Im Interesse des Datenschutzes für Endnutzer dürfen Publisher laut den Produktrichtlinien für Google Anzeigen-Produkte keine Daten an Google weitergeben, die von Google als personenidentifizierbare Informationen verwendet oder eingestuft werden könnten. In diesem Artikel werden einige Best Practices für verschiedene Aspekte des Seitenentwurfs behandelt, mit denen das Risiko verringert werden soll, dass sich in der URL, die Sie an Google senden, personenidentifizierbare Informationen befinden.
Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten, weil Sie gegen die Richtlinien verstoßen, laut derer das Senden personenidentifizierbarer Informationen an Google untersagt ist, führen Sie die hier beschriebenen Schritte aus, um das Problem zu beheben. Wenn Sie nach einer gründlichen Untersuchung des Problems der Ansicht sind, dass Sie diese Benachrichtigung zu Unrecht erhalten haben, prüfen Sie die unten genannten Definitionen für falsch positive Ergebnisse.
Definitionen für falsch positive Ergebnisse in Bezug auf personenidentifizierbare Informationen
- E‑Mail-Adressen zur Kontaktaufnahme auf der Website
- Auf der Festplatte eines Nutzers gespeicherte URL
E‑Mail-Adressen zur Kontaktaufnahme auf der Website
Beschreibung: Die Anzeigenanfrage kann eine nicht personenbezogene E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme mit dem Publisher enthalten. Diese E-Mail-Adresse ist auf der Website des Publishers häufig ganz leicht zugänglich. Wenn diese E‑Mail-Adresse einen Verstoß gegen die Richtlinien für personenidentifizierbare Informationen auslöst, handelt es sich bei der Anzeigenanfrage um ein falsch positives Ergebnis und der Publisher muss nichts unternehmen.
Überprüfung:
- Vergewissern Sie sich, dass es sich bei der Seite, über die personenidentifizierbare Informationen an Google gesendet werden, um die Seite „Kontakt“ Ihrer Website handelt.
- Suchen Sie eine der Beispiel-Anzeigenanfragen in der Benachrichtigung über einen Verstoß gegen die Richtlinie zu personenidentifizierbaren Informationen.
- Sehen Sie sich die Parameter „url“ und „ref“ in den Anzeigenanfragen an. Beide Parameter sollten wie URLs aussehen. Beispiel:
url=http%3A%2F%2Fwww.examplesite.com%2Fcontact%2Fredacted@example.comref=http%3A%2F%2Fwww.examplesite.com%2Fcontact%2Fredacted@example.com
- Entfernen Sie mit einem geeigneten Tool die Maskierung aus den URLs.
- Überprüfen Sie, ob die resultierende URL der URL Ihrer Seite „Kontakt“ entspricht.
- Navigieren Sie zur Seite „Kontakt“ auf Ihrer Website.
- Vergewissern Sie sich, dass auf der Seite gut sichtbar eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angezeigt wird.
- Wenn dies der Fall ist, markieren Sie „Ich glaube, ich habe diese Benachrichtigung irrtümlich erhalten, und bitte um erneute Überprüfung meines Kontos.“
Auf der Festplatte eines Nutzers gespeicherte URL
Beschreibung: Nutzer können in ihrem Browser mit dem Befehl „Speichern unter“ Teile von Websites auf der Festplatte speichern. Wenn beim Speichern einer Website ein Teil des Pfades eine E-Mail-Adresse enthält, wird irrtümlicherweise ein Verstoß erkannt (falsch positives Ergebnis).
Überprüfung:
- Suchen Sie eine der Beispiel-Anzeigenanfragen in der Benachrichtigung über einen Verstoß gegen die Richtlinie zu personenidentifizierbaren Informationen.
- Sehen Sie sich die Parameter „url“ und „ref“ in den Anzeigenanfragen an. Beide Parameter sollten wie URLs aussehen. Beispiel:
url=file%3A%2F%2Fexamplesite.com%2Fpaget%2Fredacted@example.comref=file%3A%2F%2Fexamplesite.com%2Fpaget%2Fredacted@example.com
- Entfernen Sie mit einem geeigneten Tool die Maskierung aus den URLs.
- Vergewissern Sie sich, dass die URL wie der Dateipfad eines Computers aussieht. Beispiel:
file://examplesite.com/page/redacted@example.com
- Wenn dies der Fall ist, markieren Sie „Ich glaube, ich habe diese Benachrichtigung irrtümlich erhalten, und bitte um erneute Überprüfung meines Kontos.“