Benachrichtigung

Auf der Seite „Mein AdSense“ finden Sie kontospezifische Informationen dazu, wie Sie AdSense optimal nutzen.

Richtlinien

Google-Richtlinien für Publisher

(23. März 2022) Aufgrund des Kriegs in der Ukraine pausieren wir die Monetarisierung von Inhalten, die den Krieg ausnutzen, leugnen oder billigen.

(10. März 2022) Aufgrund der aktuellen Sperrung der Google-Werbesysteme in Russland ist die Erstellung neuer russischer Konten für AdSense, AdMob und Google Ad Manager derzeit nicht möglich. Zusätzlich wird die Auslieferung von Anzeigen in Google-Produkten und -Netzwerken für Werbetreibende in Russland global pausiert.

(3. März 2022) Aufgrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine wird die Bereitstellung von Anzeigen für Nutzer in Russland vorübergehend pausiert.

(26. Februar 2022) Angesichts des Kriegs in der Ukraine pausiert Google die Monetarisierung von staatlich finanzierten Medien der Russischen Föderation. 

Wir werden die Situation weiterhin aktiv beobachten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Wir sind dabei, alle Richtlinien für Publisher und alle Einschränkungen für Publisher von Google in der neuen Richtlinienhilfe für Publisher zusammenzuführen. In der Zwischenzeit finden Sie alle Richtlinien weiterhin in der AdMob-, AdSense- und Ad Manager-Hilfe

Publisher, die ihren Content über Anzeigencode von Google monetarisieren, müssen die folgenden Richtlinien einhalten. Wenn Sie diese Richtlinien nicht einhalten, kann Google Anzeigen für Ihre Inhalte blockieren oder Ihr Konto sperren bzw. kündigen.

Diese Richtlinien gelten zusätzlich zu allen anderen Richtlinien, die die Verwendung von Google-Produkten für Publisher regeln.

Google unterstützt ein offenes Internet, das für jeden zugänglich ist. Wir helfen Publishern, ihren Content zu monetarisieren, und unterstützen Werbetreibende dabei, potenzielle Kunden mit nützlichen, relevanten Produkten und Dienstleistungen zu erreichen. Das Vertrauen unserer Nutzer ist uns wichtig. Deshalb legen wir fest, was monetarisiert werden kann und was nicht.

Die Google-Richtlinien für Publisher sind in folgende Kategorien unterteilt:

Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar

Inhaltsrichtlinien 

Illegale Inhalte

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • illegal sind, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte anderer verletzen.

 Weitere Informationen zu illegalen Inhalten

Verletzung geistigen Eigentums

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • gegen das Urheberrecht verstoßen. Wir reagieren prinzipiell auf Benachrichtigungen zu vermeintlichen Verstößen gegen das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act, DMCA). In solchen Fällen können Sie mit diesem Formular eine Gegendarstellung einreichen.
  • den Verkauf von Produktfälschungen ermöglichen oder bewerben. Produktfälschungen sind Produkte, die Marken oder Logos enthalten, die mit der Marke bzw. dem Logo eines Markeninhabers identisch oder kaum davon zu unterscheiden sind. Diese Markenkennzeichen werden nachgeahmt, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.

Weitere Informationen zur Verletzung geistigen Eigentums

Gefährliche oder abwertende Inhalte

Wir gestatten keine Inhalte,

  • in denen zu Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen angestiftet wird, und zwar aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu Streitkräften, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer geschlechtlichen Identität oder einer ähnlichen Eigenschaft, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist. Ebenso gestatten wir keine Inhalte, in denen die Diskriminierung dieser Einzelpersonen oder Gruppen gefördert wird oder solche Personen oder Gruppen herabgesetzt werden.

    Beispiele: Werbung für Hassgruppen oder mit diesen verbundene Produkte und Materialien, Versuche, andere davon zu überzeugen, dass eine Person oder Gruppe minderwertig, hassenswert oder nicht menschenwürdig ist.

  • mit denen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen belästigt, eingeschüchtert oder gemobbt werden.

    Beispiele: Einzelpersonen zum Zweck des Missbrauchs oder der Belästigung herausheben, Inhalte, die nahelegen, ein tragisches Ereignis habe nicht stattgefunden oder Opfer oder deren Familienangehörige seien Schauspieler oder machten sich mitschuldig daran, ein solches Ereignis zu vertuschen

  • die Drohungen enthalten, sich selbst oder anderen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen, oder die dies befürworten.

