Gesundheitspflege und Medizin

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Ungefähr Anfang Januar 2011 wird die Google Ads-Richtlinie für die Bereiche Gesundheitspflege und Medizin geändert. Nach dieser Änderung akzeptieren wir Anzeigen, die für Online-Apotheken werben, nur noch, wenn der betreffende Inserent beim General Pharmaceutical Council (GPhC) registriert ist und uns seine GPhC-Registrierungsnummer bereitstellt. Der GPhC hat die Royal Pharmaceutical Society of Great Britain (RPSGB) als Zertifizierungsstelle für Apotheken abgelöst. Google akzeptiert im Rahmen der Richtlinie für Online-Apotheken ab Januar 2011 keine von der RPSGB ausgegebenen Zertifizierungen mehr. Diese Änderung betrifft das Vereinigte Königreich. Die betroffenen Inserenten werden von uns benachrichtigt. Nach Inkrafttreten der Änderung wird der länderspezifische Bereich für das Vereinigte Königreich entsprechend aktualisiert.
Veröffentlicht am 17. Dezember 2010

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