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Familienbezogene Richtlinien

Websites oder Anzeigenanfragen mit einem Tag als Inhalte für Kinder klassifizieren

Am 1. Juli 2013 sind Änderungen am Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA), dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet, in Kraft getreten. Diese Änderungen wirken sich möglicherweise auf Sie als Nutzer von Google-Produkten aus. COPPA gilt für Websites und Dienstleistungen, die sich an unter 13-jährige Kinder in den Vereinigten Staaten richten, sowie für Websites und Dienstleistungen mit allgemeiner Zielgruppe, zu der auch unter 13-jährige Nutzer in den Vereinigten Staaten gehören. In anderen Ländern können andere gesetzliche Altersdefinitionen für Kinder oder andere Vorschriften bezüglich minderjähriger Nutzer gelten. Wenn Sie Google-Produkte nutzen, um Anzeigen in anderen Ländern als den Vereinigten Staaten auszuliefern, müssen Sie die in diesen Ländern geltenden Anforderungen einhalten. Weitere Informationen über das Mindestalter für Google-Konten.

Websites mit Tags versehen

Wenn Sie Google-Werbedienste nutzen und möchten, dass wir Ihre Website oder Teile davon als Inhalte für Kinder klassifizieren, erfahren Sie in dem folgenden Artikel, wie Sie uns dies am besten mitteilen:

Wenn Sie Ihre Website mit einem Tag als Inhalte für Kinder klassifizieren, deaktivieren wir interessenbezogene Werbung und Remarketing-Anzeigen für diesen Content. Es kann einige Zeit dauern, bis die Kennzeichnung angewendet wird.

Anzeigenanfragen von Websites oder Apps mit Tags versehen

Sie können selbst steuern, wie Ihr Content klassifiziert wird, indem Sie einzelne Anzeigenanfragen mit einem Tag als "Inhalte für Kinder" klassifizieren. Für die so gekennzeichneten Anzeigenanfragen deaktivieren wir interessenbezogene Werbung und Remarketing-Anzeigen. Diese Kennzeichnung hat Vorrang vor allen anderen auf Websiteebene geltenden Einstellungen.

Angenommen, Sie betreiben eine Website mit Berichten zu Fernsehsendungen und wissen, dass der aktuelle Nutzer der Website ein Kind ist. Anstatt Ihre gesamte Website mit einem Tag als Inhalte für Kinder zu klassifizieren, können Sie das Tag einfach in Anfragen für Anzeigen einfügen, die für diesen Nutzer unter 13 Jahren ausgeliefert werden. Somit werden bei dieser Impression weder interessenbezogene Werbung noch Remarketing-Anzeigen ausgeliefert.

Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie Anzeigenanfragen für Websites als Inhalte für Kinder klassifizieren:

Standardmäßiger synchroner Anzeigencode

Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie, wie Sie in Ihren synchronen Anzeigencode das Tag zur Klassifizierung als Inhalte für Kinder einfügen:

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//-->
</script>
<script type="text/javascript" src="https://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js">
</script>

Sobald Sie den aktualisierten Anzeigencode in den HTML-Quellcode Ihrer Seiten eingefügt haben, erfolgt deren Klassifizierung als Inhalte für Kinder.

Asynchroner Anzeigencode

Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie, wie Sie in Ihren asynchronen Anzeigencode das Tag zur Klassifizierung als Inhalte für Kinder einfügen:

<script async
src="https://pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-1234567890123456" crossorigin="anonymous"></script>
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    style="display:inline-block;width:728px;height:90px"
    data-ad-client="ca-pub-1234567890123456"
    data-ad-slot="0123456789"
    data-tag-for-child-directed-treatment="1"></ins>
<script>
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
</script>

Sobald Sie den aktualisierten Anzeigencode in den HTML-Quellcode Ihrer Seiten eingefügt haben, erfolgt deren Klassifizierung als Inhalte für Kinder.

Informationen dazu, wie eine Anzeigenanfrage aus einer App mit einem Tag versehen wird, finden Sie auf der Google Mobile Ads SDK Developers-Website für Android und für iOS im Abschnitt „Einstellung für Inhalte, die auf Kinder ausgerichtet sind“.

Als Eigentümer des Contents Ihrer Website oder App können Sie grundsätzlich steuern, wie dieser in Bezug auf COPPA klassifiziert wird. Aber selbst wenn Sie Google keine derartige Mitteilung machen, behandeln wir Ihre Website oder App unter Umständen als ein an Kinder gerichtetes Angebot, um unseren Verpflichtungen im Rahmen von COPPA nachzukommen. In diesen Fällen benachrichtigen wir Sie, damit Sie mithilfe der Search Console oder der Tagging-Funktion für Anzeigenanfragen für Websites oder Apps selbst eine bestimmte Klassifizierung festlegen können.

Möglicherweise gelten für Sie im Rahmen von COPPA weitere gesetzliche Bestimmungen oder Gesetze anderer Länder. Lesen Sie die Richtlinien der US-amerikanischen FTC bzw. der Aufsichtsbehörden der Länder, in denen Sie werben, und wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Rechtsberater. Die Tools von Google sollen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erleichtern. Sie entbinden Publisher nicht von ihren gesetzlichen Pflichten.

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