Anforderungen an Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Anforderungen an Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed

Über YouTube-Werbung können Werbetreibende Kampagnen erstellen, um potenzielle Kunden auf YouTube anzusprechen. Anzeigen im Discover-Feed werden neben Inhalten bei Discover präsentiert.

Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed unterliegen den normalen Google Ads-Richtlinien. Google stellt für diese beiden Produkte außerdem zusätzliche Anforderungen an die Qualität der Creatives, um für eine hochwertige, sichere und positive Nutzererfahrung zu sorgen.

Auf dieser Seite sind diese Anforderungen für Anzeigen beschrieben, die auf YouTube und im Discover-Feed geschaltet werden.



Ablauf der Anzeigenüberprüfung

Die Überprüfung beginnt automatisch, nachdem eine Anzeige erstellt oder bearbeitet wurde. Der gesamte Inhalt Ihrer Anzeige wird überprüft, einschließlich zugehöriger Assets wie Bilder, Text und Videos. In Google Ads wird mithilfe einer Kombination aus automatisierten und manuellen Überprüfungen bewertet, ob Ihre Anzeigen diesen Richtlinien entsprechen.

Wenn es keine Beanstandungen gibt, ändert sich der Status zu Aktiv und die Anzeige kann ausgeliefert werden. Falls die Überprüfung darauf hinweist, dass Ihre Anzeige die Anforderungen von Google nicht erfüllt, ändert sich ihr Status in „Abgelehnt“. Sie werden über den Verstoß informiert und erfahren, was Sie tun können.

Weitere Informationen zum Ermitteln des Überprüfungsstatus einer Anzeige oder eines Assets

Abgelehnte Anzeige korrigieren

Wenn Ihre Anzeige abgelehnt wurde, finden Sie unter Anzeigen mit Richtlinienverstößen korrigieren weitere Informationen. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder Ihre Anzeige diesen Anforderungen entsprechend korrigiert haben, können Sie direkt in Ihrem Google Ads-Konto über den Richtlinienmanager Einspruch einlegen. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den Google Ads-Support.

Unter gewissen Umständen sind Einsprüche nicht möglich, etwa bei bestimmten per Gerichtsentscheidung angeordneten Entfernungen. Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten, Einspruch einzulegen, sollten Sie in der Benachrichtigung erhalten, die wir Ihnen zu Ihren Inhalten oder Ihrem Konto senden.


Unzulässige Inhalte

Folgendes ist auf YouTube oder im Discover-Feed nicht zulässig:

Unzutreffende oder übertriebene Behauptungen

Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed müssen allen Google Ads-Richtlinien entsprechen, einschließlich der zur Falschdarstellung. Außerdem sind Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed mit bestimmten Arten übertriebener oder unzutreffender Behauptungen unzulässig, die unrealistische Erwartungen schüren. Für solche Anzeigen gilt folgende Unterteilung:

Clickbaiting

Nicht unterstützt Anzeigen, die übertriebene oder unzutreffende Behauptungen über ein Produkt oder eine Dienstleistung enthalten oder mit denen Nutzer irregeführt werden, sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen, die finanziellen Erfolg über Nacht oder „kostenloses Geld“ versprechen oder Nutzern suggerieren, dass sie ohne eine eindeutige, legitime Geschäftstätigkeit oder Aktion Geld erhalten, wie zum Beispiel:
    • „In 5 Minuten 5.000 € verdienen!“
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  • Anzeigen mit irreführenden oder übertriebenen Behauptungen, was den Preis, die Verfügbarkeit, die Qualität oder die Wirksamkeit eines Angebots, eines Produkts oder einer Dienstleistung angeht, zum Beispiel das Werben für einen Artikel im Wert von 1.000 € mit „Erhältlich für nur 1 €“ oder die Zusage unwahrscheinlicher Ergebnisse

