Aktualisierung der Richtlinie zu Gesundheit und Medizin (Dezember 2020)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im Dezember 2020 aktualisiert Google die Richtlinie zu Gesundheit und Medizin für Deutschland, Russland und Ungarn.

Ungarn

Wir erlauben die Werbung für rezeptfreie Arzneimittel von Arzneimittelherstellern, wenn sie den nationalen Vorschriften entspricht.

Arzneimittelhersteller dürfen nur in folgenden Ländern für rezeptfreie Arzneimittel werben: Deutschland, Österreich, Australien, Brasilien, Kanada, China, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Hongkong, Indien, Italien, Japan, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Russland, Slowakei, Südkorea, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich, USA.

Hersteller, die rezeptfreie Produkte bewerben möchten, finden auf der Seite Gesundheit und Medizin weitere Informationen. Dort können sie auch eine Zertifizierung beantragen.

Deutschland

Wir erlauben demnächst Apotheken mit einer gültigen Betriebserlaubnis sowie Dienstleistern, die Angebote lokaler Apotheken bündeln, über Google Ads Dienstleistungen von Versandapotheken zu  bewerben. Für Deutschland gelten die folgenden länderspezifischen Regelungen:

Produkt Zulässig?
Versandapotheken

Green checkmark, allowed Mit Einschränkungen zulässig

Werbung für Versandapotheken (einschließlich Apotheken, Arzneimittelhändler und Apothekenverbände) ist auf Google zulässig, sofern in Anzeigen und auf Landingpages nicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben wird. Diese Erlaubnis ist beschränkt auf folgende Anbieter:

Registrierte Online-Arzneimittelhändler (Versandapotheken und andere beim DIMDI registrierte Online-Arzneimittelhändler)

Apotheken mit gültiger Betriebserlaubnis

Apothekenverbände, die Apotheken mit gültiger Betriebserlaubnis und/oder Versandapotheken vertreten und in deren Namen werben

Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Weitere Informationen finden Sie oben im Abschnitt Zertifizierung für Gesundheitsprodukte und ‑dienstleistungen beantragen.

 

Russland

Wir erlauben demnächst Versandapotheken mit einer gültigen behördlichen Erlaubnis über Google Ads für ihre Dienstleistungen zu werben. Für Russland gelten die folgenden länderspezifischen Regelungen:

Produkt Zulässig?
Versandapotheken

Green checkmark, allowed Mit Einschränkungen zulässig

Bei Google ist Werbung für Versandapotheken zulässig, sofern sie eine gültige behördliche Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln vom föderalen Dienst für die Überwachung im Gesundheitswesen (Roszdravnadzor) und eine Zulassung für den Fernhandel haben. Alle Apotheken müssen registriert sein, auch wenn sie ausschließlich Produkte anbieten, die nicht verschreibungspflichtig sind. Werbetreibende müssen außerdem von Google zertifiziert sein. Informationen zum Beantragen der Zertifizierung

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