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Im Januar 2021 aktualisiert Google die Richtlinie redaktioneller Anforderungen für nicht identifizierte Unternehmen. Bei App-Anzeigen müssen dann der App-Name und die Download-Quelle im Creative und/oder auf der Landingpage offengelegt werden. Folgendes ist ab dann nicht mehr zulässig:
Anzeigen oder Ziele, bei denen die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder die beworbene juristische Person nicht genannt werden
Beispiele: Anzeigen ohne Produktname, Name des Unternehmens oder angezeigte URL; animierte Anzeigen, bei denen der abschließende statische Frame nach der Animation keine klar sichtbaren Angaben enthält, die eine Identifizierung ermöglichen (etwa den Namen des Produkts oder Unternehmens, das Logo oder die angezeigte URL); App-Anzeigen ohne den App-Namen sowie die Download-Quelle im Creative und/oder auf der Landingpage
Die neue Richtlinie tritt am 14. Januar 2021 in Kraft.
(Veröffentlicht im Oktober 2020)