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  • Anzeigen mit Formulierungen, die starke negative emotionale Reaktionen auslösen sollen, beispielsweise, indem Nutzern ein schlechtes Gewissen vermittelt wird, wenn sie nicht klicken, oder indem sie unter Druck gesetzt werden, etwa durch Formulierungen wie „In nur 5 Minuten ein Leben retten“

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  • Anzeigen mit falschen oder übertriebenen Behauptungen im Zusammenhang mit der Heilung von Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen, zum Beispiel:
    • Versprechen eines geheimen Heilmittels
    • Zusage unrealistischer Änderungen der Persönlichkeit
    • Präsentation eines irreführenden Vorher-nachher-Bilds
    • Behauptung, dass ein Produkt zu 100 % wirksam ist
    • Sofortige Heilung sämtlicher Allergien
    • Behauptung, dass ein Nahrungsergänzungsmittel eine Chemotherapie ersetzen kann

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Unterstützt Beispiele für zulässige Inhalte

  • Anzeigen, in denen klare, legitime Schritte dargestellt werden, die Nutzer ausführen können, um Geld zu erhalten, sind erlaubt.
  • Anzeigen mit Erfahrungsberichten sind zulässig, solange sie keine übertriebenen oder unzutreffenden Behauptungen oder Inhalte enthalten, mit denen starke negative Emotionen ausgelöst werden sollen.

Negative Ereignisse und Bilder

Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed müssen allen Google Ads-Richtlinien entsprechen, einschließlich denen zu unangemessenen Inhalten, sensiblen Ereignissen, gefährlichen oder abwertenden Inhalten und schockierenden Inhalten. Außerdem sind Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed unzulässig, die bestimmte Arten negativer Ereignisse und Bilder umfassen. Für solche Anzeigen gilt folgende Unterteilung:

Beunruhigende Inhalte

Nicht unterstützt Anzeigen mit Inhalten, die Zuschauer schockieren oder verängstigen sollen, indem abstoßende Bilder oder Videomaterial von beunruhigenden oder negativen, unglücklichen Ereignissen verwendet werden, die wahrscheinlich unangenehm oder beunruhigend auf Nutzer wirken bzw. negative Emotionen bei ihnen auslösen, sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen, in denen Beerdigungen zu sehen sind, bei denen Menschen weinen, trauern oder aufschreien, einschließlich ernsthafter emotionaler Zusammenbrüche, Nahaufnahmen von Menschen, die vor Trauer zusammenbrechen, oder von verzweifelten, klagenden Trauernden
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  • Anzeigen, die darauf abzielen, Zuschauer absichtlich zu verängstigen, oder die simulierte oder reale Videoaufnahmen von beunruhigenden Unfällen, Naturkatastrophen, bürgerkriegsähnliche Unruhen oder Aufständen enthalten (Dies umfasst unbearbeitete Nachrichteninhalte mit gewalttätigen Konfrontationen, unzensiertes Videomaterial eines schweren Autounfalls oder Schockmomente.)
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  • Anzeigen, bei denen Missbrauch oder Sucht im Fokus steht und die wahrscheinlich Unbehagen auslösen, zum Beispiel anschauliche Darstellungen häuslicher Gewalt oder emotionalen Missbrauchs, deutliche Bilder von selbstverletzendem Verhalten oder Symptomen einer Überdosis

Nicht unterstützt Anzeigen mit verstörenden, abstoßenden oder ekelerregenden Inhalten im Zusammenhang mit Verletzung oder Tod sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Dramatisierte oder animierte Inhalte, die übermäßig blutig, realistisch oder grausam sind, beispielsweise detaillierte oder blutige Darstellung von Körperteilen, Kadavern, Verstümmelungen oder freiliegenden inneren Organe
  • Darstellungen von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, die herausschießen oder -spritzen, beispielsweise übertrieben spritzendes Blut, freiliegende, austretende Organe, aus einer Wunde herausquellendes Blut, Worte in blutiger Schrift oder eine Person, die sich übermäßig stark übergibt
  • Freiliegende Organe, inneres Gewebe, Knochen oder Haut, die teilweise oder vollständig entfernt wurde