    Beispiele: Inhalte, die Selbstmord, Magersucht oder andere Mittel der Selbstverletzung befürworten; Inhalte, in denen das Leben einer Person ernsthaft bedroht oder zum Angriff gegen andere Personen aufrufen wird; Inhalte, die Gewalt gegen andere fördern, verherrlichen oder billigen; Inhalte, die von terroristischen Gruppierungen oder grenzüberschreitenden Drogenhandelsorganisationen erstellt wurden oder diese unterstützen; sowie Inhalte, die terroristische Handlungen befürworten, also beispielsweise zu solchen Handlungen aufrufen, oder die Anschläge durch Terrororganisationen oder grenzüberschreitende Drogenhandelsorganisationen verherrlichen

  • die dazu genutzt werden, Menschen zu nötigen.

    Beispiele: Rachepornos, Erpressung und Nötigung (z. B. Geldforderungen, um belastende oder peinliche Inhalte zu löschen oder nicht zu veröffentlichen)

Weitere Informationen zu gefährlichen und abwertenden Inhalten

Misshandlung von Tieren

Wir gestatten keine Inhalte,

  • mit denen Tierquälerei oder grundlose Gewalt gegen Tiere gefördert werden.

    Beispiele: Befürwortung der Misshandlung von Tieren zu Unterhaltungszwecken wie Hahnen- oder Hundekämpfe

  • die den Verkauf von Produkten bewerben, die aus gefährdeten oder bedrohten Tierarten hergestellt wurden.

    Beispiele: Verkauf von Elfenbein oder Tiger-, Hai-, Nashorn- oder Delfinprodukten (z. B. Felle, Flossen, Hörner oder Öl)

Weitere Informationen zur Misshandlung von Tieren

Inhalte mit Falschdarstellungen

Irreführende Darstellung

Wir gestatten keine Inhalte,

  • in denen Informationen zum Publisher, zum Ersteller des Contents, zum Zweck des Contents oder zum Content selbst falsch dargestellt, falsch angegeben oder verheimlicht werden.
  • die eine unwahre Andeutung einer Verbindung zu einer anderen Person, einer Organisation, einem Produkt oder einer Dienstleistung bzw. eine entsprechende Befürwortung enthalten.

    Beispiele: Nachahmung von Google-Produkten, Missbrauch von Unternehmenslogos

 Weitere Informationen zu irreführender Darstellung

Unglaubwürdige und schädliche Behauptungen

Wir gestatten keine Inhalte,

  • die Behauptungen enthalten, die nachweislich falsch sind und das Vertrauen in Wahlen oder demokratische Prozesse bzw. die Teilnahme daran erheblich beeinträchtigen könnten.

    Beispiele: Aussagen zu öffentlichen Abstimmungsverfahren, zur Eignung politischer Kandidaten auf Grundlage ihres Alters oder ihres Geburtsorts, zu Wahlergebnissen oder zur Teilnahme an Volkszählungen, die den Angaben offizieller Regierungsquellen widersprechen

  • die gesundheitsgefährdende Behauptungen unterstützen oder sich auf eine aktuelle schwerwiegende Gesundheitskrise beziehen und verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen.

    Beispiele: Verfechten von impfkritischen Positionen, Leugnung von Krankheiten wie AIDS oder COVID-19, Konversionstherapie

  • die anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Klimawandel widersprechen.

 Weitere Informationen zu unglaubwürdigen und schädlichen Behauptungen

Irreführende Praktiken

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Animation von Nutzern zur Interaktion mit Inhalten unter Vortäuschung falscher oder ungenauer Angaben
  • Versuch, personenbezogene Daten zu stehlen oder Nutzer mit Tricks dazu zu bringen, personenbezogene Daten preiszugeben

    Beispiel: Social Engineering wie z. B. Phishing

  • Bewerben von Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen mithilfe von falschen, unehrlichen oder irreführenden Behauptungen

    Beispiel: „Schnell reich werden“

  • Koordinierung mit anderen Websites oder Konten sowie Falschangabe oder Verschleierung Ihrer Identität bzw. anderer wesentlicher Details zu Ihrer Person. Dies gilt für alle Fälle, in denen sich Ihre Inhalte auf politische und soziale Themen sowie Belange von öffentlichem Interesse beziehen.

