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Wiederholter Linktext
Folgendes ist nicht zulässig:
Verwendung des gleichen Linktexts für mehrere Sitelinks
Hinweis: Linktext darf nicht wiederverwendet werden, selbst wenn jeder Sitelink auf ein anderes Ziel verweist.
Doppelte URLs
Folgendes ist nicht zulässig:
Mehrere Sitelinks in derselben Kampagne oder Anzeigengruppe, die auf dieselbe Zielseite oder denselben Inhalt verweisen
Sitelinks, die auf dieselbe Zielseite oder denselben Inhalt verweisen
Beispiele: Links zu verschiedenen Tabs auf derselben Webseite, Links zu verschiedenen Ankern, Fragment-IDs auf derselben Webseite
Hinweis: Etwa 80 % der Inhalte auf einer Webseite müssen für die entsprechende Seite spezifisch sein, damit sie als separates Ziel eingestuft wird.
Drittanbieter-URLs
Folgendes ist nicht zulässig:
Sitelink-URLs, die nicht dieselbe Domain haben wie die finale URL der Anzeige
Hinweis: Links sollten normalerweise auf dieselbe Domain verweisen wie die Anzeigen-URL. Links zu Websites von Drittanbietern sind jedoch unter Umständen zulässig. Beispiele hierfür sind etwa Links zu bestimmten Onlineshops (Amazon, Best Buy), Facebook-Seiten, Twitter-Konten, YouTube-Videos, LinkedIn-Profilen oder Instagram-Konten. In diesen Fällen muss der Linktext beschreiben, was Nutzer auf der entsprechenden Zielseite vorfinden werden. Außerdem muss der Text den vollständigen Domainnamen enthalten.
So sollte beispielsweise der Sitelink mit dem Text "Sehen Sie sich unser Video auf YouTube an" auf Ihr Video auf YouTube verweisen.
Zeichensetzung und Symbole in Sitelink-Erweiterungen
Folgendes ist nicht zulässig:
Zeichensetzung und Symbole im Linktext oder in der Beschreibung, die ausschließlich dazu dienen, Aufmerksamkeit auf die Anzeige zu lenken
Beispiele: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang oder das Symbol "►"
Ähnliche Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe
Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für Sitelink-Erweiterungen besonders relevant. Die Ablehnung solcher Erweiterungen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Weitere Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht
Unklare Relevanz
Alle Informationen müssen für das Produkt bzw. die Dienstleistung relevant sein, die Sie in Ihrer Anzeige bewerben. So müssen beispielsweise alle gesendeten Anzeigenfelder zum selben Werbetreibenden gehören und für das beworbene Produkt relevant sein. Weitere Informationen zu unklarer Relevanz
Für Sitelink-Erweiterungen bedeutet dies, dass mit dem Linktext eindeutig und genau angegeben werden muss, welche Art von Produkt, Dienstleistung oder sonstigen Inhalten der Nutzer auf der Zielseite vorfindet.Marken
Google entfernt Anzeigen oder Anzeigenerweiterungen unter Umständen als Reaktion auf Beschwerden von Markeninhabern. Die Werbetreibenden tragen die Verantwortung dafür, dass Marken in Anzeigentexten, Assets und Informationen zum Unternehmen richtig verwendet werden. Weitere Informationen zu unserer Markenrichtlinie