Unterstützt Beispiele für zulässige Inhalte

  • Anzeigen mit Inhalten, die neutral dargestellt werden und in denen beunruhigende Themen oder Bilder vermieden werden, sind zulässig.
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Anstößige Inhalte

Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed müssen allen Google Ads-Richtlinien entsprechen, einschließlich denen zu sexuellen Inhalten, Gesundheit und Medizin, sexueller Gesundheit und sexuellem Wohlbefinden, gefährlichen Produkten oder Dienstleistungen, Dating- und Begleitservices und unangemessenen Inhalten, einschließlich gefährlichen oder abwertenden Inhalten, sexuell expliziten Inhalten, visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Themen nur für Erwachsene in Familieninhalten, schockierenden Inhalten und Tierquälerei. Außerdem sind Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed unzulässig, die bestimmte Arten anstößiger Inhalte umfassen.

Diese sind in folgende Kategorien unterteilt:

Körperteile und gesundheitliche Probleme

Nicht unterstützt Anzeigen, deren Schwerpunkt auf bestimmten Körperteilen oder Gesundheitszuständen liegt, sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen, die medizinische oder zahnärztliche Eingriffe umfassen, bei denen Blut, Eingeweide, Körperflüssigkeiten oder Karies zu sehen sind (Dies umfasst ein freiliegendes inneres Organ, große Mengen Blut bei einem Eingriff oder ein blutiges Abszess.)
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  • Anzeigen, in denen körperliche Symptome wie Flüssigkeiten, Ausschlag, sichtbarer Eiter oder Nahaufnahmen einer Infektion zu sehen sind
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  • Anzeigen, in denen Körperteile hervorgehoben werden und die Zuschauer wahrscheinlich verunsichern oder beunruhigen, beispielsweise Nahaufnahmen von Symptomen mit negativer Wahrnehmung wie Falten, Dehnungsstreifen oder Akne

Unterstützt Beispiele für zulässige Inhalte

Anzeigen für Produkte oder Dienstleistungen im Hinblick auf folgende Themen, solange die Bilder nicht verstörend sind: Gewichtsabnahme, Haarausfall, Hautkrankheiten oder andere gesundheitliche Probleme

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Gewalttätige und gefährliche Handlungen

Nicht unterstützt Anzeigen, die grausame Gewalt, Waffen oder illegale Handlungen beinhalten, sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen mit realistischen oder grausamen Darstellungen gewalttätiger Handlungen wie tätliche Auseinandersetzungen, Darstellungen von Verletzungen durch eine Waffe, grausame Wunden oder übermäßiges Blutvergießen
  • Anzeigen mit Darstellungen von Waffen oder illegalen Handlungen wie Drogenhandel und Handel mit Körperteilen oder Nahaufnahmen von der Verwendung militärischer Waffen
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  • Anzeigen mit gefährlichen Handlungen, die Körperverletzungen verursachen oder zur Nachahmung anregen, beispielsweise gefährliche sogenannte „Challenges“ wie „Zimt-Challenge, wer kann am meisten essen?“ oder „Wie viele Waschmittelkapseln kannst du essen?“

Nicht jugendfreie Inhalte

Nicht unterstützt Anzeigen mit Nacktheit oder sexuell anzüglichen bzw. nicht jugendfreien Inhalten sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Werbung für Inhalte nur für Erwachsene, wenn Nacktheit oder sexuelle Themen beim Großteil der Anzeige im Mittelpunkt stehen (Dies umfasst sichtbare Genitalien, weibliche Brüste einschließlich entblößte untere oder äußere Rundung der weiblichen Brust, Fokus auf die Leistengegend, größtenteils entblößte Gesäßbacken oder Menschen in sexuell anzüglichen Posen.)
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  • Anzeigen, in denen mit sexuell anzüglichen Bildern oder sexuell anzüglicher Sprache für Dating geworben wird, beispielsweise Angebote wie „One-Night-Stand“, „Unverbindlicher Sex“ und „Ungezogene Singles“ oder Nahaufnahmen von freizügig gekleideten Models
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  • Anzeigen für sexuelle Unterhaltung wie Striplokale, sexuell anzügliche Livestreams und Livechats oder sexuell anzügliche Rollenspiele
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Unterstützt Beispiele für zulässige Inhalte