  • Richten von Inhalten zu politischen und sozialen Themen oder Belangen von öffentlichem Interesse an Nutzer in einem anderen Land, wenn Sie dabei Ihr Herkunftsland oder andere wesentliche Details zu Ihrer Person falsch darstellen oder absichtlich verbergen.

 Weitere Informationen zu irreführenden Praktiken

Manipulierte Medien

Wir gestatten keine Inhalte,

  • die Nutzer durch manipulierte Medien im Hinblick auf politische und soziale Fragen oder Belange von öffentlichem Interesse in die Irre führen.

 Weitere Informationen zu manipulierten Medien

Ermöglichung unlauteren Verhaltens

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • Nutzern helfen, andere in die Irre zu führen.

    Beispiele: Herstellung von gefälschten oder falschen Dokumenten wie Pässen, Diplomen oder Akkreditierungen; Verkauf oder Vertrieb von akademischen Arbeiten, schriftlichen Arbeiten oder Prüfungsleistungen; Informationen oder Produkte zum Bestehen von Drogentests

  • in irgendeiner Form für Hacking oder Cracking werben und Nutzern Anleitungen, Hilfsmittel oder Software zur Verfügung stellen, mit denen sich Geräte, Software, Server oder Websites manipulieren lassen oder die den unberechtigten Zugriff darauf ermöglichen.

    Beispiele: Seiten oder Produkte, die den illegalen Zugriff auf Mobiltelefone und andere Systeme oder Geräte zur Kommunikation oder Inhaltsübermittlung ermöglichen; Produkte oder Dienstleistungen, die den Urheberrechtsschutz, einschließlich DRM-Technologien, umgehen; Produkte, mit denen unrechtmäßig Kabel- oder Satellitensignale entschlüsselt werden, um Sender kostenlos zu empfangen; Seiten, über die Nutzer Videostreams herunterladen können, obwohl dies vom Contentanbieter untersagt ist

  • einem Nutzer direkt oder durch beworbene Produkte oder Dienstleistungen ermöglichen, andere Personen ohne deren Einwilligung zu beobachten, zu überwachen oder ihre Aktivitäten zu verfolgen.

    Beispiele: Spyware und Technologien zur Kontrolle von Beziehungspartnern, insbesondere Spyware oder Malware, mit der Nutzer Textnachrichten, Telefonanrufe oder Browserverläufe einer anderen Person überwachen können; GPS-Tracker, die speziell dafür vermarktet werden, eine andere Person ohne ihre Einwilligung auszuspionieren oder zu verfolgen; Werbung für Kontrollausrüstung (z. B. Kameras, Audiorekorder, Dashcams, Babykameras), die ausdrücklich zum Zweck des Spionierens vermarktet wird.

    Dies gilt nicht für (a) private Ermittlungsdienste oder (b) Produkte oder Dienstleistungen, mit denen Eltern ihre minderjährigen Kinder beobachten oder überwachen können.

 Weitere Informationen zur Ermöglichung unlauteren Verhaltens

Sexuell explizite Inhalte

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • eindeutige sexuelle Texte, Bilder, Audiodateien, Videodateien oder Spiele enthalten.

    Beispiele: Sexuelle Handlungen wie Genital-, Anal- und Oralsex, Masturbation, Cartoon-Pornos oder Hentai; explizite Nacktheit

  • nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen enthalten, unabhängig davon, ob die Handlungen simuliert oder real sind.

    Beispiele: Vergewaltigung, Inzest, Sodomie, Nekrophilie, Snuff-Filme, Pornografie mit dem Thema Lolita oder Teenager, Partnervermittlung mit Minderjährigen

    Weitere Informationen zu sexuell expliziten Inhalten

Sexuelle Handlungen gegen Bezahlung

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • als Werbung für sexuelle Handlungen gegen Vergütung ausgelegt werden können.

    Beispiele: Prostitution, Begleit- und Escortservices, Intim-Massagen, Cuddling-Websites, Enjokōsai oder andere Vereinbarungen sexueller Natur, bei der von einer der Parteien erwartet wird, dass sie der anderen Partei im Austausch für sexuelle Leistungen Geld, Geschenke, finanzielle Unterstützung, Mentoring oder andere geldwerte Vorteile gewährt, zum Beispiel Sugar-Dating

     Weitere Informationen zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung

Heiratsvermittlung

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • die Heirat mit Ausländern bewerben.

