Anforderungen an Sitelink-Assets

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Über Sitelinks sind in Ihrer Anzeige zusätzliche Links zu sehen. Sitelinks unterliegen den standardmäßigen Google Ads-Richtlinien sowie den nachstehenden Anforderungen.

Wiederholter Linktext

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung des gleichen Linktexts für mehrere Sitelinks

Hinweis: Linktext darf nicht wiederverwendet werden, selbst wenn jeder Sitelink auf ein anderes Ziel verweist.


Drittanbieter-URLs

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Sitelink-URLs, die nicht dieselbe Domain haben wie die finale URL der Anzeige

Hinweise:

  • Links sollten normalerweise auf dieselbe Domain verweisen wie die Anzeigen-URL. Links zu Websites von Drittanbietern sind jedoch unter Umständen zulässig.
  • Gängige Beispiele hierfür sind etwa Links zu bestimmten Onlinehändlern (Amazon, Best Buy), Facebook-Seiten, Konten auf X, YouTube-Videos, LinkedIn-Profilen oder Instagram-Konten. In diesen Fällen muss der Linktext beschreiben, was Nutzer auf der entsprechenden Zielseite vorfinden werden, und den Domainnamen enthalten.
  • Wenn die Domain von der finalen URL der Anzeige abweicht und im Sitelink-Text fehlt, fügen wir sie gegebenenfalls in den Anzeigentitel ein. So sorgen wir dafür, dass Nutzer besser nachvollziehen können, wohin sie nach dem Klick auf die Anzeige weitergeleitet werden.

Beispiel: Ein Sitelink mit dem Text „Video auf YouTube ansehen“ sollte auf Ihr Video auf YouTube verweisen.


Zeichensetzung und Symbole in Sitelinks

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Zeichensetzung und Symbole im Linktext oder in der Beschreibung, die ausschließlich dazu dienen, Aufmerksamkeit auf die Anzeige zu lenken

Beispiele: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang oder das Symbol ►


Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe

Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für dieses Anzeigenformat besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Informationen zu den Folgen von Richtlinienverstößen

Unklare Relevanz

Alle Informationen müssen für das Produkt bzw. die Dienstleistung relevant sein, die Sie in Ihrer Anzeige bewerben. So müssen beispielsweise alle eingereichten Anzeigenfelder zum selben Werbetreibenden gehören und für das beworbene Produkt relevant sein. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu unklarer Relevanz.
Für Sitelinks bedeutet dies, dass mit dem Linktext eindeutig und genau angegeben werden muss, welche Art von Produkt, Dienstleistung oder sonstigen Inhalten der Nutzer auf der Zielseite vorfindet.

Marken

Google entfernt als Reaktion auf Beschwerden von Markeninhabern unter Umständen Anzeigen oder Assets. Die Werbetreibenden sind verantwortlich dafür, dass Marken in ihren Anzeigentexten, Assets und Informationen zum Unternehmen richtig verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Markenrichtlinie.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Google-Apps
Hauptmenü
12142859305233435163
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
true
73067
false
false
true
false