  • Werbung für Produkte oder Dienstleistungen wie Bademode oder Wellnessanwendungen ist zulässig, solange die Inhalte nicht übermäßig sexualisiert sind.
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  • Darstellungen von Zuneigung sind zulässig, solange sie nicht sexuell anzüglich oder explizit sind.
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  • Werbung für Produkte für die sexuelle Gesundheit ist zulässig, solange sie nicht sexualisiert ist. Dies umfasst Kondome, sexuelle Gleitmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion.
    • Hinweis: Ein allgemeiner oder Markenname muss erwähnt werden.
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Drogen

Nicht unterstützt Anzeigen, in denen illegale oder schädliche Substanzen dargestellt oder beworben werden, sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen mit Darstellungen des Verkaufs, des Konsums oder der Verherrlichung von Drogen, illegalen Substanzen, Cannabisblättern, Marihuanaprodukten, Nikotinprodukten oder anderem Zubehör, das oft mit Drogen in Verbindung gebracht wird, wie Bongs, Pfeifen und Zigarettenpapier
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Unterstützt Beispiele für zulässige Inhalte

  • Anzeigen zu Aufklärungszwecken, etwa zur Suchtprävention oder Verhinderung von Drogenhandel, sind zulässig, solange sie keine anstößigen oder reißerischen Bilder im Zusammenhang mit Drogenkonsum enthalten, etwa emotional aufwühlende oder schockierende Darstellungen der Folgen von Drogenmissbrauch.
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Anstößige oder unangemessene Sprache

Nicht unterstützt Anzeigen mit unangemessener oder anstößiger Sprache sind nicht zulässig.

Beispiele:

  • Anzeigen mit obszöner, vulgärer oder anstößiger Sprache oder entsprechenden Gesten, die Nutzer als anstößig empfinden könnten, einschließlich aller Übersetzungen unangemessener oder anstößiger Sprache und Entsprechungen in der Landessprache (Dies umfasst Schimpfwörter oder Kraftausdrücke, Varianten und falsche Schreibweisen vulgärer Sprache und Handzeichen.)
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  • Abwertende Sprache, die mit institutioneller Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist und zu Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen anstiftet; außerdem Inhalte, mit denen die institutionelle Diskriminierung dieser Einzelpersonen oder Gruppen gefördert wird oder solche Personen bzw. Gruppen herabgesetzt werden, beispielsweise Beleidigungen mit rassistischem oder sexistischem Hintergrund sowie Varianten und falsche Schreibweisen abwertender Ausdrücke

Anwendungen/Apps mit sensiblen Inhalten

In Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed darf nicht für Anwendungen/Apps mit sensiblen Inhalten wie unten definiert geworben werben. Die Anzeigen für Anwendungen/Apps müssen die Anforderungen an App-Anzeigen von Google Ads erfüllen.

Nicht unterstützt Anwendungen/Apps, die unter eine der nachfolgend aufgeführten Kategorien fallen, werden als Anwendungen/Apps mit sensiblen Inhalten angesehen und dürfen nicht mit Anzeigen auf YouTube oder im Discover-Feed beworben werden:

Anzeigen für Anwendungen/Apps, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Soziale Anwendungen/Apps mit Inhalten nur für Erwachsene (Nacktheit oder sexuelle Themen)
  • Soziale Anwendungen, deren hauptsächlicher Zweck das Treffen neuer Personen ist
  • Soziale Anwendungen/Apps, deren hauptsächlicher Zweck das Dating und die Partnersuche sind

Unterstützt Die oben beschriebenen Anwendungen/Apps mit sensiblen Inhalten sind nur zulässig, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • In der Anwendung/App gibt es keine Livestreamfunktionen.
  • In der Anwendung/App sind keine Livechats mit Fremden möglich.
  • Die Anwendung/App oder Anzeige enthält weder jugendfreie noch anzügliche Inhalte.