    Beispiele: Katalogheirat, internationale Heiratsvermittler, Auslandsreisen zur Partnervermittlung

      Weitere Informationen zur Heiratsvermittlung

Nicht jugendfreie Themen in Familieninhalten

Wir gestatten keine Inhalte, die

  • auf Familien ausgerichtet sind, aber nicht jugendfreie Themen wie Sex, Gewalt oder andere Darstellungen von Kindern oder beliebten Kinderfiguren enthalten, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.

       Weitere Informationen zu nicht jugendfreien Themen in Familieninhalten

Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern

Wir gestatten keine Inhalte,

  • in denen Kinder sexuell ausgebeutet oder missbraucht werden oder die die sexuelle Ausbeutung oder den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern. Hierzu zählen auch alle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
  • die Kinder gefährden. Hierzu gehören unter anderem:
    • Verführung von Kindern, z. B. Onlinefreundschaft mit einem Kind, um online oder offline den sexuellen Kontakt und/oder den Austausch sexueller Bilder mit diesem Kind zu erreichen
    • Sexuelle Erpressung, z. B. Bedrohung oder Erpressung eines Kindes durch echten oder vermeintlichen Zugriff auf intime Bilder dieses Kindes
    • Sexualisierung von Minderjährigen, z. B. Inhalte, in denen der sexuelle Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern bildlich dargestellt, angeregt oder gefördert wird
    • Kinderhandel, z. B. das Angebot oder die Anwerbung eines Kindes zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung

Wir ergreifen in diesen Fällen entsprechende Maßnahmen. Dazu können das Senden eines Berichts an das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (National Center for Missing & Exploited Children – NCMEC) und die Deaktivierung von Konten gehören. Wenn Sie vermuten, dass ein Kind Opfer von Missbrauch, Ausbeutung oder Menschenhandel wurde oder entsprechend gefährdet ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. Wenn Sie befürchten, dass ein Kind in einem oder mehreren unserer Produkte in Gefahr ist oder war, können Sie Google dies melden.

        Weitere Informationen zu sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern


Verhaltensrichtlinien 

Unlautere Angaben

Informationen, die von Publishern zur Verfügung gestellt werden, um die Nutzung der Werbesysteme von Google oder die Interaktion mit diesen zu ermöglichen,

  • müssen im Wesentlichen richtig und vollständig sein, dürfen keine irreführenden Auslassungen enthalten und
  • dürfen nicht in täuschender oder irreführender Weise formuliert werden.

    Beispiele: Die von einem Publisher angegebenen personenbezogenen Daten oder Zahlungsdetails sind unvollständig, verdeckt oder fehlerhaft. Die Informationen zur Website (z. B. in der ads.txt-Datei) oder App (z. B. in der app-ads.txt-Datei) eines Publishers sind fehlerhaft. Anzeigenanfragen, die unvollständige oder falsche URLs oder App-IDs enthalten.

               Weitere Informationen zu unlauteren Angaben

Störende Anzeigen 

Von Google bereitgestellte Anzeigen, die die Content-Nutzung oder die Interaktionen der Nutzer beeinträchtigen

Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen,

  • die als Overlay oder neben Navigationselementen oder anderen Schaltflächen eingeblendet werden und zu unbeabsichtigten Anzeigeninteraktionen führen können,
  • die die Nutzung von Content erheblich beeinträchtigen, z. B. indem sie Inhalte überlagern oder aus dem Display verdrängen,
  • die auf einer „Sackgassenseite“ platziert werden, die der Nutzer nicht ohne Anklicken der Anzeige verlassen kann. 

               Weitere Informationen zu störenden Anzeigen

Inventarwert

Von Google bereitgestellte Anzeigen auf Bildschirmen ohne Publisher-Content

Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen,

  • die keinen Publisher-Content oder minderwertige Inhalte enthalten,
  • die sich im Aufbau befinden,
  • die für Benachrichtigungen, Navigation oder andere verhaltensbezogene Zwecke verwendet werden.

