden auch die Verwaltung von Einsprüchen gegen eine Richtlinienentscheidung. Zu den Anzeigen, die unter diese Richtlinie fallen, gehören auch solche mit Fehlermeldungen wie „Diese Website ist an Ihrem Standort nicht zugänglich“ oder „Wegen Wartung nicht verfügbar“. Bisher wurden sie unter der Richtlinie „Nicht funktionierendes Ziel“ durchgesetzt. Die aktualisierte Richtlinie lautet folgendermaßen:
    • Nicht zulässig Ziele, auf die in der Zielregion nicht zugegriffen werden kann

      Beispiele: Eine Website mit einer standortbasierten Meldung über Zugriffsbeschränkungen im Zielland (z. B. „Diese Website ist an Ihrem Standort nicht zugänglich“); eine Website, die andere Meldungen im Zusammenhang mit Zugriffsbeschränkungen in der Zielregion enthält (z. B. „Sie sind nicht berechtigt, auf diese Seite zuzugreifen“).

  • Wir aktualisieren die Beispiele in der Richtlinie „Nicht funktionierendes Ziel“, um sie verständlicher zu machen. Die aktualisierte Formulierung lautet:
    • Nicht zulässig Ziele, die nicht richtig funktionieren oder falsch eingerichtet wurden

      Beispiele: Website, die einen HTTP-Client- oder -Server-Fehlercode zurückgibt; Website, die einen Authentifizierungsfehler zurückgibt; Website, die mit gängigen Browsern und Geräten nicht funktioniert.

Die aktualisierte Richtlinie tritt am 21. März 2022 in Kraft.

(Stand: Februar 2022)

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