Qualitätsprüfungen

Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed müssen den redaktionellen Anforderungen von Google Ads entsprechen.

Nicht unterstützt Assets, die den Qualitätsanforderungen an Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed nicht entsprechen

Beispiele:

  • Assets mit Mängeln im Hinblick auf Verständlichkeit, korrekte Rechtschreibung sowie Verwendung von Großschreibung oder Symbolen
  • Unscharfe, verzerrte oder schlecht zugeschnittene Bilder

Hinweise zu professionellen Medien

Anzeigen, die Inhalte aus professionellen Medien wie Filmen, Serien, Videospielen, Literatur und Theaterstücken umfassen, werden nach abgewandelten Maßstäben der Richtlinien Negative Ereignisse und Bilder sowie Anstößige Inhalte bewertet. Dadurch kann bei der Überprüfung zwar der Kontext berücksichtigt werden, entsprechende Anzeigen sind aber nicht pauschal von den Richtlinien ausgenommen.

Anforderung an die Quelle

Damit die Anzeige für diese abgewandelten Maßstäbe infrage kommt, muss sie einen deutlichen Hinweis zur Medienquelle enthalten, sodass die Zuschauer den Kontext verstehen können. Das lässt sich etwa dadurch erreichen, dass Name oder Titel ausdrücklich genannt werden.

Für Amateur- oder selbst veröffentlichte Medienformen gelten die geänderten Maßstäbe nicht.


Anforderungen an Inhalte von YouTube-Mastheads

YouTube-Masthead-Anzeigen sind oben auf der YouTube-Startseite zu sehen. Dieser Anzeigentyp ist das auffälligste Placement, das Werbetreibenden bei Google zur Verfügung steht. Unsere Nutzer sollen qualitativ hochwertige Anzeigen sehen. Daher müssen YouTube-Masthead-Anzeigen unsere Google Ads-Richtlinien, die auf dieser Seite beschriebenen Anforderungen an Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed sowie die Formatanforderungen an Masthead-Anzeigen erfüllen.

Google prüft alle Assets für YouTube-Masthead-Anzeigen auf Einhaltung der Formatanforderungen an Masthead-Anzeigen, die neben den Google Ads-Richtlinien und den Anforderungen an Anzeigen auf YouTube und im Discover-Feed gelten. Sehen Sie sich die Formatanforderungen an Masthead-Anzeigen an. Darin sind zusätzliche Anforderungen aufgeführt, die Ihre Anzeigen-Assets erfüllen müssen, damit die Anzeigen Ihrer Werbekampagnen als YouTube-Mastheads ausgeliefert werden können. Die Formatanforderungen an Masthead-Anzeigen sind eventuell strenger als die für andere Plattformen und Formate. Daher werden abgelehnte Anzeigen-Assets für YouTube-Mastheads unter Umständen in anderen Produkten, die Google gehören und von Google betrieben werden, weiter ausgeliefert.


Häufige Gründe für Ablehnungen

Bevor Sie Einspruch einlegen, überprüfen Sie Ihre Anzeigen auf die unten aufgeführten häufigen Ablehnungsgründe bei YouTube und dem Discover-Feed und sehen Sie sich die Beispiele zur Problembehebung an. 

Mögliches Problem Zu überprüfendes Merkmal der Anzeige Vorschläge zur Fehlerbehebung

Unzutreffende oder übertriebene Behauptungen

Enthält Ihre Anzeige Versprechungen, die zu gut klingen, um wahr zu sein – etwa Reichtum über Nacht oder vollständiges Gesundwerden bei unheilbarer Krankheit?