Weitere Informationen zu von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen ohne Publisher-Content

Anzeigen außerhalb des Kontexts

Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen, wenn

  • sie in Apps oder auf Webseiten ausgeliefert werden, die im Hintergrund laufen,
  • sie außerhalb des Bildschirms erscheinen,
  • zu erwarten ist, dass die Aufmerksamkeit des Nutzers nicht auf dem Bildschirm liegt, auf dem die Anzeige gehostet wird.

Für den Nutzer muss klar erkennbar sein, mit welchem Publisher-Content die Anzeige verknüpft ist.

Weitere Informationen zu Anzeigen außerhalb des Kontexts

Von Google bereitgestellte Anzeigen auf Bildschirmen mit repliziertem Content

Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen,

  • die eingebetteten oder kopierten Content von anderen enthalten, ohne dass dieser Content zusätzlich kommentiert, kuratiert oder anderweitig erweitert wird.

Sie müssen außerdem unsere Richtlinie zum Missbrauch von geistigem Eigentum einhalten.

Weitere Informationen zu von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen mit repliziertem Content

Websites mit mehr Anzeigen oder anderen Werbeformaten als Content

Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen,

  • die mehr Anzeigen oder andere Werbeformate als Publisher-Content enthalten.

Weitere Informationen zu Websites mit mehr Anzeigen oder anderen Werbeformaten als Content

 

 Nicht unterstützte Sprachen

Wir gestatten keine Inhalte,

Weitere Informationen zu nicht unterstützten Sprachen

 

 


Videorichtlinien

Richtlinien für Videoinventar

Die Monetarisierung von Videoinventar ist ein Mittel, um zusätzlichen Wert für Video-Content zu schaffen, von dem Publisher, Nutzer und Werbetreibende profitieren. Um sicherzustellen, dass mit Google-Anzeigencode monetarisiertes Videoinventar („Videoinventar“) Publishern, Nutzern und Werbetreibenden eine positive Erfahrung bietet, haben wir im Folgenden Anforderungen bezüglich der Art und Implementierung von Videoinventar festgelegt.

Inventar genau beschreiben

  1. Für Videoinventar müssen in Deklarationen korrekte Signale angegeben werden (für Ad Manager siehe URL-Parameter für VAST-Anzeigen-Tags). Dazu gehören:
    • Hörbarkeit des Anzeigen-Placements: Standardmäßig hörbar oder stummgeschaltet (für Ad Manager siehe vpmute parameter).
    • Art des Anzeigen-Placements: Videoanzeigen, die in Videoplayern mit Videocontent ausgeliefert werden, müssen korrekt als Placements vom Typ „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ deklariert sein (für Ad Manager sieheplcmt parameter). Für Videoanzeigen, die in Placements ohne Videoplayer ausgeliefert werden, müssen keine Deklarationen angegeben werden. Sie werden von Google automatisch anhand des Inventarformats als „Interstitial“ oder „Eigenständig“ eingestuft.
      • Als In-Stream wird eine Video- oder Audioanzeige bezeichnet, die im Stream von Video- oder Audiocontent abgespielt wird, wobei der Video- oder Audiocontent im Mittelpunkt des Besuchs des Nutzers steht oder vom Nutzer ausdrücklich angefordert wurde.

        Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach dem Stream oder in der Mitte des Streams eines vom Nutzer angeforderten Videocontents wiedergegeben.

      • Als Begleitender Videocontent wird eine Videoanzeige bezeichnet, die innerhalb eines Videocontent-Streams abgespielt wird. Der begleitende Videocontent ist nicht der ausschlaggebende Grund für den Aufruf eines Nutzers und wird nicht ausdrücklich von ihm angefordert. Placements mit begleitendem Videocontent müssen innerhalb des body-Abschnitts der Webseite geladen und standardmäßig stummgeschaltet werden.

        Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach einem Stream oder in der Mitte eines Streams von stummgeschaltetem Videocontent wiedergegeben, der einen kleinen Teil einer vorwiegend redaktionellen Webseite ausmacht.

      • Als Interstitial wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent an einem Übergang zwischen den Inhalten wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt dabei im Mittelpunkt der Seite und nimmt den Großteil des Darstellungsbereichs ein.

        Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in Vollansicht in einer natürlichen Pause oder einem Übergang zwischen Inhalten platziert.

