Bei der Einwilligungsoptimierung wird Websitebesuchern die Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU angezeigt, mit der sich basierend auf der bisherigen Leistung und Sitzungsdaten wie Browser oder Standort am wahrscheinlichsten der Umsatz steigern lässt.
Wenn Sie die Einwilligungsoptimierung aktiviert haben, zeigt Google Ihren Websitebesuchern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz automatisch eine von zwei Arten von Mitteilungen an. Welche Mitteilung angezeigt wird, hängt davon ab, mit welcher Mitteilung Sie am wahrscheinlichsten Umsatz erzielen.
Arten von Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU
Je nachdem, welche Mitteilung für Sie optimiert ist, wird Besuchern Ihrer Website eine von zwei Arten von Mitteilungen angezeigt:
- Eine Standardmitteilung, in der der Nutzer aufgefordert wird, eine Einwilligung zu erteilen, bevor er auf die Inhalte Ihrer Website zugreifen kann.
Oder
- Eine eingeschränkte Mitteilung, die nicht blockierend ist und mit der Sie Nutzer monetarisieren können, die wahrscheinlich weniger Umsatz durch personalisierte Werbung generieren.
Hinweis: Wenn Sie die Einstellungen für berechtigtes Interesse deaktiviert haben, werden keine eingeschränkten Nachrichten von Google ausgeliefert.
| Standardnachricht: | Eingeschränkte Nachricht |
Schnelleinstieg
Sie können die Optimierung für jede Mitteilung gemäß EU‑Verordnungen in der Google CMP einzeln aktivieren. Wenn Sie die Funktion aktivieren möchten, rufen Sie eine Ihrer Mitteilungen gemäß EU-Verordnungen auf und suchen Sie im Einrichtungsbereich nach der Option Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU optimieren.
Weitere Informationen zum Erstellen einer Mitteilung gemäß EU-Verordnungen