Drogen und Drogenzubehör

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Ende Januar wird die Google Ads-Richtlinie im Hinblick auf Drogen und Drogenzubehör geändert. Durch diese Richtlinienänderung sind pflanzliche Rauschmittel wie Salvia und halluzinogene Pilze sowie Drogenzubehör keine eingeschränkt zulässigen Produkte mehr, sondern unzulässige Produkte. Diese Änderung gilt für alle Länder. Wir haben diese Entscheidung getroffen, um eine positive Nutzererfahrung sicherzustellen. Die betroffenen Inserenten werden von uns benachrichtigt. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die Richtlinienbeschreibung entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 11. Januar 2011

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