      • Als Eigenständig wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt nicht im Mittelpunkt der Seite.

        Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in einem Banner im rechten Anzeigenstreifen einer Artikelseite platziert.

Hinweis: Außerdem bezieht sich bei Ad Manager der Begriff „In-Stream“ auf den Hilfeseiten und den produktinternen Steuerelementen sowohl auf „In-Stream“ als auch auf „begleitenden Videocontent“ gemäß der Definition in den aktualisierten Richtlinien. Für Ad Manager-Videoinventar, das gemäß den aktualisierten Richtlinien als „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ festgelegt ist, müssen die entsprechenden Anforderungen der Richtlinien eingehalten werden.

Unterstützte Implementierungen verwenden

  1. Für In-Stream- oder begleitende Videocontent-Placements muss das Google Interactive Media Ads SDK oder die Google Programmatic Access Library auf unterstützten Plattformen verwendet werden, es sei denn, sie werden über ein offizielles Google Beta-Programm bereitgestellt.
    • Partner und Publisher können YouTube-Inhalte nicht mithilfe von Interactive Media Ads-Produkten monetarisieren. Für die Monetarisierung von YouTube-Content müssen Partner und Publisher das YouTube-Partnerprogramm nutzen.
  2. Für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements müssen von Google bereitgestellte Lösungen verwendet werden: Google Publisher-Tags im Web; das Google Mobile Ads SDK in Apps (für Ad Manager bzw. für AdMob).
    • Das Google Interactive Media Ads SDK ist für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements nicht zulässig, mit Ausnahme von Placements in Spielen.

Den Wert für Werbetreibende aufrechterhalten

  1. Die Inhalte oder Steuerelemente des Videoinventars (z. B. Wiedergabe, Pause, Stummschaltung, Überspringen oder Schließen), einschließlich der Anzeigeninhalte oder Steuerelemente, sofern vorhanden, dürfen nicht verdeckt, verborgen oder funktionsunfähig sein.
  2. Audioanzeigen dürfen nicht in stummgeschalteten In-Stream-Placements angefordert oder ausgeliefert werden.

Nutzererfahrung nicht beeinträchtigen

  1. Videoinventar darf nur unter folgenden Voraussetzungen automatisch wiedergegeben werden:
    • Bei allen Placement-Typen darf jeweils nur ein einzelnes Videoinventarelement automatisch mit Ton wiedergegeben werden.
      • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent darf außerdem jeweils nur ein Videoplayer Videoinventar im Darstellungsbereich gleichzeitig wiedergeben.
    • Die Anzeige darf nicht automatisch wiedergegeben werden, bevor nicht mindestens 50 % des Anzeigenblocks sichtbar sind.
  2. Für fixiertes Videoinventar gelten folgende Bedingungen:
    • Die Option zum Schließen muss während der gesamten Dauer des Videos oder des Anzeigencontents sichtbar sein. Diese Option darf nicht versteckt, verdeckt oder funktionsunfähig sein.
    • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent muss der Videoplayer im Hauptcontent platziert sein und darf nur zu einem fixierten Placement wechseln, wenn ein Nutzer den Videoplayer beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich der Seite bewegt.
Hinweis: In unseren Richtlinien ist festgelegt, welche Art von Inhalten Creator und Publisher mit Google-Anzeigencode monetarisieren dürfen. Die oben genannten Anforderungen garantieren Werbetreibenden nicht die Qualität der von ihnen erworbenen Placements.

            Weitere Informationen zu Richtlinien für Videoinventar


Richtlinien zum Datenschutz

Offenlegung der Datenverarbeitung

Für Publisher gilt:

  • Sie müssen eine Datenschutzerklärung haben und einhalten, in der die Erfassung, Weitergabe und Nutzung von Daten, die infolge der Nutzung von Google-Produkten auf Websites, in Apps, in E-Mail-Veröffentlichungen oder auf anderen Properties erfolgen, klar offengelegt werden. In der Datenschutzerklärung muss erläutert werden, dass Dritte unter Umständen Cookies im Browser der Nutzer platzieren und auslesen bzw. Web-Beacons verwenden dürfen, um Daten zu speichern, die sie durch die Anzeigenbereitstellung auf der Website erhalten.

