Anforderungen an Sitelink-Assets

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Über Sitelinks sind in Ihrer Anzeige zusätzliche Links zu sehen. Sitelinks unterliegen den standardmäßigen Google Ads-Richtlinien sowie den nachstehenden Anforderungen.

Wiederholter Linktext

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung des gleichen Linktexts für mehrere Sitelinks

Hinweis: Linktext darf nicht wiederverwendet werden, selbst wenn jeder Sitelink auf ein anderes Ziel verweist.

Doppelte URLs

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Mehrere Sitelinks in derselben Kampagne oder Anzeigengruppe, die auf dieselbe Landingpage oder denselben Inhalt verweisen

Rotes Kreuzsymbol (×) Sitelinks, die auf dieselbe Landingpage oder denselben Inhalte verweisen

Beispiele: Links zu verschiedenen Tabs auf derselben Webseite, Links zu verschiedenen Ankern, Fragment-IDs auf derselben Webseite

Hinweis: Etwa 80 % der Inhalte auf einer Webseite müssen für die entsprechende Seite spezifisch sein, damit sie als separates Ziel eingestuft wird.

Drittanbieter-URLs

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Sitelink-URLs, die nicht dieselbe Domain haben wie die finale URL der Anzeige

Hinweis: Links sollten normalerweise auf dieselbe Domain verweisen wie die Anzeigen-URL. Links zu Websites von Drittanbietern sind jedoch unter Umständen zulässig. Beispiele hierfür sind etwa Links zu bestimmten Onlineshops (Amazon, Best Buy), Facebook-Seiten, Twitter-Konten, YouTube-Videos, LinkedIn-Profilen oder Instagram-Konten. In diesen Fällen muss der Linktext beschreiben, was Nutzer auf der entsprechenden Zielseite vorfinden werden. Außerdem muss der Text den vollständigen Domainnamen enthalten. 

So sollte beispielsweise der Sitelink mit dem Text "Sehen Sie sich unser Video auf YouTube an" auf Ihr Video auf YouTube verweisen.
 

Zeichensetzung und Symbole in Sitelinks

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Zeichensetzung und Symbole im Linktext oder in der Beschreibung, die ausschließlich dazu dienen, Aufmerksamkeit auf die Anzeige zu lenken

Beispiele: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang oder das Symbol ►

Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe

Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für dieses Anzeigenformat besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Informationen zu den Folgen von Richtlinienverstößen

Unklare Relevanz

Alle Informationen müssen für das Produkt bzw. die Dienstleistung relevant sein, die Sie in Ihrer Anzeige bewerben. So müssen beispielsweise alle eingereichten Anzeigenfelder zum selben Werbetreibenden gehören und für das beworbene Produkt relevant sein. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu unklarer Relevanz.
Für Sitelinks bedeutet dies, dass mit dem Linktext eindeutig und genau angegeben werden muss, welche Art von Produkt, Dienstleistung oder sonstigen Inhalten der Nutzer auf der Zielseite vorfindet.

Marken

Google entfernt als Reaktion auf Beschwerden von Markeninhabern unter Umständen Anzeigen oder Assets. Die Werbetreibenden sind verantwortlich dafür, dass Marken in ihren Anzeigentexten, Assets und Informationen zum Unternehmen richtig verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Markenrichtlinie.

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