Benachrichtigung

Auf der Seite „Mein AdSense“ finden Sie kontospezifische Informationen dazu, wie Sie AdSense optimal nutzen.

Informationen und Tipps zur DSGVO

Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU

Optionen für die Anzeigenbereitstellung auswählen und Nutzereinwilligung einholen

Ab dem 16.01.2024 müssen Publisher und Entwickler, die Google AdSense, Ad Manager oder AdMob nutzen, eine von Google zertifizierte und den Anforderungen des Transparency and Consent Framework (TCF) des IAB entsprechende Plattform zur Einwilligungsverwaltung (CMP) verwenden, wenn sie Anzeigen für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz ausliefern.

Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Google möchte Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen und bietet deshalb die unten beschriebenen Optionen zur Bereitstellung von Werbung für Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz an. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet.

Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Einführung

  1. Melden Sie sich in Ihrem AdSense-Konto an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen und dann Europäische Verordnungen und dann auf die Einstellungen.

    Die Seite mit den Einstellungen für die europäischen Verordnungen wird angezeigt. Aktualisieren Sie die Einstellungen auf dieser Seite wie unten beschrieben.

Diese Einstellungen gelten nur bei AdSense für Contentseiten. Die Einstellungen für AdSense für Suchergebnisseiten finden Sie hier.

Anzeigentypen auswählen

Sie können allen Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nicht personalisierte Anzeigen präsentieren, indem Sie die Einstellung „Nicht personalisierte Anzeigen“ verwenden. Wenn Sie Nutzern jedoch anbieten möchten, zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen zu wählen, entscheiden Sie sich für „Personalisierte Anzeigen“ und folgen Sie der Anleitung zur Bereitstellung nicht personalisierter Anzeigen auf Anforderung.

Personalisierte Anzeigen

Google kann Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz weiterhin sowohl personalisierte als auch nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Diese Einstellung wird verwendet, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.

Personalisierte Anzeigen erreichen Nutzer auf Grundlage ihrer Interessen, demografischen Merkmale und anderer Kriterien. Da Anzeigentechnologie-Anbieter personenbezogene Daten von Nutzern erheben, empfangen und für personalisierte Anzeigen verwenden dürfen, müssen Sie alle entsprechenden Anbieter ausdrücklich angeben, wenn Sie die Nutzereinwilligung einholen, um personenbezogene Daten zu erheben, weiterzugeben und für personalisierte Werbung zu verwenden.

Nicht personalisierte Anzeigen

Google präsentiert Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen.

Bei nicht personalisierten Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen und nicht das bisherige Verhalten eines Nutzers. Für solche Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Werbung eingesetzt, aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Deshalb müssen Sie von Nutzern in Ländern, die den Cookiebestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, die Einwilligung zum Verwenden von Cookies zu diesen Zwecken einholen. Allerdings müssen Sie keine Einwilligung für die Verwendung der Trust Token API des Browsers einholen, die zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch eingesetzt wird. Außerdem müssen Sie keine Einwilligung für die Verwendung der Shared Storage API des Browsers einholen.

Wenn Sie personalisierte Anzeigen bereits deaktiviert haben, sollten Sie an dieser Stelle dennoch die Option Nicht personalisierte Anzeigen auswählen, damit nur solche Anzeigen eingeblendet werden. Google wendet die einschränkenderen Einstellungen an.

Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)

Um die aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google einzuhalten, können Sie Ihre bevorzugten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen. Diese haben uns darüber informiert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Sie sind außerdem verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten, um die Daten der Publisher zu schützen.

Wenn Sie diese Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie andere Bieter und Anbieter) auswählen, dürfen sie die Daten der Nutzer für personalisierte Werbung und für Analysen verwenden.

Anzeigentechnologie-Anbieter unterscheiden sich von Vermittlungsnetzwerken. Diese Auswahl wirkt sich nicht auf die Vermittlung aus.
  1. Sie können sich für gängige Anzeigentechnologie-Anbieter entscheiden oder selbst eine Auswahl treffen:
    • Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
    • Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
  2. Geben Sie gegenüber den Nutzern deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein.

    Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zusätzlich auf die von den jeweiligen Anbietern selbst gemachten Angaben verlinken, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen aus ihren Angaben klar ersichtlich sein.

Einholen von Einwilligungen einrichten

Sie können ein eigenes Dialogfeld zur Einholung von Einwilligungen erstellen, um Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz mit einer Mitteilung um ihre Einwilligung zu bitten. Weitere Informationen zur Weitergabe von Einwilligungssignalen an AdSense

Weitere Informationen zur Einhaltung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU finden Sie hier.

Zusätzliche Überlegungen

Privacy Sandbox-API

Im Rahmen der Privacy Sandbox-Initiative von Chrome testet Google neue Möglichkeiten, die Auslieferung und Analyse digitaler Werbung so zu optimieren, dass die Privatsphäre der Nutzer im Web besser geschützt wird. Beim Zugriff auf bestimmte Sandbox-APIs im Rahmen der Privacy Sandbox-Ursprungstests (einschließlich Topics API, Fledge API und Attribution Reporting API) kann es vorkommen, dass Sie für personalisierte Werbung und/oder den Zugriff auf lokalen Speicher personenbezogene Daten verwenden. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie für diese Aktionen eine gültige Nutzereinwilligung einholen. Dies geschieht auf die gleiche Weise, wie Sie derzeit eine Einwilligung für personalisierte Werbung und die Nutzung nicht wesentlicher lokaler Speicher im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich einholen.

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