    Um dieser Offenlegungspflicht im Hinblick auf die Nutzung von Daten durch Google nachzukommen, können Sie einen gut sichtbaren Link einbinden, der auf folgende Seite verweist: Wie wir Daten von Websites oder Apps verwenden, auf bzw. in denen unsere Dienste genutzt werden.

           Weitere Informationen zur Offenlegung der Datenverarbeitung

Cookies auf Google-Domains

Für Publisher gilt:

  • Sie dürfen keine Cookies auf den Domains von Google platzieren und keine Cookies auf den Domains von Google ändern, abfangen oder löschen.

           Weitere Informationen zu Cookies auf Google-Domains

Identifizierung von Nutzern

Für Publisher gilt Folgendes:

  • Sie dürfen keine Geräte-IDs oder LSOs (Locally Shared Objects) verwenden (z. B. Flash-Cookies, Browserhilfsobjekte, lokale HTML5-Speicher). Davon ausgenommen sind HTTP-Cookies oder vom Nutzer zurücksetzbare Mobilgeräte-IDs für Werbezwecke. Die Nutzung von IP-Adressen zur Betrugserkennung wird dadurch nicht eingeschränkt.
  • Sie dürfen keine Informationen an Google weitergeben, die Google als personenidentifizierbare Informationen verwenden oder erkennen könnte oder durch die ein bestimmtes Gerät dauerhaft identifiziert wird (z. B. die eindeutige Gerätekennung eines Mobiltelefons, sofern diese nicht zurückgesetzt werden kann).
  • Unsere Dienste dürfen nur dann zum Identifizieren oder Zusammenführen von personenidentifizierbaren Informationen mit zuvor erfassten nicht personenidentifizierbaren Informationen verwendet werden, wenn Sie den Nutzer vorab ausführlich und gut sichtbar auf diese Identifizierung oder Zusammenführung hingewiesen und seine Einwilligung erhalten haben (Opt-in-Verfahren). Ungeachtet der Einwilligung der Nutzer dürfen Sie nicht versuchen, Daten aufzuschlüsseln, die Google in aggregierter Form in Berichten zur Verfügung stellt.

    Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Einhaltung der Richtlinie zur Identifizierung von Nutzern.

  • Sie müssen die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten.

           Weitere Informationen zur Identifizierung von Nutzern

Nutzung von Geräte- und Standortdaten

Wenn Publisher Informationen erfassen, verarbeiten oder offenlegen, mit denen sich der exakte Standort eines Endnutzers ermitteln bzw. ableiten lässt, z. B. anhand von Standortinformationen wie GPS-, WLAN- oder Funkmastdaten,

gilt Folgendes:

  • Sie müssen dem Nutzer per Interstitial- oder Echtzeit-Benachrichtigung offenlegen, für welche Zwecke seine Daten verwendet werden können (z. B. personalisierte Anzeigen, Analysen und Attribution) und dass die Daten an Partner weitergegeben werden können.
  • Vor der Erfassung, Verarbeitung oder Offenlegung dieser Informationen muss eine ausdrückliche Einwilligung der Endnutzer (Opt-in-Verfahren) eingeholt werden.
  • Diese Informationen müssen verschlüsselt oder über einen verschlüsselten Kanal an Google gesendet werden.
  • Die Erfassung, Verarbeitung oder Offenlegung solcher Informationen muss in allen anwendbaren Datenschutzerklärungen angegeben werden.

            Weitere Informationen zur Nutzung von Geräte- und Standortdaten

US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA)

Wenn Sie einen Werbedienst von Google in Apps, auf Websites oder in Websitebereichen nutzen, die dem US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) unterliegen, gilt Folgendes:

  • Sie müssen Google mithilfe der Google Search Console über die Websites und Websitebereiche in Kenntnis setzen, die Anzeigenanfragen mit dem AdMob SDK taggen oder Ihre Website, App oder Anzeigenanfrage als Inhalte für Kinder taggen.
  •  Sie dürfen keine interessenbezogene Werbung (einschließlich Remarketing) auf Grundlage folgender Ausrichtungskriterien nutzen:
    • vergangene oder aktuelle Aktivitäten von Nutzern, die bekanntermaßen das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    • vergangene oder aktuelle Aktivitäten auf Websites, deren Zielgruppe Nutzer unter 13 Jahren sind.

