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Wiederholter Linktext
Folgendes ist nicht zulässig:
Verwendung des gleichen Linktexts für mehrere Sitelinks
Hinweis: Linktext darf nicht wiederverwendet werden, selbst wenn jeder Sitelink auf ein anderes Ziel verweist.
Drittanbieter-URLs
Folgendes ist nicht zulässig:
Sitelink-URLs, die nicht dieselbe Domain haben wie die finale URL der Anzeige
Hinweise:
- Links sollten normalerweise auf dieselbe Domain verweisen wie die Anzeigen-URL. Links zu Websites von Drittanbietern sind jedoch unter Umständen zulässig.
- Gängige Beispiele hierfür sind etwa Links zu bestimmten Onlinehändlern (Amazon, Best Buy), Facebook-Seiten, Konten auf X, YouTube-Videos, LinkedIn-Profilen oder Instagram-Konten. In diesen Fällen muss der Linktext beschreiben, was Nutzer auf der entsprechenden Zielseite vorfinden werden, und den Domainnamen enthalten.
- Wenn die Domain von der finalen URL der Anzeige abweicht und im Sitelink-Text fehlt, fügen wir sie gegebenenfalls in den Anzeigentitel ein. So sorgen wir dafür, dass Nutzer besser nachvollziehen können, wohin sie nach dem Klick auf die Anzeige weitergeleitet werden.
Beispiel: Ein Sitelink mit dem Text „Video auf YouTube ansehen“ sollte auf Ihr Video auf YouTube verweisen.
Zeichensetzung und Symbole in Sitelinks
Folgendes ist nicht zulässig:
Zeichensetzung und Symbole im Linktext oder in der Beschreibung, die ausschließlich dazu dienen, Aufmerksamkeit auf die Anzeige zu lenken
Beispiele: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang oder das Symbol ►
Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe
Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für dieses Anzeigenformat besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Informationen zu den Folgen von Richtlinienverstößen
