Inhalte auf YouTube speziell für Kinder: Aktualisierung der Richtlinien für Anzeigen (März 2021)

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Ab dem 16. März 2021 aktualisiert Google die Werberichtlinien für Anzeigen, die bei Inhalten speziell für Kinder auf YouTube ausgeliefert werden.

Folgendes ist dann bei diesen Anzeigentypen unzulässig:

  • Aufforderung zum Kauf: Werbeaktionen oder Inhalte, die Kinder zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung animieren bzw. dazu verleiten, ihre Eltern oder anderweitige Personen zu einem solchen Kauf zu drängen.
  • Irreführende oder täuschende Behauptungen:
    • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine täuschenden bzw. haltlosen Behauptungen enthalten, durch die Kinder irregeführt werden. Alle Aussagen und Behauptungen müssen im Video nachvollziehbar belegt werden.
    • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen nicht den Anschein erwecken, dass der soziale Status durch das beworbene Produkt verbessert wird.
    • Bezahlte Werbeanzeigen dürfen keine Elemente oder Calls-to-Action enthalten, die nicht funktionieren bzw. nicht in der gewünschten Weise ausführbar sind.

(Veröffentlicht im Januar 2021)

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