               Weitere Informationen zum US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA)


Anforderungen und andere Standards

Spamrichtlinien für die Google Websuche

Sie dürfen keine:

               Weitere Informationen zu den Spamrichtlinien für die Google Websuche

Irreführende Inhalte 

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Sie dürfen keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen platzieren, die irreführende Inhalte enthalten.

               Weitere Informationen zu irreführenden Inhalten

Malware oder unerwünschte Software

Sie dürfen keine:

  • von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen platzieren, die schädliche Software oder Malware enthalten, Computer, Geräte oder Netzwerke beschädigen können bzw. den unautorisierten Zugriff darauf ermöglichen.

    Beispiele: Computerviren, Ransomware, Würmer, Trojaner, Rootkits, Keylogger, Dialer, Spyware, Rogue-Software und andere schädliche Programme oder Apps

  • von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen platzieren, die nicht der Richtlinie zu unerwünschter Software entsprechen

    Beispiele: Fehlende Transparenz hinsichtlich des Funktionsumfangs der Software oder der mit der Installation verbundenen Auswirkungen; fehlende Nutzungsbedingungen oder Endnutzerlizenzvereinbarungen; Bündeln von Software oder Anwendungen ohne Wissen des Nutzers; Änderungen am Betriebssystem ohne Nutzereinwilligung; erschwerte Deaktivierung oder Deinstallation der Software; Nichtnutzung von Google APIs bei der Interaktion mit Produkten oder Diensten von Google

   Weitere Informationen zu Malware und unerwünschter Software

Better Ads Standards 

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Sie dürfen keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen platzieren, die nicht den Better Ads Standards entsprechen. Weitere Informationen zu nicht zulässigen Anzeigentypen finden Sie auf der Website der Coalition for Better Ads.

               Weitere Informationen zu den Better Ads Standards

Autorisiertes Inventar

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Sie dürfen keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf einer Domain platzieren, auf der ads.txt genutzt wird, wenn Sie in der ads.txt-Datei nicht als autorisierter Verkäufer des Inventars aufgeführt sind. 

Im Fall von Syndikationspartnern müssen die übergeordneten Partner dafür sorgen, dass die untergeordneten Partner die ads.txt-Datei den untergeordneten Domains umgehend hinzufügen und dabei die übergeordneten Partner als autorisierte Verkäufer des Inventars der untergeordneten Domains festlegen.

               Weitere Informationen zu autorisiertem Inventar

Sanktionskonformität

Google ist an Sanktionen und Ausfuhrkontrollen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, des Bureau of Industry & Security des US-Handelsministeriums und an andere anwendbare Sanktionen gebunden. Daher sind Google-Produkte für Publisher in den folgenden Ländern und Gebieten nicht verfügbar:

  • Krim
  • Kuba
  • Sogenannte Volksrepublik Donezk (DNR) und Volksrepublik Lugansk (LNR)
  • Iran
  • Nordkorea
  • Syrien

Google-Produkte für Publisher dürfen auch nicht für oder im Namen von Dritten verwendet werden, die sich in den oben aufgeführten sanktionierten Ländern oder Regionen befinden. 

Google-Produkte für Publisher dürfen nicht von Rechtspersönlichkeiten oder natürlichen Personen genutzt werden, die von geltenden Wirtschaftssanktionen und Exportbeschränkungen betroffen sind. Google-Produkte für Publisher dürfen nicht von Rechtspersönlichkeiten oder natürlichen Personen genutzt werden, die sich im Besitz bzw. unter der Kontrolle der genannten Rechtspersönlichkeiten und natürlichen Personen befinden oder für sie bzw. in deren Namen handeln. 

Publisher sind zur Einhaltung geltender Sanktionen und Exportbeschränkungen verpflichtet, unter anderem jener der OFAC, und erklären sich damit einverstanden, Google von möglichen Verstößen gegen die Richtlinien freizuhalten. Sie dürfen Google-Produkte für Publisher nicht für oder im Namen der genannten Rechtspersönlichkeiten oder natürlichen Personen verwenden. Sie dürfen Google-Produkte für Publisher nicht für oder im Namen von Rechtspersönlichkeiten oder natürlichen Personen verwenden, die sich in sanktionierten Ländern oder Regionen befinden.

               Weitere Informationen zur Sanktionskonformität

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