  • Entfernen Sie jede Zusicherung von Ergebnissen.
  • Seien Sie transparent, was das Produkt, die Dienstleistung oder das Angebot angeht, ohne unrealistische Versprechungen zu machen.
  • Vermeiden Sie Behauptungen mit absolutem Wahrheitsanspruch oder äußerst eindringliche Formulierungen. 

Beispiel: Verwenden Sie Formulierungen wie „Frisuren und Tipps für dünner werdendes Haar“ statt „Nach einer Woche keine Glatze mehr“.

Anstößige Inhalte

Werden in der Anzeige abstoßende Bilder verwendet, die Nutzer schockieren oder anekeln könnten, etwa Darstellungen von Unfällen, Gewalt oder Eingeweiden?

  • Verwenden Sie neutrale Bilder.
  • Wenn es in Ihrer Anzeige um ein sensibles Thema geht, präsentieren Sie es tatsachenbezogen und ohne verstörende Bilder.
  • Machen Sie bei dokumentarischen oder Nachrichteninhalten den Kontext deutlich.

Bewerben Sie mit Ihrer Anzeige ein Gesundheitsprodukt und stellen darin Nahaufnahmen von Erkrankungen wie Hautausschlägen oder Körperflüssigkeiten dar?

  • Verlagern Sie den Schwerpunkt vom negativen Zustand auf ein positives Ergebnis oder das Produkt selbst.
  • Verwenden Sie respektvolle statt aufdringliche Bilder.
  • Sie können für Gesundheitsprodukte werben, ohne Bilder zu verwenden, die verstörend wirken oder Zuschauer verunsichern.

Enthält die Anzeige nicht jugendfreie Sprache, steht Nacktheit im Fokus oder sind sexuell anzügliche Posen zu sehen?

  • Nehmen Sie sexuelle Inhalte aus dem Fokus.
  • Wenn Sie etwa für Bademode oder ein Spa werben, achten Sie darauf, dass die Inhalte nicht zu stark sexuell ausgerichtet sind.
  • Vermeiden Sie bei Anzeigen für Dating-Apps sexuell anzügliche Ausdrücke oder Bilder.

Werden in der Anzeige obszöne oder vulgäre Gesten bzw. Sprache (einschließlich Varianten und falscher Schreibweisen) verwendet oder Gruppen abwertend behandelt?

  • Entfernen Sie alle Vorkommen von vulgärer oder anstößiger Sprache und entsprechender Gesten.
  • Achten Sie darauf, dass der gesamte Anzeigentext professionell und respektvoll ist.

Anstößige Inhalte
Negative Ereignisse und Bilder

Werden in Ihrer Anzeige illegale Aktivitäten, Drogen oder gefährliche Produkte dargestellt oder beworben?

  • Entfernen Sie alle Verweise auf die unzulässigen Inhalte.
  • Die einzige Ausnahme sind Aufklärungskampagnen, etwa öffentliche Mitteilungen zur Drogenbekämpfung. Auch solche Kampagnen dürfen keine anstößigen oder reißerischen Bilder enthalten.

Professionelle Medien

Sind Ihre Inhalte nach den oben beschriebenen Kriterien offensichtlich professionelle Medien?

Sie müssen den Namen des Films, der Serie, des Videospiels, des Studios oder sonstiger Medienquellen angeben.

Haben Sie sich davon überzeugt, dass die Inhalte nicht zu übertrieben sind? 

Hinweis: Anzeigen mit professionellen Medien werden nach geänderten Maßstäben überprüft. Das bedeutet aber nicht, dass sämtliche grausamen oder sensiblen Inhalte von der Richtlinie ausgenommen sind. 

Entfernen Sie intensive Szenen aus Ihrem Videomaterial und verwenden Sie eher indirekte Schilderungen als ausführliche und realistische Aufnahmen.

Beispiel: Ein Trailer, der eine kurze Sequenz mit dramatisierter Gewalt zeigt, ist zwar unter Umständen zulässig, aber Anzeigen, in denen brutales Blutvergießen oder längere schockierende Szenen zu sehen sind, werden dennoch abgelehnt. 

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